Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0215-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Potsdam (SWP) so zu unterstützen, dass die SWP mit ihrer Tochter EWP in die Lage versetzt wird, die nötigen Investitionen für die Umsetzung des Beschlusses 23/SVV/1392-01 vorzunehmen.

 

Dazu sind die von der EWP für die Zielerreichung umzusetzenden Investitionen in die Projekte zur erneuerbaren Wärme- und Energieerzeugung zu unterstützen.

Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Fristen zur Antragsstellung auf maximal mögliche Fördergelder von der EWP eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die nächste Antragsfrist, die im Juni 2024 ausläuft.

 

  • Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) nimmt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zu den von der EWP benannten Finanzierungsideen Stellung. Gemeint sind damit die Vorschläge, entweder über eine Bürgschaft oder über ein Treuhanddarlehen sicher zu stellen, dass die EWP den Eigenanteil zur Finanzierung des Beschlusses 23/SVV1392-01 leisten kann. Der SVV ist darzulegen, ob diese Finanzierungsvarianten für die Stadt Potsdam umsetzbar sind. Ist die Machbarkeit nicht gegeben, ist dies ausführlich zu begründen.

 

  • Erweisen sich beide Finanzierungsvarianten als nicht realisierbar, ist der SVV darzulegen, wie die LHP stattdessen gewährleisten wird, dass sie ihren Anteil leistet, damit die EWP die Anträge für die notwendigen Projekte zur Umsetzung des Beschlusses 23/SVV/1392-01 einreichen kann und die hohen Förderquoten nicht gefährdet sind.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ergebnis in Verbindung mit einem Beschlussvorschlag der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Mai 2024 vorzulegen.

 

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Erläuterung

Dieser Beschluss ist eine der notwendigen Rahmenbedingungen, um die Finanzierung des Beschlusses 23/SVV1392-01 sicher zu stellen. Letztendlich geht es hierbei um die Versorgungssicherheit der Stadt Potsdam in den 30er Jahren: Die beiden Turbinen des Heizkraftwerk Süd werden 2030 und 2035 abgeschaltet. Bis dahin muss die EWP eine neue Infrastruktur für die Energie- und Wärmeversorgung aufgebaut haben. Eine Nicht-Investition ist damit keine mögliche Alternative.

 

Die von der EWP aktuell geplanten Projekte können noch in diesem Jahr mit bis zu 80 bis 85% gefördert werden. Allerdings wird zur Vorfinanzierung eine Summe von ca. 350 Mio. EUR benötigt. Damit werden die Projekte finanziert, bis die Fördergelder gezahlt werden. Davon muss die EWP 20% (also 70 Mio. EUR) als Eigenkapital bereitstellen. Die EWP hat dazu zwei Finanzierungsvarianten vorgeschlagen. Sie basieren darauf, dass die LHP als Anteilseigner der EWP und SWP ihren Anteil am Eigenanteil leistet.

 

In der einen Finanzierungsvariante, stellt die LHP eine Bürgschaft in der notwendigen Höhe aus. Diese Bürgschaft versetzt die EWP in die Lage, einen Kredit in der notwendigen Höhe bei einem Fremdkapitalgeber aufzunehmen. Die Bürgschaft belastet den Haushalt der LHP nicht direkt. Zusätzliche profitiert die LHP durch das Entgelt in Form der Avalprovision. Der Fremdkapitalgeber wiederum erhält von der EWP Kreditzinsen.

 

In der anderen Finanzierungsvariante erteilt die LHP direkt einen Nachrangdarlehen in der erforderlichen Höhe. Der Haushalt würde dadurch um ebendiese Summe temporär belastet. Der Betrag wird vollständig und verzinst zurückgezahlt, sobald die Fördergelder an die EWP ausgezahlt werden.

 

Die beiden Varianten sind zum Teil schon öffentlich diskutiert werden. Dabei hat die Stadt Potsdam deutlich gemacht, dass eine Finanzierung in der von der EWP gewünschten Form nicht so einfach zu realisieren ist. Dennoch ist die Entscheidung, wie eine Finanzierung hier realisiert werden kann, noch vor Ablauf der Wahlperiode zu fällen. Der Grund dafür ist, dass die Mittel bis Ende Mai zugesichert sein müssen, damit die EWP fristgerecht Fördermittel beantragen kann.

 

Eine weitere Dringlichkeit ergibt sich aus den Anforderungen des Wohnungswirtschaft. Für die Einhaltung der Regelungen des GEG muss der Wärmenetzbetreiber ab 01.01.2024 bestätigen, dass er die geltenden rechtlichen Anforderungen an dieses Wärmenetz erfüllt. Dazu muss die EWP bis Ende 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan (GEG § 71b) erstellen. Dieser muss nachweisen, wie der Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 30%, bis 2040 auf 80% und im Jahr 2045 auf 100% gesteigert werden kann.

 

Aktuell jedoch ist der Anteil an erneuerbaren Energien in der Fernwärme so niedrig, dass für Neubauten mit Fernwärmeanschluss kein Fördergeld im Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) der KfW beantragt werden. Dadurch erhöhen sich die Baukosten, was sich wiederum auf die Mieten auswirken wird. Außerdem haben Kunden dadurch ein Abkopplungsrecht nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit der Möglichkeit in eine individuelle erneuerbare Energieversorgung zu investieren. Das ist aber weder im Sinne der SWP, die dadurch Kunden verliert, noch im eigentlichen Sinne der Wohnungswirtschaft, weil die Investitionen dadurch erheblich steigen.

 

Zusammenfassend kann man sagen: Unnötige Investitionen der Wohnungswirtschaft in deutlich höheren Dimensionen (vor allem durch ProPotsdam, Stadtspuren-Unternehmen) werden vermieden und Warmmieten nicht unnötig in die Höhe getrieben, wenn sichergestellt ist, dass die SWP mit der EWP die Anforderungen des WPG an Wärmenetzbetreiber und den Beschluss 23/SVV/1392-01 zeitnah erfüllt.

 

Ein weiteres Argument spricht für die schnelle Umsetzung des Beschlusses:
Für die Erzeugung von Fernwärme durch Gas-Verbrennung fallen CO2-Kosten an. Aktuell sind das pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ca. 1€. Dieser Betrag wird durch die zu erwartenden steigenden CO2 Zertifikatspreise innerhalb der nächsten 10 Jahre auf 4€/m² ansteigen. Die Umstellung auf Erneuerbare Energien reduziert die CO2Kosten. Damit können die Energiepreise für die Fernwärme-Kunden deutlich niedriger bleiben.

 

Eine Entscheidung bis zum Ende der Wahlperiode ist also aus mehreren Gründen wichtig:

  • Die EWP kann sich die hohe Förderungsquote von 80 bis 85% sichern. Damit bietet sich eine vermutlich einmalige Chance die Gesamtkosten der Stadt Potsdam unvergleichbar niedrig zu halten.
  • Die EWP kann der Wohnungswirtschaft einen Anteil an Erneuerbaren Energien in der Fernwärme zusichern, die der Wohnungswirtschaft Planungssicherheit bietet.
  • Die Wohnungswirtschaft erhält die Möglichkeit zurück, auch mit einem Fernwärmeanschluss am Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) teilzunehmen.
  • Die Energiepreise entkoppeln sich von den Gas- und CO2-Preisen und bleiben dadurch langfristig stabil.

Vor allem aus sozialen Gründen ist also ein sofortiges Handeln dringend geboten.

 

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Anlagen

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