Beschlussvorlage - 24/SVV/0881

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1.                                                                                        Der Bebauungsplan Nr. 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg“ ist im Teilbereich Blockheizkraftwerk nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 3 und 4).
  2.                                                                                        Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse der Landeshauptstadt Potsdam liegt.
  3. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 70 “Gewerbegebiet am Beetzweg“, 1. Änderung Teilbereich Blockheizkraftwerk mit der Prioritätenfestlegung 2025 bestimmt werden.
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Erläuterung

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Teilbereich Blockheizkraftwerk ein Änderungsverfahren zum geltenden Bebauungsplan Nr. 70 "Gewerbegebiet am Beetzweg“ aufzustellen. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Anlagen

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