Antrag - 04/SVV/0201

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zur Waldsiedlung im Ortsteil Groß Glienicke einzuleiten.

Bis zur ausreichenden Sicherung des Schulweges werden für alle Schüler der Realschule/des Hortes Groß Glienicke die Fahrtkosten entsprechend der Ausnahmeregelung in der Schülerbeförderungssatzung erstattet.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Schulweg der Groß Glienicker Schüler der Realschule entspricht derzeit nicht allgemeinen Erwartungen an die Sicherheit für die Schüler. So verläuft unter anderem ein Teil des Weges über die Bundesstraße 2, die an dieser Stelle weder Fuß- noch Fahrradweg hat. Ein solcher Weg kann nicht als zumutbar im Sinne der Satzung zur Fahrtkostenerstattung für die Schülerbeförderung betrachtet werden. Im Interesse der betroffenen Schüler ist so schnell wie möglich die Sicherung des Schulweges herbeizuführen. Für die Zeit bis zur Realisierung der Schulwegsicherung ergibt sich die Notwendigkeit der Ausnahme von der Regelung bezüglich der Mindestentfernung.

 

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