Antrag - 04/SVV/0370

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 8 Abs. 3 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom 07.12.2001 wird geändert in:

 

„Kinderbetreuungskosten zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden für die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit gegen Nachweis erstattet.“

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch die bisherige Anwendung des § 8 Abs. 3 besteht Rechtsunsicherheit für die Fälle der durch mandatsbedingt notwendigen Abwesenheit entstehenden Kinderbetreuungskosten. Der neue Wortlaut entspricht Sinn und Zweck der Regelung, Erziehenden die Teilnahme am politischen Leben durch Ausübung eines Mandates zu ermöglichen, auch wenn die Betreuung von Kindern durch einen Partner/ eine Partnerin nicht gewährleistet ist.

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