Antrag - 04/SVV/0541

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:

 

-          bei der Bearbeitung des Antrages der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i. V. m. § 32 BbgNatSchG die Belange des Naturschutzes hinreichend zu berücksichtigen.

 

-          dazu eine ausführliche Übersicht über die absehbaren Folgen für den Baumbestand und die bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu erarbeiten bzw. von der Stiftung anzufordern.

 

-          zu prüfen, ob die Herstellung der Sichtbeziehung auch ohne die Fällung intakter Bäume langfristig durch Verhinderung neuen Aufwuchses und Entnahme absterbender Bäume erfolgen kann.

                       

-          ggf. jede Fällgenehmigung an die Auflage zu binden, ausreichende (konkret festzulegende) Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Parks zeitnah umzusetzen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Im ersten Quartal 2004 beantragte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i.V.m. § 32 BbgNatSchG für den Bereich des Parks Babelsberg. Zweck der vorgesehenen Baumfällungen ist die Herstellung einer Sichtbeziehung zwischen Fontänenplateau und Siegessäule. Derzeit wird der Antrag zwischen dem Umweltministerium und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Leider setzt sich die antragstellende Stiftung in ihrem Antrag nicht mit den Folgen der der geplanten Eingriffe in den Baumbestand für das Ökosystem des Parks auseinander. Den eingereichten Unterlagen sind nicht einmal Angaben zu entnehmen, welche Tier- und Pflanzenarten von den Fällungen betroffen sind. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht einmal erwähnt. Mit dem Antrag soll sichergestellt werden, dass die Belange des Naturschutzes ausreichend berücksichtigt werden. (Zu naturschutzfachlichen Fragen werden wir bei der Einbringung des Antrages noch näher eingehen.)

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...