Beschlussvorlage - 04/SVV/0694

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Treuhändervertrag „Entwicklungsträgerbeauftragung Bornstedter Feld“ vom 23. November 1993 wird entsprechend den in der Synopse unter der Spalte „neu“ formulierten Regelungen und entsprechend der Neufassung geändert. Die Vertragspartner Landeshauptstadt Potsdam und die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH sind beauftragt, die Vertragsänderungen, so wie beschlossen, zu vereinbaren.

 

Die Synopse „Entwicklungsträgerbeauftragung Bornstedter Feld (Treuhändervertrag)“ und die Neufassung liegen als Anlagen bei.

 

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Erläuterung

geänderte Begründung

 

Im Oktober 2003 wurde die Fa. Rödl & Partner von der Landeshauptstadt Potsdam mit der Durchführung einer Potfolioanalyse beauftragt. In Verbindung mit dieser Portfolioanalyse wurde eine Optimierung der Stadterneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen ebenfalls in Auftrag gegeben.

 

Gegenstand der Untersuchung ist die Wirtschaftlichkeit der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Potsdams bei Optimierung der Wechselwirkung zwischen den kommunalen Aufgaben und den privatisierten Aufgaben im Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege, im Bereich Beteiligungsmanagement und der Sanierungsträger Potsdam GmbH sowie der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH.

 

Im Rahmen der Untersuchung wurde u.a. auch die gegenwärtig verbindliche Entwicklungsbeauftragung Bornstedter Feld (Treuhändervertrag) in ihrer Fassung vom 23.11.1993, geändert am 22./28.08.1996, aus juristischer Sicht analysiert. Es wurden rechtliche Schwachstellen aufgezeigt und unter dem Gesichtspunkt der Optimierung Änderungsvorschläge unterbreitet.

 

Die bisherigen Regelungen der Entwicklungsträgerbeauftragung Bornstedter Feld (Treuhändervertrag) wurden bis auf die in der anliegenden Synopse dargestellten Änderungen inhaltlich beibehalten, jedoch klarer und umfassender formuliert und damit treffender zum Ausdruck gebracht. Durch sprachliche Vereinfachung bzw. Ergänzung wurde die Übersichtlichkeit bzw. Anwenderfreundlichkeit erhöht und bei einigen Bestimmungen die bisherige Verwaltungspraxis klargestellt.

 

Zum Gesamtverständnis liegt die Fassung des Treuhändervertrages bei, wie diese nach Einarbeitung der Änderungen aussehen wird. Es gilt nach Unterzeichnung der Vertragsänderung der Treuhändervertrag vom 23. November 1993 in der Fassung der Änderungsvereinbarung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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