Beschlussvorlage - 04/SVV/0694
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungsträgerbeauftragung Bornstedter Feld (Treuhändervertrag)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 1/11/111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.09.2004
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03.11.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.10.2004
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26.10.2004
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.10.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Treuhändervertrag „Entwicklungsträgerbeauftragung Bornstedter Feld“ vom 23. November 1993 wird entsprechend den in der Synopse unter der Spalte „neu“ formulierten Regelungen und entsprechend der Neufassung geändert. Die Vertragspartner Landeshauptstadt Potsdam und die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH sind beauftragt, die Vertragsänderungen, so wie beschlossen, zu vereinbaren.
Die Synopse
„Entwicklungsträgerbeauftragung Bornstedter
Feld (Treuhändervertrag)“ und die Neufassung liegen als Anlagen bei.
Erläuterung
geänderte
Begründung
Im Oktober 2003 wurde die Fa. Rödl & Partner von der Landeshauptstadt Potsdam mit der Durchführung einer Potfolioanalyse beauftragt. In Verbindung mit dieser Portfolioanalyse wurde eine Optimierung der Stadterneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen ebenfalls in Auftrag gegeben.
Gegenstand der Untersuchung ist die Wirtschaftlichkeit der
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Potsdams bei Optimierung der Wechselwirkung
zwischen den kommunalen Aufgaben und den privatisierten Aufgaben im Fachbereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege, im Bereich Beteiligungsmanagement und der
Sanierungsträger Potsdam GmbH sowie der Entwicklungsträger Bornstedter Feld
GmbH.
Im Rahmen der Untersuchung wurde u.a. auch die gegenwärtig
verbindliche Entwicklungsbeauftragung Bornstedter Feld (Treuhändervertrag) in
ihrer Fassung vom 23.11.1993, geändert am 22./28.08.1996, aus juristischer
Sicht analysiert. Es wurden rechtliche Schwachstellen aufgezeigt und unter dem
Gesichtspunkt der Optimierung Änderungsvorschläge unterbreitet.
Die bisherigen Regelungen der Entwicklungsträgerbeauftragung
Bornstedter Feld (Treuhändervertrag) wurden bis auf die in der anliegenden
Synopse dargestellten Änderungen inhaltlich beibehalten, jedoch klarer und
umfassender formuliert und damit treffender zum Ausdruck gebracht. Durch
sprachliche Vereinfachung bzw. Ergänzung wurde die Übersichtlichkeit bzw.
Anwenderfreundlichkeit erhöht und bei einigen Bestimmungen die bisherige
Verwaltungspraxis klargestellt.
Zum Gesamtverständnis liegt die Fassung des Treuhändervertrages bei, wie diese nach Einarbeitung der Änderungen aussehen wird. Es gilt nach Unterzeichnung der Vertragsänderung der Treuhändervertrag vom 23. November 1993 in der Fassung der Änderungsvereinbarung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76 kB
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2
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(wie Dokument)
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66 kB
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