Beschlussvorlage - 04/SVV/0815
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2004 - 2006 / 7 Förderprogramm "Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000" (Am Schlaatz)Förderprogramm " Soziale Stadt, Stern / Drewitz" Stadtteile mit besonderm Entwicklungsbedarf Förderprogramm "Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete" (Am Schlaatz, Waldstadt II)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2004
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01.12.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.11.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die vorliegende
Prioritätenliste 2004 bis 2006 aus dem Europa – Land - Programm
„Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“
für das zu fördernde Neubaubaugebiet
Am Schlaatz
(Anlage 1)
wird bestätigt.
- Die vorliegende
Prioritätenliste 2004 bis 2007 aus dem Bund – Land – Programm
„Soziale Stadt, Stern / Drewitz“,
Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
für die zu fördernden Neubaugebiete,
als eine Förderkulisse
- Stern / Drewitz
(Anlage 2)
wird bestätigt.
3. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus
dem Bund – Land - Programm
„Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“
für die zu fördernden Neubaugebiete
° Am
Schlaatz
(Anlage
3)
°
Waldstadt II
(Anlage 4)
werden bestätigt.
- Sollten Kostenänderungen
einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der
Prioritätenlisten 2004 bis 2006 / 7
aus dem
Förderprogramm
„Zukunft im Stadtteil“ (Anlage1), aus dem
Förderprogramm
„Soziale Stadt“ (Anlage 2) und aus dem
Förderprogramm
„Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete (Anlage 3 und 4) Umverteilungen im
Rahmen der
festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.
5.
Sollten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einzelne Maßnahmen nicht
durchführbar sein, werden sie durch am unteren Ende der jeweiligen Anlage
benannte Maßnahmen in der festgelegten Priorität ersetzt.
Erläuterung
Begründung:
Laut Informationen
aus dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr beträgt der
voraussichtlich für die Landeshauptstadt Potsdam verfügbare Finanzierungsrahmen
- im
Europa – Land - Programm „Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“ für den Zeitraum
2004 – 2006 insgesamt ca. 6,
215 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine 80%ige Förderung (75 % EU, 5 %
Land) , d. h. der 20 % - ige kommunale Mitleistungsanteil ist durch die
Stadt bereitzustellen.
- im
Bund – Land - Programm „Soziale Stadt“ für den Zeitraum 2004 – 2007
insgesamt ca. 4, 86 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine 66,67 % - ige
Förderung, d. h. der kommunale Mitleistungsanteil in Höhe von 33,33 % ist
durch die Stadt bereitzustellen.
- im Bund – Land – Programm
„Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ für den Zeitraum
2004 – 2007 insgesamt ca. 13, 92 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine
66, 67 % - ige Förderung, d. h. der kommunale Mitleistungsanteil in Höhe
von 33,33 % ist durch die Stadt bereitzustellen.
Ausgehend von dem durch das Ministerium für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr für den Zeitraum 2004 bis 2006 / 7 in
Aussicht gestelltem Förderrahmen aus dem
Europa
– Land – Programm „Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“ in Höhe von ca. 6, 215 Mio
für das zu
fördernde Neubaugebiet
n
Am
Schlaatz
Bund-Land-Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von ca. 4, 86 Mio €
für die zu
fördernden Neubaugebiete
n
Stern
/ Drewitz
Bund - Land-Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung
großer Neubaugebiete“ in Höhe von ca. 13, 92 Mio €
für die zu
fördernden Neubaugebiete
n
Am
Schlaatz
n
Waldstadt
II
ist es notwendig, stadtentwicklungspolitische Prioritäten für die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu setzen und in der Antragstellung umzusetzen.
Auf der Grundlage des in
den drei Förderprogrammen voraussichtlich verfügbaren
Gesamtfinanzierungsrahmens wurden durch die Stadtverwaltung Potsdam
entsprechend der vorliegenden Erkenntnisse zu den Förderbedarfen der einzelnen,
als Stadterneuerungsgebiete (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) deklarierten
Neubaugebiete Prioritätenlisten
erarbeitet (siehe Anlage 1 bis 4), die durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen werden sollen.
Kriterien für die Prioritätenlisten sind:
- Beschluss der SSV zur Aufwertung der Neubaugebiete
- Selbstbindungsbeschlüsse zur
städtebaulichen Rahmenplanung der Waldstadt II,
aktualisierten
städtebaulichen Rahmenplanung Am Schlaatz und zum
integrierten
Handlungskonzeptes Stern / Drewitz
- Beschluss zum Umbau des J. – Kepler - Platzes
- Beschluss zum Umbau der KITA Stern II zum Bürgertreff
„STERN * ZEICHEN“
- Beschlüsse zum „ Campus Am Stern“und den dazugehörigen
Sportflächen
- Maßnahmen- und Durchführungskonzepte
- Ergebnisse der Träger- und Bürgerbeteiligung
Die Maßnahmenschwerpunkte ergeben sich somit aus dem
Vorbereitungsstand und der gebietsspezifischen Zielsetzung bzw. Problemlage.
Dies bedeutet, dass in allen Neubaugebieten der Notwendigkeit der Aufwertung
des öffentlichen Raumes (Plätze, Straßenzüge, Aufenthaltsbereiche) durch
entsprechende Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen entsprochen wurde
Die Förderprogramme mit integrativen Handlungsansatz lassen
auch Maßnahmen zu, die eine Aufwertung sozio – kultureller oder
Bildungsinfrastruktur zum Ziel haben. In den in Frage kommenden Neubaugebieten
Am Stern / Drewitz und Am Schlaatz werden damit Maßnahmen, wie der Umbau des
Club 18, die Umgestaltung von KITA – Freiflächen oder der Ausbau der Medienwerkstatt
möglich.
Eine Prioritätensetzung
zwischen den Neubaugebieten wird nicht vorgenommen, einerseits weil in den
Gebieten unterschiedliche Förderprogramme zur Anwendung kommen, andererseits
weil in allen Fördergebieten weitere Handlungsbedarf besteht. Alle geplanten,
erst recht die begonnenen, Maßnahmen müssen zügig, auch hinsichtlich des
befristeten Förderzeitraumes, durchgeführt werden.
Die unterschiedliche Finanzausstattung ergibt sich aus den
unterschiedlichen Fördernotwendigkeiten bzw. –bedarfen der Neubaugebiete.
Es wird darauf hingewiesen, dass der in den
Prioritätenlistenangegebene Finanzierungsbedarf (Anlage 1 – 4) den
gegenwärtigen Kenntnisstand zu den
Förderbedarfen der einzelnen Neubaugebiete wiedergibt. Dieser entspricht dem
jeweiligen Vorbereitungsstand der Einzelmaßnahmen. Die Kosten stellen sich dann
chronologisch geordnet als Ergebnisse nach
- Kostenschätzungen nach Vergleichszahlen oder
- baufachlichen Prüfungen oder
- Einzelbestätigungen des Landesamtes für Bauen, Verkehr und
Straßenwesen
dar. Dieser unterschiedlichen Genauigkeiten der Kostenermittlung im Bearbeitungsablauf ist es geschuldet, dass innerhalb der Gebiete bzw. Programme Kostenverschiebungen zwischen den Einzelmaßnahmen auftreten.
Um den Anforderungen und den Wünschen der Betroffenen nach zügiger und zweckmäßiger Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen zu entsprechen und bei unvorhersehbaren Sachverhalten zeitnah reagieren zu können, soll der Oberbürgermeister ermächtigt werden, innerhalb der Prioritätenlisten Kostenumverteilungen vorzunehmen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Realisierung der Projekte gemäß Prioritätenlisten setzt
voraus, dass der dargestellte kommunale Mitleistungsanteil (KMA) im Rahmen der
jährlichen Haushaltsbeschlüsse gesichert und für die Folgejahre in der
Investitionsplanung veranschlagt ist.
Daher erfolgt die Bestätigung unter dem Vorbehalt der
genehmigten Haushalstpläne der folgenden Jahre.
Die Darstellung der Gesamtfinanzierung einschließlich der
aus bereits vorliegenden Zuwendungsbescheiden erteilten
Verpflichtungsermächtigungen erfolgt
- für
das Europa-Land-Programm ; Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“ gemäß Anlage 1
- für
das Bund-Land-Programm „Soziale Stadt , Stern / Drewitz“ gemäß Anlage 2
- für
das Bund-Land-Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer
Neubaugebiete“ gemäß Anlage 3 und 4.
Die
Ausgaben bzw. der kommunale Mitleistungsanteil liegen der Höhe nach im Rahmen
der aktuellen Investitionsplanung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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