Beschlussvorlage - 04/SVV/0815

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die vorliegende Prioritätenliste 2004 bis 2006 aus dem Europa – Land - Programm

     „Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“

      für das zu fördernde Neubaubaugebiet

      Am Schlaatz                                                    (Anlage 1)

      wird bestätigt.

  1. Die vorliegende Prioritätenliste 2004 bis 2007 aus dem Bund – Land – Programm

     „Soziale Stadt, Stern / Drewitz“, Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf 

      für die zu fördernden Neubaugebiete, als eine Förderkulisse

    • Stern / Drewitz                                                (Anlage 2)

             wird bestätigt.

       3.   Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund – Land - Programm

            „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“

             für die zu fördernden Neubaugebiete

                  °     Am Schlaatz                                                   (Anlage 3)

                  °     Waldstadt II                                                    (Anlage 4)

             werden bestätigt.

  1. Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt,  innerhalb der                

      Prioritätenlisten 2004 bis 2006 / 7 aus dem

      Förderprogramm „Zukunft im Stadtteil“ (Anlage1), aus dem

      Förderprogramm „Soziale Stadt“ (Anlage 2) und aus dem

Förderprogramm  „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete  (Anlage 3 und 4) Umverteilungen im   

      Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.

5.  Sollten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einzelne Maßnahmen nicht durchführbar sein, werden sie durch am unteren Ende der jeweiligen Anlage benannte Maßnahmen in der festgelegten Priorität ersetzt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Laut Informationen aus dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr beträgt der voraussichtlich für die Landeshauptstadt Potsdam verfügbare Finanzierungsrahmen

 

  • im Europa – Land - Programm „Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“ für den Zeitraum 2004 – 2006 insgesamt  ca. 6, 215 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine 80%ige Förderung (75 % EU, 5 % Land) , d. h. der 20 % - ige kommunale Mitleistungsanteil ist durch die Stadt bereitzustellen.
  • im Bund – Land - Programm „Soziale Stadt“ für den Zeitraum 2004 – 2007 insgesamt ca. 4, 86 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine 66,67 % - ige Förderung, d. h. der kommunale Mitleistungsanteil in Höhe von 33,33 % ist durch die Stadt bereitzustellen.
  • im  Bund – Land – Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ für den Zeitraum 2004 – 2007 insgesamt ca. 13, 92 Mio €. Es handelt sich hierbei um eine 66, 67 % - ige Förderung, d. h. der kommunale Mitleistungsanteil in Höhe von 33,33 % ist durch die Stadt bereitzustellen.

 

Ausgehend  von dem durch das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr für den Zeitraum 2004 bis 2006 / 7 in Aussicht gestelltem Förderrahmen aus dem

 

Europa – Land – Programm „Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“ in Höhe von ca. 6, 215 Mio

für das zu fördernde Neubaugebiet

n       Am Schlaatz

 

Bund-Land-Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von ca. 4, 86 Mio €

für die zu fördernden Neubaugebiete

n       Stern / Drewitz

 

Bund - Land-Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ in Höhe von ca. 13, 92 Mio €

für die zu fördernden Neubaugebiete

n       Am Schlaatz

n       Waldstadt II

 

 

ist es notwendig, stadtentwicklungspolitische Prioritäten für die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu setzen und in der Antragstellung umzusetzen.

 

Auf der Grundlage des in den drei Förderprogrammen voraussichtlich verfügbaren Gesamtfinanzierungsrahmens wurden durch die Stadtverwaltung Potsdam entsprechend der vorliegenden Erkenntnisse zu den Förderbedarfen der einzelnen, als Stadterneuerungsgebiete (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) deklarierten Neubaugebiete  Prioritätenlisten erarbeitet (siehe Anlage 1 bis 4), die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollen.

 

Kriterien für die Prioritätenlisten sind:

- Beschluss der SSV zur Aufwertung der Neubaugebiete

- Selbstbindungsbeschlüsse zur

  städtebaulichen Rahmenplanung der Waldstadt II,

  aktualisierten städtebaulichen Rahmenplanung Am Schlaatz und zum

  integrierten Handlungskonzeptes Stern / Drewitz

- Beschluss zum Umbau des J. – Kepler - Platzes

- Beschluss zum Umbau der KITA Stern II zum Bürgertreff „STERN * ZEICHEN“

- Beschlüsse zum „ Campus Am Stern“und den dazugehörigen Sportflächen  

- Maßnahmen- und Durchführungskonzepte

- Ergebnisse der Träger- und Bürgerbeteiligung

 

Die Maßnahmenschwerpunkte ergeben sich somit aus dem Vorbereitungsstand und der gebietsspezifischen Zielsetzung bzw. Problemlage. Dies bedeutet, dass in allen Neubaugebieten der Notwendigkeit der Aufwertung des öffentlichen Raumes (Plätze, Straßenzüge, Aufenthaltsbereiche) durch entsprechende Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen entsprochen wurde

 

Die Förderprogramme mit integrativen Handlungsansatz lassen auch Maßnahmen zu, die eine Aufwertung sozio – kultureller oder Bildungsinfrastruktur zum Ziel haben. In den in Frage kommenden Neubaugebieten Am Stern / Drewitz und Am Schlaatz werden damit Maßnahmen, wie der Umbau des Club 18, die Umgestaltung von KITA – Freiflächen oder der Ausbau der Medienwerkstatt möglich.

 

Eine Prioritätensetzung zwischen den Neubaugebieten wird nicht vorgenommen, einerseits weil in den Gebieten unterschiedliche Förderprogramme zur Anwendung kommen, andererseits weil in allen Fördergebieten weitere Handlungsbedarf besteht. Alle geplanten, erst recht die begonnenen, Maßnahmen müssen zügig, auch hinsichtlich des befristeten Förderzeitraumes, durchgeführt werden.

Die unterschiedliche Finanzausstattung ergibt sich aus den unterschiedlichen Fördernotwendigkeiten bzw. –bedarfen der Neubaugebiete.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der in den Prioritätenlistenangegebene Finanzierungsbedarf (Anlage 1 – 4) den gegenwärtigen Kenntnisstand  zu den Förderbedarfen der einzelnen Neubaugebiete wiedergibt. Dieser entspricht dem jeweiligen Vorbereitungsstand der Einzelmaßnahmen. Die Kosten stellen sich dann chronologisch geordnet als Ergebnisse nach

- Kostenschätzungen nach Vergleichszahlen oder

- baufachlichen Prüfungen oder

- Einzelbestätigungen des Landesamtes für Bauen, Verkehr und Straßenwesen

dar. Dieser unterschiedlichen Genauigkeiten der Kostenermittlung im Bearbeitungsablauf ist es geschuldet, dass innerhalb der Gebiete bzw. Programme Kostenverschiebungen zwischen den Einzelmaßnahmen auftreten.

 

Um den Anforderungen und den Wünschen der Betroffenen nach zügiger und zweckmäßiger Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen zu entsprechen und bei unvorhersehbaren Sachverhalten zeitnah reagieren zu können, soll der Oberbürgermeister ermächtigt werden, innerhalb der Prioritätenlisten Kostenumverteilungen vorzunehmen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Realisierung der Projekte gemäß Prioritätenlisten setzt voraus, dass der dargestellte kommunale Mitleistungsanteil (KMA) im Rahmen der jährlichen Haushaltsbeschlüsse gesichert und für die Folgejahre in der Investitionsplanung veranschlagt ist.

Daher erfolgt die Bestätigung unter dem Vorbehalt der genehmigten Haushalstpläne der folgenden Jahre.

 

Die Darstellung der Gesamtfinanzierung einschließlich der aus bereits vorliegenden Zuwendungsbescheiden erteilten Verpflichtungsermächtigungen erfolgt

  • für das Europa-Land-Programm ; Zukunft im Stadtteil, ZiS 2000“ gemäß Anlage 1
  • für das Bund-Land-Programm „Soziale Stadt , Stern / Drewitz“ gemäß  Anlage 2
  • für das Bund-Land-Programm „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ gemäß Anlage 3 und 4.

 

Die Ausgaben bzw. der kommunale Mitleistungsanteil liegen der Höhe nach im Rahmen der aktuellen Investitionsplanung.

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Anlagen

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