Beschlussvorlage - 04/SVV/0826
Grunddaten
- Betreff:
-
Taxitarifordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2004
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01.12.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.11.2004
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Erläuterung
Begründung:
Durch § 6 Ziffer 2 der Verordnung über die zuständigen
Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem
Personenbeförderungsgesetz (Zust-VO PBefG) vom 11. Mai 1993 (GVBL II S. 218),
zuletzt geändert durch Art 5 des Vierten Gesetzes zur Funktionalreform im Land
Brandenburg (Viertes Funktionalreformgesetz – 4. BbgFRG) vom 22. Dezember 1997
(GVBl I S. 172) wurden u.a. die kreisfreien Städte ermächtigt, durch
Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxiverkehr
festzusetzen. Für das Pflichtfahrgebiet Potsdam ist die Stadt Potsdam, der
Oberbürgermeister, die zuständige Behörde.
Zur Zeit gilt in Potsdam die Taxitarifordnung vom 30.04.2001
(veröffentlicht im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 6 vom
31.05.2001). Hierbei handelte es sich jedoch nur um eine Anpassung im Zuge der
Euroeinführung. Die Berechnungsgrundlage blieb die Tarifordnung vom 06.12.2000.
Die Umstellung im Verhältnis 1:2 führte effektiv zur einer Tarifabsenkung von
2,2 %.
Das Taxigewerbe ist bekanntermaßen ein Indikator der
wirtschaftlichen Gesamtsituation einer Region und erfährt als reines
Dienstleistungsgewerbe entsprechend dem allgemeinen, als sehr zurückhaltend
einzuschätzenden Konsumverhaltens der Bevölkerung, einen verhältnismäßig
starken Umsatzrückgang.
Mit Antrag vom 17.11.2003 begehrte der Taxiverband
Berlin-Brandenburg e.V. eine Neufassung dieser Tarifordnung, die die
Gegebenheiten der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigt. Es ist
nicht zu beanstanden, dass die Initiative zur Änderung der Beförderungsentgelte
vom örtlichen Taxigewerbe ausgeht.
Zur Begründung wird ausgeführt:
- Im
Zuge der Gemeindegebietsreform erweiterte sich das Pflichtfahrgebiet.
- Erhebliche
Steigerung der Betriebskosten.
- Ungerechtfertigter
Unterschied zu den Taxitarifen anderer, vergleichbarer
Städte der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Anlage 1)
4. Vereinfachung
der Gebührenstruktur durch Wegfall einzelner Zuschläge.
Die Taxitarife der jetzt gültigen Verordnung gewährleisten
nicht mehr die gesetzlich geforderte Wirtschaftlichkeit (Insolvenzschutz) der
Unternehmen und den zu kalkulierenden Unternehmerlohn.
Der entscheidende Grundsatz bei der Prüfung der
Beförderungsentgelte gem. § 51 Nr. 6 PBefG ist, dass die Beförderungsentgelte
so festgesetzt werden müssen, dass sie zumindest kostendeckend sind.
Die Antragsprüfung entsprechend den Orientierungen des § 39
(2) PBefG ergab die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer angemessenen Erhöhung
der Beförderungsentgelte.
Die Entgelterhöhung dient unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Entwicklung des Personenbeförderungsgewerbes in der Region,
der Sicherung der gesetzlich geforderten Leistungsfähigkeit und
Insolvenzsicherung der Unternehmen.
Das durch die Gemeindegebietsreform erweiterte
Pflichtfahrgebiet hat zur Folge, dass die Potsdamer Taxiunternehmer
Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, da nun ein fast doppelt so großes Gebiet (800 km
Straßennetz) durch einen besonders sozialverträglichen Tarif bedient werden
muss. Die bisherige, rechtlich fundierte freie Preisvereinbarungsmöglichkeit
für das neu hinzugekommene Gebiet ist entfallen.
Dem ursprünglichen Antragsbegehren nach Einführung eines
Zwei-Zonen-Tarifes kann nicht entsprochen werden, der Vereinfachung der
Gebührenstruktur durch Wegfall von Einzelzuschlägen dagegen schon. Im Interesse
einer transparenten und nachvollziehbaren Tarifstruktur und in Anlehnung an den
rechtlich gebotenen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewohner einer
Gemeinde bei der Erhebung öffentlicher Abgaben und Steuern wurde auf Empfehlung
der Behörde hin seitens des Antragstellers bei der Erstellung der Tarife auf
höher liegende Einzelpositionen für das Gebiet der neuen Ortsteile verzichtet.
Im Interesse der sozialen Gerechtigkeit sowie dem Bestreben nach möglichst
zügiger, nicht zum Nachteil für die Bewohner gereichenden Integration der neuen
Ortsteile galt es, eine im Vorfeld öffentlich diskutierte Ungleichbehandlung
dieser Gebiete zu vermeiden.
Die seit 2000 gestiegenen Betriebskosten (einschließlich der
Lohn- und Lohnnebenkosten) gefährden bei gleichbleibenden Tarifen die Existenz
der Unternehmen, weil die gemäss § 13 (1) PBefG zu gewährleistende Sicherheit
und Leistungsfähigkeit des Unternehmens Voraussetzung für die Genehmigung zur
Personenbeförderung ist. Diese Genehmigung ist zu widerrufen, wenn nicht mehr
alle Voraussetzungen des § 13 (1) PBefG vorliegen. Der Unternehmer muss stets
in der Lage sein, die aus dem Betrieb erwachsenen Verbindlichkeiten zu erfüllen
und seine Fahrzeuge in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten.
Im Zuge der Antragsprüfung auf Verlängerung der
Taxikonzession bei 86 von den 129 Unternehmen zum Ende des Jahres 2003 wurde
seitens der Straßenverkehrsbehörde festgestellt, dass die jeweils
nachzuweisende finanzielle Leistungsfähigkeit mitunter nur noch mittels
extremer Anstrengungen erbracht werden konnte. In mehreren Fällen konnte ein
existenzvernichtender Konzessionsentzug gerade noch abgewendet werden.
Grundsätzlich weist das der Behörde gegenüber darzustellende Betriebsvermögen
im Vergleich zur vorhergehenden diesbezüglichen Überprüfung im Jahre 1999
eindeutig eine starke negative Tendenz auf. Die von Seiten der Taxigenossenschaft
Potsdam in regelmäßigen Abständen der Behörde übergebende Aufstellung der von
ihr vermittelten Fahraufträge belegt zudem, dass das Fahrgastaufkommen von
219.280 Fahrten im Jahre 2000 auf 182.796 Fahrten in 2003 gravierend gesunken
ist. Dies entspricht einer Reduzierung von 16,6% und bedeutet zwangsläufig ein
dem gleichzusetzender Umsatzrückgang.
Vor diesem Hintergrund kann festgestellt werden, dass eine zu gewährleistende kostendeckende Betriebsführung mit den zur Zeit geltenden Tarifen nicht gegeben ist.
Die Summe der Aufwendungen für den gesicherten
Fahrzeugbetrieb (Kraftstoff, Instandhaltung, Versicherung,
Abschreibungsausgleich, jährliche Haupt- und Abgasuntersuchung, Eichung der
Taxameter u.a.) ist in den letzten drei Jahren um mehr als 20 % gestiegen.
Insbesondere die sich seit 2000 überdurchschnittlich
darstellende Entwicklung der Treibstoffkosten, welche bekanntermaßen ihre
Ursache in der Einführung einer sukzessiv steigenden Öko-Steuer sowie seit
Jahren steigenden Rohölpreisen findet, belastet die Unternehmen wegen des
kausalen Zusammenhanges von Fahrleistung und Kosten für Treib- und
Schmierstoffe im Vergleich zu anderen Gewerbeformen überdurchschnittlich stark.
Diese unmittelbare Abhängigkeit von der Preisentwicklung der Betriebsstoffe
begründet auch die Tatsache, dass die Kostensteigerung im Taxigewerbe weit über
der amtlichen Inflationsrate von 6,97% liegt, mit welcher die Veränderung des
Verbraucherindex von 2000 im Verhältnis zu 2003 beziffert wird.
Tendenziell gleich verhält es sich bei der Entwicklung im
Bereich der Lohn- und Lohnnebenkosten, einschließlich eines angemessenen
Unternehmerlohnes.
Da unter Wertung dieser dargestellten
betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich eine Wirtschaftlichkeit für die
Mehrzahl der Betriebe nicht mehr darstellt, erscheint insbesondere unter dem
Gesichtspunkt des besonderen Interesses der Allgemeinheit an einer
(verkehrs-)sicheren Abwicklung des rechtlich, dem öffentlichen
Personennahverkehr gleichgestellten Taxigewerbes, die Tariferhöhung notwendig
und angemessen.
Im Gegensatz zur Tarifentwicklung im übrigen öffentlichen
Personennahverkehr, wo durchschnittlich eine Tariferhöhung pro Jahr zu
verzeichnen war, blieben trotz vergleichbarer Betriebsform und
Unternehmensstruktur die Taxitarife in Potsdam seit nunmehr vier Jahren
unverändert.
Im Ergebnis der summarischen und stichprobengestützten
Prüfungen wird der nachstehende Entwurf der Taxitarifordnung zur Entscheidung
vorgelegt.
Der veränderte Tarif sollte wie folgt festgelegt werden:
derzeitiger Tarif neu beantragter Tarif Erhöhung
in %
a) Einschaltgebühr für Taxen
mit 5 Sitzplätzen 1,90
EUR 2,50 EUR 31,6
%
b) Einschaltgebühr für Taxen
mit mehr als 5 Sitzplätzen 5,00
EUR 5,50 EUR 10,0
%
c) Entgelte je km
werktags von 06:00 bis 22:00 Uhr 1,10
EUR 1,25 EUR 13.6
%
werktags von 22:00 bis 06:00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen 1,20
EUR 1,35 EUR 12,5
%
d) Wartezeit je Minute
0,20
EUR 0,25 EUR 25,0
%
e) jedes größere Gepäckstück
(Koffer, Reisetasche) 0,50
EUR entfällt
f) Mitnahme eines Tieres 0,50
EUR entfällt
(außer
Blindenhunde)
g) Gebühren für Funkvermittlung 0,50
EUR entfällt
h) Gebühr für bargeldlose Zahlung 1,00
EUR 1,00 EUR
i) Gebühr für sperrige Güter, die nicht
in einen
Limousinen-Kofferraum passen ------------
3,00
EUR
Im Prüfungsverfahren wurden alle 129 in Potsdam zugelassenen
Taxiunternehmen angehört.
Von diesen Unternehmen haben 81 die Möglichkeit der Anhörung
genutzt, dies entspricht einem Anteil von 63%. Von diesen 81 Unternehmen haben
53 dem Antrag zur Änderung der bisherigen Tarife ausdrücklich zugestimmt (41%).
Lediglich 26 Unternehmen (20%) lehnten diesen Antrag ohne Begründung ab. Von
der Industrie- und Handelskammer liegt ebenfalls eine Zustimmung vor.
Der Vergleich mit Städten gleicher Taxidichte zeigt, dass
der vorliegende Tarifentwurf mit der zumutbaren Erhöhung von 13,6 % noch immer
11,4 % unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte liegt (vgl. Anlage 1).
Die vorgelegte Taxitarifordnung steht wegen der moderaten
Beförderungsentgelte durchaus mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem
Gemeinwohl in Einklang und sollte so festgelegt werden.
Anlage 1
Taxi –
Tarife ausgewählter Städte in der Bundesrepublik Deutschland
Stadt |
km – Preis / € |
Grundtarif / € |
Wartezuschl./ h / € |
Potsdam |
1,10 |
1,90 |
12,00 |
Aschaffenburg |
1,25 |
2,35 |
18,00 |
Bamberg |
1,40 |
2,40 |
24,00 |
Chemnitz |
1,30 / 1,05 |
2,00 |
14,10 |
Dresden |
1,28 / 1,13 |
2,00 |
< 2 Min. 7,70 > 2 Min. 18,40 |
Görlitz |
1,80 / 1,40 / 1,10 |
2,50 |
15,00 |
Halle |
1,20 |
1,80 |
15,00 |
Hannover |
1,60 / 1,20 |
2,00 |
18,00 |
Jena |
2,00 / 1,20 |
1,90 |
< 3 Min.
8,20 > 3 Min. 16,40 |
Leipzig |
1,20 |
1,80 |
< 3 Min. 5,00 > 3 Min. 15,00 |
Regensburg |
1,30 |
2,40 |
18,00 |
Rostock |
1,80 / 1,30 / 1,10 |
2,10 |
15,40 |
Schwerin |
1,45 / 1,15 |
2,00 |
15,00 |
Weimar |
2,00 |
1,90 |
15,00 |
Zwickau |
1,10 |
2,00 |
13,80 |
Bemerkung:
mehrere Angaben in der Spalte km – Preis gelten jeweils für den 1./ ab 3./ ab
5. km
Stand:
21. September 2004
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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26 kB
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