Beschlussvorlage - 04/SVV/0792

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr durchgeführten Kosten-/Leistungsrechnung wurde die neue Satzung im Anhörungsverfahren mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburg abgestimmt.

Die Gebühren wurden bezogen auf Rettungsmittel, getrennt nach Notarztwagen (NEF), Rettungstransportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW), unter Bezug auf die voraussichtlichen Einsatzzahlen für ein Jahr, ermittelt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Potsdam ist entsprechend § 10 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, den Rettungsdienst wirtschaftlich und kostendeckend durchzuführen.

Die vorliegenden Gebühren sichern die vollständige Deckung der Kosten und Aufwendungen des Rettungsdienstes.

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Anlagen

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