Beschlussvorlage - 05/SVV/0031
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 "Klein Glienicke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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02.02.2005
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02.03.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Anhörung
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17.02.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.02.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2003 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ (DS 03/SVV/0296) wird aufgehoben.
2.
Die
mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung
der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein
Glienicke“ wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine
veränderte Entscheidung getroffen wird.
3.
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6
BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr.
92 „Klein Glienicke“ entschieden (Anlage 1, 1 a und 1 b).
4.
Der
Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird in der so geänderten Fassung gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(Anlage 2).
Erläuterung
Begründung: Anlage 1
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages und
Empfehlung der Verwaltung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro
der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
- Anlage 1 Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlages und Empfehlung der Verwaltung
(2
Seiten)
- Anlage 1A Abwägungsvorschlag
zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum 2.
Bebauungsplanentwurf im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung
(3
Seiten)
- Anlage 1B Abwägungsvorschlag
zu den vorgebrachten Anregungen der Bürger zum 2. Bebauungsplanentwurf im Rahmen
der erneuten öffentlichen Auslegung (15 Seiten)
- Anlage 2 Bebauungsplan
mit Begründung (Plan + 72 Seiten) + Auszüge des GOP (6 Seiten + 1 Plan)
Anlass für die
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung
am 07.05.2003 die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und den Bebauungsplan
gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen und die Begründung
gebilligt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens bei der höheren
Verwaltungsbehörde sind von dieser Vorbehalte bezüglich der Abwägung eines im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Sachverhaltes geäußert worden.
Mit der im Sommer 2003 novellierten Brandenburgischen Bauordnung ergab sich
zusätzlich das Erfordernis der Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
an die neuen Regelungen. Darüber hinaus soll dem nach Satzungsbeschluss bei der
Stadtverwaltung durch den Eigentümer des am Tannenweg gelegenen Flurstückes 182
/ 5 (Flur 22) vorgebrachten Anliegen, der Verschiebung der auf diesem
Baugrundstück liegenden Baugebietsfläche mit Änderung der Planzeichnung
entsprochen werden. Ebenfalls nach Satzungsbeschluss hat der Eigentümer des
Grundstückes Wannseestraße 10 (Flurstück 130 der Flur 22 der Gemarkung
Babelsberg) bei der Stadtverwaltung vorgesprochen. In der erneuten Erörterung
des von ihm vorgebrachten Anliegens der Rückversetzung der Wannseestraße in
ihre ursprüngliche, vor der Errichtung der Grenzanlagen zum damaligen
Westberlin bestandene Lage wurde festgelegt, dass eine teilweise Verschiebung
der Straßenbegrenzungslinie in nördliche Richtung erfolgen soll. Dieses
erforderte eine Änderung der Planzeichnung. Weiterhin ist auf Anregung des
Grundstückseigentümers die Lage des Baufensters im allgemeinen Wohngebiet
östlich der Straße Am Waldrand geprüft und bezüglich einer versetzten
städtebaulichen Struktur mittels einer Planänderung neu bestimmt worden.
Die vorzunehmenden Änderungen an der Planung
erfordern die Aufhebung des im Jahre 2003 gefassten Satzungsbeschlusses, die
Bestätigung des ebenfalls gefassten Abwägungsbeschlusses zu den eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und zu den vorgebrachten
Anregungen der Bürger zum Bebauungsplanentwurf.
Die von der höheren Verwaltungsbehörde beanstandeten
Teile der Abwägung sind erneut geprüft worden, eine in der Argumentation
veränderte Abwägungsentscheidung wird vorgelegt.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange
Die
öffentliche Auslegung des 2. Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 09.08.2004 bis 08.09.2004 stattgefunden. Dabei
ist bestimmt worden, dass nur zu den geänderten Teilen der Planung Anregungen
vorbebracht werden können.
Anregungen der Bürger
Im
Ergebnis dieses zweiten Beteiligungsverfahrens der Bürger gingen sechs
schriftliche Anregungen zur Bebaubarkeit einzelner Grundstücke sowie zur Art
der Nutzung verschiedener, sowohl privater als auch öffentlicher Flächen ein.
Einige dieser Anregungen betreffen nicht die Änderungen zum 2.
Bebauungsplanentwurf.
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
Von
den im Rahmen der öffentlichen Auslegung des 2. Bebauungsplanentwurfes
benachrichtigten Trägern öffentlicher Belange gingen fünf Rückäußerungen ein.
Die von Amt für Forstwirtschaft vorgebrachte Stellungnahme kann ohne
Auswirkungen auf die Planinhalte zur Kenntnis genommen werden, da der darin
enthaltene Hinweis vorhabenbezogenen Charakter besitzt. Die anderen Rückäußerungen
enthalten keine Einwände gegen die Planung. Bei denjenigen Stellen, die sich
nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung
zustimmen.
Zusammenfassung
des Abwägungsbeschlusses der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und der Bürger
Entsprechend
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus der 2. Bürgerbeteiligung und der
Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung
erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die
Anregungen der Bürger nicht zu ändern.
Redaktionell
erfolgen zwei Änderungen an der Planzeichnung bzw. bei den textlichen
Festsetzungen:
Der
im reinen Wohngebiet zwischen den Straßen Am Böttcherberg, der Tannenstraße und
dem Tannenweg auf der Grenze der Flurstücke 171/1 und 171/4 der Flur 22 zum
Erhalt festgesetzte Einzelbaum (Eiche) befindet sich innerhalb der benachbarten
privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Landschaftsgarten".
Dieser Einzelbaum ist bereits durch die Festsetzung einer Fläche mit Bindungen
für Bepflanzungen und für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie durch die damit in Verbindung stehende textliche
Festsetzung Nr. 22 geschützt. Die planzeichnerische Festsetzung zum Erhalt
dieses Einzelbaumes entfällt.
Der
Grundstückseigentümer des Flurstückes 120 der Flur 22 der Gemarkung Babelsberg
hat sich nach der öffentlichen Auslegung des 2. Bebauungsplanentwurfes gegen
die, sein Grundstück belastende Festsetzung eines Geh- und Fahrrechtes
zugunsten der Benutzer und Besucher der an die öffentliche Grünfläche an der
Louis-Nathan-Allee mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" angrenzenden
Baugebiete gewandt. Die Prüfung dieser Anregung führte zur Berücksichtigung
seiner Anregung, ohne dass sich nachteilige Auswirkungen auf die damit
verbundene Erschließungsfunktion ergeben. Der zweite Absatz der textlichen
Festsetzung Nr. 17 wird neu gefasst.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie der Bürger an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Beschlussfassung zur Satzung des Bebauungsplanes
sind unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Die Maßnahmen sind nicht zwingend notwendig zur Erschließung
der ausgewiesenen Baugebiete.
Für die Umsetzung des Bebauungsplans können folgende Kosten
kalkuliert werden:
Grundstückserwerb für öffentliche Grün- und
Verkehrsflächen 181.000,- €
Straßen- und Brückenbau sowie Rückbaumaßnahmen
621.500,- €
Öffentliche Grünflächen
70.000,- €
Rückverlegung Wannseestraße
80.000,- €
Die o.a. Ausgaben können erst getätigt werden, wenn hierfür
im Haushalt die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit sind diese
Maßnahmen in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung nicht
enthalten. Der Realisierungszeitraum wird voraussichtlich ab 2008 sein.
Zusätzlich
ist für die z.T. zerstörte Fahrbahn der Wannseestraße im Abschnitt von der
Einmündung der Straße Am Böttcherberg bis zur Straße Am Waldrand eine
fahrbahnseitige Instandsetzung erforderlich (ca. 394.500,- €). Diese
straßenbauliche Maßnahme ist unabhängig von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erforderlich.