Beschlussvorlage - 05/SVV/0126
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 89"Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2005
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06.04.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.03.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.89 „Gewerbegebiet
Gartenstraße - Ost“ wird gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt.
Erläuterung
Begründung:
Der
Bebauungsplan Nr. 89 “Gewerbegebiet Gartenstraße Ost" umfasst eine Fläche
von ca. 8,2 ha, die zum überwiegenden Teil innerhalb des Entwicklungsbereiches
Babelsberg (Entwicklungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.04.1996)
liegen.
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch die
Stadtverordnetenversammlung am 13.09.2000 gefasst. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde im Oktober 2001, die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange im Februar / März 2002 durchgeführt.
Ziel der
Planung ist es, gewerbliche und Mischbauflächen zu entwickeln und zu sichern.
Die ungegliederte städtebauliche Situation soll geordnet werden.
Durch die
vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden teilweise Änderungen in den
Plan eingearbeitet, die Begründung überarbeitet und um Informationen ergänzt.
Die
Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden auf Grund einer schalltechnischen
Untersuchung vom Juni 2002 erweitert. Die Pflanzfestsetzungen wurden
überarbeitet.
Da das
Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom
13.09.2000 durchgeführt wird, musste gemäß § 25 (2) Ziffer 1 Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden, ob eine UVP-Vorprüfungspflicht
besteht. Diese Pflicht besteht gemäß UVP-Gesetz nicht.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die Stadtverwaltung die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.
Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den
treuhänderischen Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,5 kB
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184,5 kB
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3
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26 kB
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4
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(wie Dokument)
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1.004,8 kB
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