Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird der Stadtverordnetenversammlung die jährliche statistische und inhaltliche Übersicht der durch den Ausschuss bearbeiteten Eingaben oder Beschwerden bekannt gegeben.

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Erläuterung

Eingabenbericht 2004

 

 

I.                                Statistische Angaben

 

 

 

2004

2003

1998 bis 2002

 

Unerledigte Eingaben aus 2003

5

-

-

Neueingänge

Steigerung auf ~ 195 % zu 2003

68

 

35

 

142

Arbeitsanfall

73

-

-

Davon abschließend bearbeitet

69

(94,5 %)

-

-

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Tage

Wochen

 

 

53,8

8,2

 

71,2

9,9

-

 

Eingabengegenstände (Neueingänge)

Anzahl

absolut

Anteil in %

(68 = 100 %)

Straßenreinigungsgebühren

36

52,9

Andere Gebühren, Steuern, Abgaben

6

8,8

GEWOBA

6

8,8

Ortsbeiräte und Verwaltung

2

2,9

Eintrittsgelder Schlösser und Gärten

2

2,9

Flügelbauten am Brandenburger Tor

2

2,9

Garagenstellplätze und Anwohnerparken

2

2,9

Grundstücksangelegenheiten

2

2,9

Lärmbelästigung

2

2,9

Schülerfahrtkosten

2

2,9

Bußgeldbescheide

1

1,5

Nichtaufstellung der „Gelben Tonne“

1

1,5

Nichtgewährung von Akteneinsicht

1

1,5

Nichtgewährung von Sozialhilfe

1

1,5

Schulraumnutzung für Sportvereine

1

1,5

Straßenumbenennung (Mathilde-Schneider-Str.)

1

1,5

 

 

 

 

II.                              Schwerpunkte der  Eingaben im Jahre 2004

 

Die Eingaben zu den Straßenreinigungsgebühren 2004 und zu den anderen Gebühren, Steuern und Abgaben stellen mit über 60 % Anteil den absoluten Schwerpunkt dar. Inhaltlich ist ihnen gemeinsam, dass die Potsdamer einen unaufhaltsamen Anstieg der  Wohnkosten beklagen und vor allem Kosten-transparenz, Vergleichbarkeit und den Nachweis der wirtschaftlichen Begründetheit vermissen. Sie fühlen sich von der Stadt (Verwaltung und Stadtverordnetenversamm-lung) „abgezockt“. Bei der Anzahl der Eingaben zur Straßenreinigung ist zu beachten, dass dahinter rund 200 Haushalte stehen, sie aber nur weniger als 10 % der förmlich eingelegten Widersprüche zu den Gebührenbescheiden darstellen. Für die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung ist besonders zu bedenken, dass bereits in Vorbereitung der Beschlussfassung  auch über den Weg von Eingaben Kritik an der beabsichtigten Einführung des Quadratwurzelverfahrens  geübt und auf die Kostenfolgen, insbesondere für selbst nutzende Grundstückseigentümer mit überwiegender Wohnnutzung hingewiesen wurde, was aber keine Berücksichtigung gefundenen hatte.

 

 

Bei den Eingaben zur GEWOBA bilden Fragen der Betriebskosten, der Wohnungsmodernisierung und –sanierung in Potsdam West und des Umgangs von GEWOBA Mitarbeitern mit den Mietern  den Schwerpunkt.  Kennzeichnend ist bei den Eingabeverfassern eine  hohe Erwartungshaltung im Hinblick auf eine Unterstützung durch die Stadt, insbesondere bezüglich des Oberbürgermeisters in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrates der GEWOBA.  Hier ist ein großer Vertrauensverlust im Zusammenhang mit den Modernisierungsmaßnahmen in den Objekten der Modernisierung in Potsdam West entstanden, weil die vom Oberbürgermeister in der Einwohnerfragestunde vom September 2004 zugesagte Unterstützung nicht erfolgte und die Mieter sich in ihrer Auseinandersetzung mit GEWOBA allein gelassen fühlen.

 

Für den Eingabenausschuss wird die Ausfüllung seiner sich selbst auferlegten Vermittlerrolle immer schwieriger, weil bei den eingehenden Eingaben der Anteil zunimmt, bei dem bereits beiderseits verhärtete Positionen eingenommen werden und seitens der GEWOBA das Tätigwerden des Ausschusses und seine Auffassungen als unzulässige Einmischung in die Geschäftsführung betrachtet werden. Der Ausschuss empfiehlt deshalb, bei der GEWOBA für die Mieter eine Eingabestelle einzurichten, die von der Geschäftsführung unabhängig ist, Prüf- und Empfehlungsbefugnisse für den Einzelfall erhalten und für ihre Tätigkeit gegenüber dem Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig sein sollte.  

 

Auch bei der Anzahl der Eingaben zur GEWOBA ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht nur einzelne Bürger, sondern oft ganze Hausgemeinschaften betreffen.    

 

 

Die Eingaben bezüglich des Verhältnisses von Ortsbeiräten und der Verwaltung betreffen zwar nur die Beschwerden eines einzelnen Ortsbeiratsmitgliedes hinsichtlich der Auskunftserteilung und Unterlagenbereitstellung, sollten aber von Beginn an auf ihre Verallgemeinerungswürdigkeit geprüft werden. Der Ausschuss sieht durchaus Handlungsbedarf im Hinblick auf die Ausräumung bürokratischer Hindernisse, aber auch der Präzisierung der Geschäftsordnung  und der Vermittlung von Kenntnissen an die Ortsbeiratsmitglieder über ihre Befugnisse und Rechte.

 

 Potsdam, den 8. Februar 2005

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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