Antrag - 05/SVV/0049

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß bei der zeitlichen Festlegung von Terminen, die für Stadtverordnete relevant sind, weil sie über den dort behandelten Sachverhalt später in der Stadtverordnetenversammlung abstimmen sollen, darauf geachtet wird, daß diese außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeiten liegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordneten treffen ständig weitreichende Entscheidungen. Um der damit einhergehenden Verantwortung gewachsen zu sein, müssen sie sich umfangreich zu den gegebenen Sachverhalten informieren können. Dies ist jedoch oftmals nicht möglich, weil entsprechende Termine zu Zeiten gesetzt werden, zu denen es konventionell in Lohnarbeit stehenden Menschen kaum möglich ist, anwesend zu sein. Ein aktuelles Beispiel war die Vorstellungsgesprächsrunde der BewerberInnen für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten. Ein Termin zwischen 9:00 und 12:30 Uhr ist für die meisten ArbeitnehmerInnen schlichtweg nicht wahrnehmbar. Hier könnte leicht Abhilfe geschaffen werden, indem solch ein Termin in die Nachmittagsstunden verlegt wird.

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