Beschlussvorlage - 05/SVV/0425
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Am Schlahn, Teilbereich B", OT Groß Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2005
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31.08.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.08.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am
Schlahn, Teilbereich B“, OT Groß Glienicke entsprechend Anlage 1, 1A und
1B entschieden.
- Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlahn, Teilbereich B“, OT
Groß Glienicke mit den Flurstücken 55/6, 55/10 (teilweise), 174, 175, 176,
177, 179, 180, 181, 182 und 183 der Flur 17 der Gemarkung Groß Glienicke
wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung
wird gebilligt (siehe Anlage 2).
Erläuterung
Kurzeinführung Anlage 1
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Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlage enthalten:
- Anlage 1 Kurzeinführung (2 Seiten)
- Anlage
1A Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher
Belange aus der Beteiligung vom
Juli/August 2003 (11 Seiten)
- Anlage
1B Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen
Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange
aus der Beteiligung vom
Dezember 2004/
Januar
2005 (1 Seite)
- Anlage 2 Bebauungsplan mit Begründung und Anlage 1 (1 Plan, 42 +15 Seiten)
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung Groß Glienicke hat am 14.10.1999 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Schlahn“ beschlossen. Ende 2000 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Am 12.07.2001 hat die Gemeindevertretung Groß Glienicke die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen abgewogen und die Aufteilung des Plangebietes in zwei Teilbereiche beschlossen. Ursache dafür waren Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Grundstückseigentümern. Der Bebauungsplan zum Teilbereich A wurde noch im Jahr 2001 rechtswirksam.
Das Verfahren zum vorliegenden Bebauungsplan Teilbereich B wurde 2003 wieder aufgenommen. So fand im September/Oktober 2003 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes statt. Nach der Gemeindegebietsreform wird das Verfahren nun von der Landeshauptstadt Potsdam weitergeführt. Eine erneute Offenlage fand in der Zeit vom 02.12.2004 bis 07.01.2005 statt - diese war erforderlich, da es zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Unstimmigkeiten zwischen Beschluss der Gemeindevertretung und Offenlageexemplar gab und um die Planung den zwischenzeitlich neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen (BbgBO und BauGB). Abweichend vom Beschluss der damaligen Gemeindevertretung Groß Glienicke vom 12.07.2001 bezieht sich der Bebauungsplan auch geringfügig auf Teilflächen des Flurstückes 55/10. Diese Erweiterung dient der planerisch gewollten Bestandsabsicherung der Werkhallen im südwestlichen Teil im Umfang der vorhandenen Überbauung des Flurstücks. Eine Anpassung der Flurstücksgrenzen an den Bestand bleibt der privatrechtlichen Abstimmung vorbehalten. Durch den jetzigen Beschluss soll der räumliche Geltungsbereich nochmals eindeutig festgesetzt werden.
Zusammenfassung
der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange
Im
Zeitraum vom 23.09. bis 23.10.2003 fand die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Schlahn, Teilbereich B“ statt. Mit Schreiben
vom 08.07.2003 wurden insgesamt 25 Träger öffentliche Belange bzw.
Nachbargemeinden, deren Interessen durch die Planung berührt sein können, zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Abwägung der Stellungnahmen durch
die ehemalige Gemeinde Groß Glienicke konnte zeitlich bedingt durch die
Eingemeindung nicht mehr erfolgen.
Vom
02.12.2004 bis 07.01.2005 fand eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB. An der Planung wurden insgesamt 24 Träger öffentlicher Belange beteiligt
bzw. diese wurden über die Offenlage benachrichtigt.
Anregungen
der Bürger
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegungen sind keine Anregungen von Bürgern
eingegangen.
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Jahr 2003 gingen insgesamt 22 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In 11 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in 9 der Stellungnahmen wurden lediglich Hinweise für die Umsetzung der Planung gegeben, die für das Bebauungsplanverfahren unmittelbar nicht relevant sind. Die unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen bezogen sich auf die Nähe zum Wald und die dadurch erforderliche Haftungsverzichtserklärung und der erforderlichen Genehmigung von Feuerstätten. Seitens des Landkreises Potsdam-Mittelmark erfolgten Hinweise, die die planerische Eindeutigkeit des Bebauungsplans betrafen – diese Hinweise waren unstrittig und wurden bereits in der Fassung zur Offenlage 2004/2005 berücksichtigt.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 5 Stellungnahmen ein. Bei denjenigen Trägern, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. In 3 der Stellungnahmen wurde der Planung zugestimmt, in den beiden anderen wurde darauf verwiesen, dass die bereits abgegebenen Stellungnahmen ihre Gültigkeit behalten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
Nachbar-gemeinden wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt
worden.
Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB
Die im Rahmen der Trägerbeteiligung 2003 vorgebrachten unstrittigen Hinweise wurden bereits in der Offenlagefassung Dezember 2004/Januar2005 berücksichtigt.
Die vom Amt für Forstwirtschaft geforderte privatrechtliche Haftungsverzichtserklärung zwischen dem Waldbesitzer und dem Bauherrn liegt mit Schreiben vom 23.10.2004 vor. Der Hinweis, dass gemäß § 26 Abs. 5 LWaldG die Errichtung von Anlagen, die mit dem Betrieb einer Feuerstätte in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald verbunden sind, der Genehmigung der Unteren Forstbehörde bedarf, ist in der Begründung zu ergänzen.
Planerische
Konsequenzen des Abwägungsvorschlages
Aus
dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange ergeben sich keine Änderungen der Planung.
Lediglich die Begründung wird redaktionell um einen Hinweis ergänzt. Die
Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt
entstehen durch die Umsetzung des Bebauungsplans nicht, da durch die im
Bebauungsplan getroffenen Regelungen und Festsetzungen hauptsächlich der
Bestand städtebaulich geordnet wird. Es sind weder verkehrliche
Erschließungsmaßnahmen noch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zulasten der Stadt
erforderlich.
Der
Investor übernimmt die Herstellung der privaten Erschließung sowie der
Ausgleichsmaßnahmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74 kB
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2
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(wie Dokument)
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28,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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207 kB
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