Beschlussvorlage - 05/SVV/0673
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Erweiterung und Teilung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr.23 "Schiffbauergasse" Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Nr. 23 B "Schiffbauergasse-Süd" und zugleich öffentliche Auslegung der 11.Änderung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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06.09.2005
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20.09.2005
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27.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen Bereich erweitert.
2. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“
wird geteilt in die Bereiche:
·
B-Plan-Nr.23
A „Schiffbauergasse-Nord“
·
B-Plan-Nr.23
B „Schiffbauergasse-Süd“
3. Die Abwägung der bisher
eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
4. Der Bebauungsplanentwurf für den
Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
5. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.
Erläuterung
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
Anlage 1: Kurzeinführung
(3 Seiten)
Anlage 2: Lageplan mit
Kennzeichnung der Geltungsbereiche der B-Pläne-Nr.23, 23A und 23B (1Seite)
Anlage 3: Abwägungsergebnis
( 14 Seiten)
Anlage 4: Begündung zum
Bebauungsplanentwurf 23 B mit Planzeichnung und textliche Festsetzungen (45
Seiten incl. 1 Planzeichnung)
Anlage 5: 11.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Kurzeinführung
Aufstellungsbeschluss / Anlass und Zweck der
Planung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 2.9.1992 den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 23 "Schiffbauergasse" gefasst. Ziel des
Aufstellungsbeschlusses war unter anderem, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für einen Neubau des Hans Otto Theaters am Standort Schiffbauergasse zu
schaffen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt 9/92 veröffentlicht.
Mit dem
Bebauungsplan Nr. 23 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Wiedernutzung des Standortes Schiffbauergasse durch Umnutzung von
innenstadtnahen Industriebebrachen (ehemaliges Gaswerk) und Konversionsflächen
geschaffen werden.
Ausgehend
von einer zunächst eher provisorischen Nutzung von Gebäuden und Freiflächen vor
allem im Bereich des ehemaligen Waschhauses durch Initiativen aus dem freien
Kulturbereich entstand die Planungsidee, den Bereich Schiffbauergasse als
Kulturstandort zu sichern und auszubauen. Erster offizieller Baustein war die
Ansiedlung des Kinder- und Jugendtheaters in einer umgebauten Reithalle an der
Schiffbauergasse. Die Bemühungen, die Spielstätten und zugehörigen
Nebeneinrichtungen des Hans Otto Theater an einem Standort zu konzentrieren,
führten 1999 zu dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum „Integrierten
Kultur- und Gewerbestandort Schiffbauergasse“ und somit auch die
Hauptspielstätte des Hans Otto Theaters am Standort Schiffbauergasse zu
realisieren und gleichberechtigt der freien Kulturarbeit hier gesicherte
bauliche Strukturen zu geben. Mit dem Theaterneubau wurde 2003 begonnen, die
Spielstätte soll 2006 in Betrieb genommen werden. Neben den Kulturnutzungen
sollen aber auch innovative und kulturnahe Gewerbe- und
Dienstleistungsnutzungen angesiedelt werden. Mit der Ansiedlung des Softwareproduzenten
Oracle und des VW-Design-Zentrums wurden wichtige Schritte in diese Richtung
vollzogen.
Wesentliches
Ziel des Bebauungsplans war und ist unverändert auch die Neuordnung der
Erschließung im Plangebiet. Dies gilt gleichermaßen für die Fahrerschließung
wie für die fußläufige Erschließung und Anbindung des Standortes. Wesentlicher
Bestandteil der Erschließungskonzeption ist dabei die Sicherung eines
durchgängigen Uferweges am Tiefen See zwischen dem nördlich angrenzenden Gebiet
des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7 (im Anschluss an die Villa Tummeley)
und dem südlich anschließenden, ebenfalls im Aufstellungsverfahren befindlichen
Bebauungsplan Nr. 27 (im Anschluss an die Humboldtbrücke).
Landesplanerische Anfrage
Die
gemeinsame Landesplanungsabteilung wurde mit Schreiben vom 4.6.1998 nach den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung angefragt. Mit Schreiben vom 6.7.1998
hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mitgeteilt, dass zur Aufstellung des
Bebauungsplans keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Kritisch wurde
lediglich die geplante Anlage einer Marina mit 150 Bootsliegeplätzen und den
dazugehörigen Sondergebietsflächen vor dem Gaswerkskai bewertet, die an dieser
Stelle jedoch inzwischen nicht mehr Gegenstand der Planung ist.
Frühzeitige Beteiligung der Ämter, der
Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum B-Plan Nr. 23
Die Beteiligung der Ämter
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und die Abstimmung
mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom
5.6.1998.
Änderung des Geltungsbereichs B-Plan Nr. 23
und Änderung des Flächennutzungsplans
Auf der
Sitzung am 6.10.1999 hat die Stadtverordnetenversammlung den
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan ergänzt (Änderung des Geltungsbereichs)
und beschlossen, den Teil-Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 23 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zugleich zu
ändern.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB
Auf der Sitzung
am 6.10.1999 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 29.3.2000 bis zum
28.4.2000 durchzuführen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt.
Im Rahmen
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden von Bürgerseite keine grundsätzlichen
Einwendungen gegen die Ziele und Inhalte des Bebauungsplans Nr. 23 vorgebracht.
2. Beteiligung der Ämter und der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Aufgrund
von in Teilbereichen veränderten Planungsinhalten wurden die Ämter und die
Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 5.6.2000 gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
nochmals um eine Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Anregungen und Bedenken
wurden von der Verwaltung geprüft und haben teilweise zu Änderungen der Planung
geführt.
Im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens wurden insbesondere Anregungen zur Neugestaltung der
Uferseite gegenüber dem Park Babelsberg vorgebracht. Die Bedenken richteten
sich vor allem gegen die seinerzeit im Bebauungsplan-Entwurf enthaltene Planung
einer großflächigen Marina vor dem Gaswerkskai. Darüber hinaus wurden Bedenken
gegen die im Zusammenhang mit dem Theaterneubau und dem Umbau der
Koksseparation vorgesehenen Bebauungshöhen geäußert.
Die bezüglich
der Ansiedlung des Theaters vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden
geprüft und durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. September
2001 und in Abwägung mit den bau- und kulturpolitischen Zielen des
Theaterneubaus zurückgestellt. Auf der Grundlage dieses Abwägungsbeschlusses
konnte eine vorgezogene Baugenehmigung für das Theatervorhaben erteilt werden.
Vorgesehene
Teilung und Änderung des Geltungsbereichs
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Schiffbauergasse“ soll geteilt werden,
in
- den
Bebauungsplan Nr. 23 A „Schiffbauergasse Nord“ und
- den
Bebauungsplan Nr. 23 B „Schiffbauergasse Süd“
Die Teilung
des Bebauungsplangebietes in zwei eigenständige Teilbebauungspläne ist
erforderlich, da für den nördlichen Teilbereich derzeit keine zwischen der
Eigentümerin und den Denkmalschutzbehörden konsensfähige Bebauungskonzeption
für das denkmalgeschützte Gartengrundstück der Villa Tummeley festgelegt werden
kann. Auf der anderen Seite duldet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Errichtung eines Parkhauses im südlichen Teilbereich aufgrund der
förderungsbedürftigen Finanzierung keinen Aufschub.
Im Bereich
der Humboldtbrückenrampen ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches für den
neuen Bebauungsplan Nr. 23 B erforderlich, um im Zusammenhang mit dem geplanten
Umbau der Nuthestraße langfristig nicht mehr erforderliche
Straßenverkehrsflächen als Bauflächen überplanen zu können. Damit kann mittel-
bis langfristig neben einer Flächenarrondierung und gestalterischen Neuordnung
der Südansicht des Standortes auch eine funktionsfähige Erschließung der
geplanten Stellplatzanlagen und des bereits bestehenden Wassersportstandortes
realisiert und bisherige Provisoren können aufgegeben werden.
Auch wenn
wesentliche Ziele, die mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 23
verfolgt wurden (siehe oben) bereits gesichert bzw. umgesetzt sind, ist die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 B insbesondere auch zur Umsetzung der
Sanierungsziele für das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet Schiffbauergasse
erforderlich. So sollen mit dem Bebauungsplan u.a. die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen für eine Neubebauung mit einem Parkhaus zwischen der
ehemaligen Koksseparation (heute Oracle) und dem Theaterneubau festgesetzt werden.
Öffentliche
Auslegung und Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 23 B sowie parallele
Änderung des Flächennutzungsplans
Der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplan Nr. 23 B mit Stand 8. Juli 2005 und der
Entwurf der zugehörigen Begründung sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt werden.
Mit der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 23 B soll gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2
BauGB zeitgleich die erneut erforderliche Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchgeführt werden.
Parallel zur
öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 23 B soll zugleich
das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die Stadtverwaltung die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen
Sanierungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,6 MB
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2
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113,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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1.020,5 kB
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