Beschlussvorlage - 05/SVV/0656
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 65 "Ruinenbergkaserne" und zugleich die öffentliche Auslegung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ruinenbergkaserne"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Herr Koppehele, Tel. 3215
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2005
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28.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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20.09.2005
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27.09.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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21.09.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 65 „Ruinenbergkaserne“ mit integriertem
Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
2.
Die
31. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB
öffentlich auszulegen
Erläuterung
Billigung des
Abwägungsergebnisses und
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanentwurf Nr. 65
„Ruinenbergkaserne“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage:
In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
Anlage
1 Kurzeinführung
(3 Seiten)
Anlage
2 B-Plan Nr. 65
Begründung (30 Seiten)
Anlage
3 B-Plan Nr. 65
Planzeichnung
Anlage 4 31.
Änderung des Flächennutzungsplanes (6 Seiten)
Anlage 1
1. Kurzeinführung
1.1. Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Das Bauleitplanverfahren für die im
Entwicklungsbereich Bornstedter Feld liegende Ruinenberg-Kaserne ist durch den
Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.1996
eingeleitet worden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
wurde vom 07. bis 20.06.2005 durchgeführt.
Anregungen wurden während der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nicht vorgebracht.
Die öffentliche Auslegung des
B-Plans Nr. 65 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die mit dieser Beschlussvorlage durch
die Stadtverordneten beschlossen werden soll, ist der nächste Verfahrensschritt
gemäß BauGB.
Die veränderten Rahmenbedingungen
und Ziele der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65
„Ruinenbergkaserne“ erfordern auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der
Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den gesamten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Diese Änderung wird im Parallelverfahren
gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll
zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
1.2. Wesentliche
Planinhalte
Der Geltungsbereich des B-Plans Nr.
65 „Ruinenberg-Kaserne“ umfasst das ehemalige denkmalgeschützte
Kasernengelände. Das Areal wird im Westen, Süden und Osten von der historischen
Umfassungsmauer begrenzt. Im Norden öffnet sich das Areal zur Pappelallee. Der
Geltungsbereich wird durch die städtebauliche Komposition der Gesamtanlage
sowie die architektonische und handwerkliche Qualität der einzelnen Baudenkmale
bestimmt. Zu den erhaltenen Baudenkmalen zählen das Mannschaftsgebäude im
Süden, das sich unmittelbar nördlich anschließende Stallgebäude, die drei
erhaltenen Stallflügel mit den beiden Reithallen, die noch das
charakteristische Geviert erkennen lassen, der Krankenstall, die Latrine, die
Beschlagschmiede sowie die Mauer.
Im Rahmen der Gebietsentwicklung im
Entwicklungsbereich Bornstedter Feld soll die Ruinenberg-Kaserne zu einem
gemischt genutzten Quartier mit Wohnen, nicht störendem Gewerbe sowie
Dienstleistungen, Verwaltungs- und Gemeinbedarfseinrichtungen in einem
umgebenden, attraktiven Grünraum entwickelt werden. Sowohl städtebaulich wie
nutzungsstrukturell sieht das Konzept eine Dreigliederung der Gesamtanlage vor,
mit dem Mannschaftsgebäude im Süden, dem Stallgebäude und dem südlichen
Stallgeviert im Mittelabschnitt sowie dem nördlichen Stallgeviert, das aufgrund
des fehlenden westlichen Stallflügels unvollständig ist. Dementsprechend sieht
die Planung im Süden eine – private – Schulnutzung, im südlichen Stallgeviert
Allgemeines Wohngebiet und im nördlichen Stallgeviert Mischgebiet vor. Im
Stallgeviert sowie in den westlichen Umgriffsflächen sind ergänzende Neubauten
vorstellbar. Die Erschließungsstruktur verstärkt die städtebauliche Gliederung
durch ein öffentliches Straßenkarree, das orthogonal angeordnet zwischen dem
nördlichen und südlichen Stallgeviert, zwischen Mannschafts- und Stallgebäude
sowie parallel zu den Stallflügeln außerhalb des Gevierts geführt wird. Diese
innere Haupterschließung gewährleistet mit zwei Knotenpunkten an der
Schlegelstraße die Anbindung an das äußere Straßennetz. Die Straßen sind von
Stellplätzen gesäumt, die mittels eines Baumrasters gegliedert werden.
Das städtebauliche Konzept sieht für
das Mannschaftsgebäude eine – private – Schulnutzung vor.
Das südliche Stallgeviert, bestehend
aus den beiden Stallflügeln und der Reithalle sowie das südliche Stallgebäude
bilden zusammen mit den ergänzenden Wohnneubauten ein Allgemeines Wohngebiet,
das sich wie folgt gliedert:
Das südliche Stallgebäude, dessen äußere Gestalt noch weitgehend dem Originalzustand entspricht, ist im Inneren so verändert worden, dass eine Umgestaltung zur Wohnnutzung oder auch eine Kombination von Geschäftsnutzung im Erdgeschoss und Wohnnutzung im Obergeschoss denkbar ist. Die südliche Reithalle, die ebenfalls in ihrer Grundstruktur erhalten und im Inneren stark verändert worden ist, bietet einen attraktiven Raum und große Möglichkeiten für unterschiedliche Nutzungen. Der südöstliche Stallflügel, dessen Ostfassade fast vollständig im Originalzustand erhalten ist, während die Westfassade weitgehend geöffnet wurde, ermöglicht unter weitgehender Wahrung der Gebäudeachsen, Spielraum für eine neue Gestaltung. Der südwestliche Stallflügel der im Äußeren stark überformt wurde, während sich dessen Innenraum noch nahezu im Originalzustand befindet, kann dennoch im Rahmen einer Neugestaltung neue Nutzungsperspektiven im Rahmen eine Allgemeinen Wohngebiets entfalten.
Ergänzend zu den Bestandsgebäuden wurden innerhalb des
südlichen Stallgevierts zwei Baufelder parallel zur Symmetryachse (Planstraße
E) so angeordnet, dass zwischen den Neubauten eine auf die südliche Reithalle
bezogene Erschließung entsteht. Die bis zu dreigeschossigen Neubauten sind für
eine Wohnnutzung vorgesehen, wobei sowohl Reihen- als auch Doppelhäuser möglich
wären. Die Neubauten sollen sich in ihrer Höhenentwicklung gegenüber dem
denkmalgeschützten Bestand unterordnen.
Weitere Neubauten sind im westlichen Geltungsbereich
zwischen den Bestandsgebäuden und der Umfassungsmauer platziert und werden mit
privaten Erschließungsstraßen in das Netz eingebunden. Die Neubauten nördlich
der ehemaligen Beschlagschmiede folgen mit einer Nord-Süd- bzw.
Ost-West-Ausrichtung dem orthogonalen Raster, während sich die Gebäudestellung
der Neubauten südlich der Beschlagschmiede parallel am Verlauf der
Umfassungsmauer orientiert.
Das nördliche Stallgeviert umfasst den nordöstlichen
Stallflügel sowie die nördliche Reithalle. Im städtebaulichen Konzept wird
dieses Areal durch die vorgesehenen nördlichen, westlichen und südlichen
Neubauten zu einem eigenen Geviert fortentwickelt. Allerdings sind diese
Strukturen derzeit eher als bauliche Chiffren zu verstehen, die den Rahmen der
Grundstücksentwicklung aufzeigen. Die Erschließung soll über den nördlichen
Abschnitt des Innenrings erfolgen, an den östlich und westlich jeweils eine
Privatstraße bzw. Straßenstich angebunden werden könnte. Darüber hinaus werden
die Gebäude des nördlichen Gevierts über den Innenhof erschlossen. Die
Festsetzung als Mischgebiet gewährleistet eine nutzungsstrukturelle Offenheit.
Das Entwicklungskonzept für die Ruinenberg-Kaserne verbindet
den Erhalt der historisch wertvollen Bebauung und den prägenden
Freiraumstrukturen mit einer das historische Raumgefüge würdigenden Neubebauung.
Neubauten in den Randbereichen werden als Solitäre in den Freiraum gesetzt.
Innerhalb des Areals sind die wertvollen Altbäume zu erhalten und die
historischen Baumreihen zu ergänzen. Im Rahmen der Neubebauung sind die
Strukturelemente des Freiraums – Baumreihen und locker gestellte Baumgruppen –
aufzunehmen. Im Stallgeviert sollen Neu- bzw. Ergänzungsbauten die strenge
Orthogonalität aufnehmen.
Die Parklandschaft (Lennéscher Bandpark) entlang der
Schlegelstraße soll entsprechend der Rekonstruktion entlang des Voltaireweges
unter Berücksichtigung des grünen Rahmens innerhalb der Kaserne wieder
hergestellt werden. Der wertvolle Baumbestand ist zu erhalten und zu ergänzen,
der Aufwuchs zu beseitigen und flächig als Wiese anzulegen. Nach historischem
Vorbild sind beidseitig im Bandpark Fußwege anzulegen.
Grundsätzlich sind die vorhandenen markanten und schlichten
Strukturelemente des Freiraums zu sichern und zu stärken und in Verbindung mit
der Neubebauung weiterzuentwickeln und zu interpretieren.
1.3. Auswirkungen
auf die Umwelt
Das Konzept für die Ruinenberg-Kaserne sieht im
denkmalgeschützten Altbaubereich eine Komplettierung der ehemaligen
Bebauungsstruktur und behutsame Ergänzung des Bestandes mit Neubebauung vor,
die sich in der Höhenabwicklung und in der Dichte in das bestehende Ensemble
einfügt. Zudem werden die landschaftsräumlichen Qualitäten verbessert und das
Areal wird durch die zivile
Nutzung in das Stadtgefüge und die übergeordneten Grünstrukturen und
Erholungsflächen eingebunden.
Zielsetzung ist, im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Plangebiet weitestgehend zu vermeiden. Gemäß § 1a BauGB ist über die Eingriffe
in Natur und Landschaft innerhalb des B-Plans zu entscheiden. Priorität haben Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, -minimierung und die Schaffung von Flächen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich selbst.
Im Geltungsbereich erfolgt durch die Neuordnung kein Eingriff in Natur und Landschaft, sondern die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird verbessert und die Biotopstruktur aufgewertet. Das Ergebnis dieser Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung geht in die Gesamteingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Bornstedter Feld ein.
Im Geltungsbereich des B-Plans Nr.
65 ergibt sich ein Überhang von:
·
2 ha
Verbesserung um eine Wertstufe durch die Entsiegelung
·
1 ha
Verbesserung um 2 Wertstufen durch die umfangreichen Maßnahmen hinsichtlich der
Biotopentwicklung
Die aufgeführten Ausgleichsmaßnahmen
weichen geringfügig von den Annahmen der
Gesamteingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für das Bornstedter Feld ab und werden
in dieser entsprechend angepasst.
|
Bestand in m² |
Planung in m² |
Saldo
in m² |
A.
Vollversiegelung |
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|
Bebauung |
23.300 |
28.965 |
+ 4.665 |
Straßen |
32.600 |
6.409 |
- 26.191 |
B.
Teilversiegelung |
|
|
|
Stark
verdichteter Boden/Pflaster |
15.850 |
|
|
Wege/Terrassen/Stellplätze |
|
18.394 |
+ 2.544 x 0,6 = 1.526 |
C.
Freianlagen |
|
|
|
Offener
Boden/ Ruderalfluren |
18.843 |
|
|
Nicht
überbaubare Grundstücksflächen, Gärten |
|
31.445 |
|
Gesamtfläche
|
90.593 |
90.593 |
|
Vollversiegelung |
|
|
- 20.000 |
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzungen nicht. Mittelbare Kosten können dann entstehen, wenn die Stadtverwaltung die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.
Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen
Entwicklungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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229 kB
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2
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(wie Dokument)
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453,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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