Antrag - 03/SVV/0269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend die öffentliche Ausschreibung – mit beschränktem Teilnehmerwettbewerb – für den Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung durchzuführen.

 

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Erläuterung

Begründung

 

Seit dem 07.06.2000 beschäftigt die Gesellschaftsform des Eigenbetriebs Stadtbeleuchtung die Verwaltung und die Stadtverordneten. Durch die immer dünner werdende wirtschaftliche Situation der Städtischen Eigenbetriebe muss eine Bündelung der Kräfte erfolgen, um mögliche Synergieeffekte zu erreichen.

Mögliche Varianten könnten sein:

a)      Umwandlung des EB in eine juristische Person und dann Veräußerung an die EWP

b)      Umwandlung des EB in eine juristische Person und dann Veräußerung von Geschäftsanteilen an die SWP

c)      Öffentliche Ausschreibung des Straßenbeleuchtungsauftrags, gekoppelt mit der Übernahme des Anlagevermögens und des Personals des EB

 

 

Siehe auch: Mitteilungsvorlage 03/SVV/0108

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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