Beschlussvorlage - 05/SVV/0992

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Beschluss der SVV vom 02.06.2004 (DS 04/SVV/0339) zum Abschluss der Verwaltungs-vereinbarung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark bzgl. der Übertragung von Aufgaben der Agrarverwaltung auf dem Gebiet der Agrarförderung und der Produktion wird wie folgt geändert:

 

Der Satz 2 des Beschlusses 04/SVV/0339

 

Ab 2006 sollen diese Aufgaben in Potsdam wahrgenommen werden.“

 

wird gestrichen.

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark den Standort Werder/Havel als Anlaufstelle für die Potsdamer Landwirte für mindestens 10 Jahre zu sichern.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Beschluss der SVV vom 02.06.2004 (DS 04/SVV/0339) zum Abschluss der neuen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam zur Übertragung von Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung auf dem Gebiet Agrarförderung ist auch die Forderung verankert, diese Aufgaben ab 2006 in Potsdam wahrzunehmen. Diese Forderung beinhaltet die räumliche Verlagerung der bisherigen Anlauf-/Beratungsstelle für die Potsdamer Landwirte von Werder/Havel nach Potsdam unter Beibehaltung der in der Verwaltungsvereinbarung festgeschriebenen Arbeitsteilung.

 

Die durch die SVV beschlossene Verwaltungsvereinbarung sieht im § 4 (2) vor, dass eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres erfolgen kann.

Mit Beschluss der SVV vom 06.09.2004 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine entsprechend geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Diese wurde am 22.11.2004 vom Innenministerium genehmigt.

Daraus folgt, dass eine fristgemäße Kündigung der Vereinbarung zum 01.01.2006 nicht erfolgen konnte.

 

Leider ist es seitens der Verwaltung versäumt worden, die Stadtverordnetenversammlung über diesen Sachverhalt rechtzeitig zu informieren und eine entsprechend geänderte Beschlusslage herbeizuführen.

 

Unabhängig davon ist von Seiten der Stadtverwaltung in zahlreichen Gesprächen und Abstimmungsrunden in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, dem MLUV und dem Kreisbauernverband die Möglichkeiten der gewünschten Verortung der Agrarförderung in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam geprüft worden.

 

Wie auch schon im Jahr 2004 im Zusammenhang mit dem Abschluss einer geänderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgeführt, sind neben der Frage der Bereitstellung von Räumlichkeiten erfordert vor allem die Schaffung der entsprechenden EDV- und verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der bisher gegebenen guten Qualität einen hohen materiellen, organisatorischen und auch finanziellen Aufwand, der im Vergleich mit dem zu erwartenden Ergebnis und vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt nicht gerechtfertigt scheint.

 

Bei einer Übernahme ist in Anlehnung an die Gegebenheiten und Erfahrungen der kreisfreien Städte Frankfurt/Oder und Cottbus ist davon auszugehen, dass für die Wahrnehmung  aller Aufgaben einer Agrarverwaltung eine Personalstärke von 3 Planstellen mit Vergütungen 1 x E11 (IVa) und 2 x E10 (IVb) erforderlich ist (Aufgabenmenge und -vielfalt, gesetzliche Vorschriften des Vier-Augen-Prinzips, Sicherung von Vertretung u.ä.).

Somit wären neben der bereits bei der Stadtverwaltung bestehenden Planstelle, welche außer den Aufgaben der Förderung alle weiteren Aufgaben der Landwirtschaftsbehörde wahrnimmt, zwei weitere Planstellen einzurichten. Damit ergeben sich zusammen mit den erforderlichen Sachkosten (20 % der Personalkosten, nach Empfehlung KGST) sowie den Kosten für die erforderliche Hard- und Software folgende Kostenfaktoren:

 

Kostenfaktor

Summe (Euro)

Bemerkungen

Personalkosten 1 x E11 (IVa)

52.800

jährlich

Sachkosten

10.560

 

Personalkosten 1 x E10 (IVb)

49.200

jährlich

Sachkosten

9.840

 

erforderliche Hard- und Software

50.000

für Erstbeschaffung, danach jährlich eine etwas geringere Summe

Summe

172.400

 

 

 

 

abzüglich Jahressumme für PM aus Verwaltungsvereinbarung

38.550

Jährlich

Gesamtkostenaufwand

133.850

 

 

 

Die Notwendigkeit des Fortbestandes des hohen qualitativen Niveaus der Betreuung der Landwirte in dem sehr speziellen und spezialisierten Sachgebiet der EU-Förderung erfordert eine hohe Fachkompetenz. Diese kann derzeit durch die Mitarbeiterschaft der Landeshauptstadt Potsdam in keinster Weise zur Verfügung gestellt werden.

 

Eine Verlagerung der Aufgaben in die Landeshauptstadt Potsdam hätte somit zur Folge, dass neue Mitarbeiter erst umfangreich fortgebildet werden müssten.

Ein Einbruch in der kontinuierlichen – und auch von den Landwirten als fachlich hoch kompetent eingeschätzten Begleitung – wäre zu befürchten.

 

Eine möglicherweise anzudenkende Verlagerung der Mitarbeiterin des Landkreises Potsdam-Mittelmark aus Werder in die Landeshauptstadt Potsdam scheitert an den unterschiedlichen Dienstherren und erfordert darüber hinaus die Bereitschaft der betreffenden Mitarbeiterin zum Dienstherren- und Dienstortwechsel.

 

In der Sitzung des Arbeitskreises Ländlicher Raum vom 05.10.2005 sowie der Mitgliederversammlung des Ortsbauernverbandes Potsdamer Norden vom 18.11.2005 wurden die o.g. Ausführungen ausführlich kommuniziert.

 

Im Ergebnis stimmten die Landwirte der bisher erfolgreich praktizierten Aufgabenwahrnehmung durch die Außenstelle Werder des Landwirtschaftsamtes Potsdam-Mittelmark mit der ausdrücklichen Bitte zu, für eine langfristige, möglichst 10jährige Praxis zu sorgen.

 

Eine Nachfrage beim Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark ergab unter dem 02.11.2005 eine Bestätigung, dass die Außenstelle Werder integraler Bestandteil der zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sei und diese ohne Einschränkungen weiter bestünde.

 

Aus den aufgeführten Gründen und unter Beachtung der Effektivitäts- und Effizienzgesichtspunkten spricht sich die Verwaltung, nicht zuletzt auch unter Beachtung des angespannten Verwaltungshaushaltes, d.h. zur Vermeidung von Mehrkosten, für eine Beibehaltung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus.

 

Den Wünschen der Landwirte folgend, ist an der Ansiedlung der Agrarförderung im „potsdamnahen Raum“ für die nächsten 10 Jahre festzuhalten (siehe auch § 1 (4) der Vereinbarung).

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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