Beschlussvorlage - 05/SVV/1032
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im Haushaltsjahr 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2006
| |||
|
01.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
26.01.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Maßnahmen der Verwaltung des
Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine
bedarfsgerechte Versorgung im Haushaltsjahr 2006.
- Bereitstellung von insgesamt 9.794 Plätzen in
Kindertagesstätten, Tagespflege und anderen Betreuungsformen gemäß § 1
Kita- Gesetz.
- Die Verteilung der Plätze erfolgt auf 84 Standorte
gemäß Anlage 1, auf Tagespflege und auf andere Betreuungsformen, die
auszubauen sind.
- Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für
Grundschulkinder in der Nähe von Schulstandorten, um dem stark
anwachsenden Bedarf zu entsprechen. Gemäß aktueller
Schulentwicklungsplanung sind zum Teil erhebliche Erweiterungen in/an oder
in der Nähe folgender Standorte durch Bereitstellung zusätzlicher Raum-
und Gebäudekapazitäten oder Veränderungen der Altersstruktur in
naheliegenden Kitas zu gewährleisten: GS 2, GS 12, GS 16, GS 25/26.
- Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im
Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende
Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der
Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG
sichergestellt werden kann.
Erläuterung
Begründung:
Der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1 ff Kita
Gesetz zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete stellt im Benehmen mit den
Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan auf und schreibt ihn fort.
Grundlage für die Planung der
Struktur des Platzangebotes für das Jahr 2006 ist der Jugendhilfeplan Teil D-
Kindertagesstätten vom 01.07.1998 (Drucksachennummer 98/0561) sowie vorrangig
die aktuelle Entwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam.
Der Umfang des Platzangebotes
entspricht dem voraussichtlichen Bedarf bis Dezember 2006 und bezieht sich auf
die Entwicklung der Geburtenzahlen und die Bevölkerungsentwicklung in der
Landeshauptstadt Potsdam. (Registerdatei Einwohnerwesen und
Meldeangelegenheiten vom 01.09.2005 sowie die Ergebnisse der Prognose des
Bereiches Statistik und Wahlen vom Februar 2005)
1. Ausgangszahlen für
den Planungszeitraum Januar bis Dezember 2006
Altersgruppe (Jahr) |
Gesamtzahl der in Potsdam lebenden Kinder0 bis 12 Jahre (Prognose Januar bis Dezember 2006)
|
Kinderkrippe Kindergarten Hort (Schulj. 1 – 4)* Hort (Schulj. 5 – 6)* |
4.180 4.400 4.020 1.717 |
Insgesamt |
14.317 |
|
|
*Im Bereich des Grundschulalters unterscheidet das Kita Gesetz in § 1 hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf einen Kita - Platz nach den in der Tabelle dargestellten Schuljahrgangsstufen.
2. Vergleich der
in Potsdam lebenden Kinder gemäß Maßnahmeplanung 2005 und
Prognose für 2006
Zeitraum |
0 - 3
Jahre |
3 - Schuleintritt |
Grundschul- alter |
Anzahl gesamt |
2005* 2006** |
4.190 4.180 |
4.198 4.400 |
5.350 5.737 |
13.738 14.317 |
Differenz |
- 10 |
+ 202 |
+ 387 |
+ 579 |
*Ist lebende Kinder 2005, ** Prognose 2006
Aus der Übersicht wird
deutlich, dass sich die Anzahl der in Potsdam lebenden Kinder um 579 Kinder
erhöht.
3. Ermittlung der
Versorgungsquote für Kindertagesbetreuung
Der durchschnittliche prozentuale
Bedarf (Versorgungsquote) für die Betreuung von Potsdamer Kindern wurde aus der
Gegenüberstellung der belegten Plätze in jeder Kindertagesstätte und den
anderen Angeboten im Jahresdurchschnitt 2005, differenziert nach Altersgruppen
(ohne Kinder aus Fremdgemeinden), mit allen in Potsdam lebenden Kindern
zwischen 0 und 12 Jahren, differenziert nach Altersgruppen in 2005 ermittelt.
Darstellung der belegten Plätze in Potsdamer Kinderbetreuungseinrichtungen (nur Potsdamer Kinder) im Jahresdurchschnitt 2005 sowie der in Potsdam lebenden Kinder in 2005
Belegte Plätze in 2005: In Potsdam lebende Kinder in 2005:
0 - 3 Jahre: 1.816
0 - 3 Jahre: 4.190
3 Jahre – Schuleintritt: 3.954 3
Jahre – Schuleintritt: 4.198
Klasse 1 – 4: 2.872 Klasse
1 – 4: 3.692
Klasse 5 – 6: 117 Klasse
5 – 6: 1.658
Gesamt: 8.759 Gesamt: 13.738
Berechnung der Versorgungsquoten
differenziert nach Altersgruppen:
0 – 3 Jahre:
1.816 belegte Plätze x 100 : 4.190 in Potsd. lebende
Kinder =
43,34 %
3 Jahre bis Schuleintritt:
3.954 belegte Plätze x 100 : 4.198 in Potsd. lebende Kinder = 94,19 %
Hort (1.– 4.Jahrgang):
2.872 belegte Plätze x 100 : 3.692 in
Potsd. lebende Kinder = 77,79%
Hort (5.– 6.Jahrgang):
117 belegte Plätze x 100 : 1.658 in Potsd. lebende Kinder = 7,06 %
Mit der stadtweit ermittelten
Versorgungsquote in jeder Altersgruppe wird deutlich gemacht, wie viel der
gesamt in Potsdam lebenden Kindern Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen
prozentual belegen. Diese ermittelte Prozentzahl ist erforderlich für die
Ermittlung des nachfolgenden Platzbedarfs.
4. Platzbedarf
Januar 2006 bis Dezember 2006 für Potsdamer Kinder
0 – 3 Jahre:
4.180 in Potsdam lebende Kinder
x 43,34 % = 1.812 erforderliche Plätze
3 Jahre bis Schuleintritt:
4.400 in Potsdam lebende Kinder x 94,19 % =
4.144 erforderliche Plätze
Hort (1.– 4.Jahrgang):
4.020 in Potsdam lebende Kinder x
77,79 % = 3.127
erforderliche Plätze
Hort (5.– 6.Jahrgang):
1.717 in Potsdam lebende Kinder x 7,06 % = 121 erforderliche Plätze
Alle
Altersgruppen gesamt:
9.204 erforderliche Plätze für Potsdamer Kinder
(zuzüglich für Kinder in anderen Gemeinden: 115 erforderliche Plätze für Potsdamer Kinder )
zuzüglich für Kinder aus anderen
Gemeinden: 475 erforderliche
Plätze (187
Vorschulplätze, 288 Hortplätze)
--------------------------------------------------------------------
Stadt Potsdam gesamt : 9.794
erforderliche Plätze
Aus der Berechnung wird deutlich, dass zum Erreichen des
bedarfsgerechten Platzangebotes für
Potsdamer Kinder 9.204 Plätze für den Zeitraum Januar 2006
bis Dezember 2006 zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung der Landeshauptstadt
Potsdam nach § 1 Kita-Gesetz vorgehalten werden müssen.
Davon werden 150 Kita Plätze für Kinder
im Alter von 0 – 3 Jahren durch andere Angebote der Kinderbetreuung gemäß § 1
(4) Kita- Gesetz wie z.B. Tagespflege oder Spielgruppe ersetzt. Es ist
beabsichtigt diese Größenordnung nach Möglichkeit und Notwendigkeit zu erhöhen.
Weiterhin
werden davon 45
Plätze
für Kinder im Vorschulalter in Kindertagesstätten außerhalb der Bedarfsplanung
angeboten.
Hinzu kommen 475 Kita Plätze , die mit Kindern aus anderen Wohnortgemeinden belegt
sind und bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht
herangezogen wurden.
115 Kita
Plätze werden durch Potsdamer Kinder
in anderen Wohnortgemeinden belegt sein. Diese wurden bei der Ermittlung der
Versorgungsquote nicht herangezogen.
5. Vergleich Jahresdurchschnitt 2005 mit Planungszeitraum 2006
Altersgruppe |
Jahresdurchschnitt 2005 ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden |
Planungszeitraum 2006 ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden |
Differenz Ist 2005 zu
erwartet 2006 ohne und
mit Kindern aus Fremdgemeinden |
0 –
3 Jahre |
1.816
1.851 |
1.812
1.847 |
- 4
-
4 |
3
Jahre bis Schuleintritt |
3.954
4.106 |
4.144
4.296 |
+ 190
+ 190 |
1.-
6. Schuljahr (Hort) |
2.989
3.244 |
3.248
3.536 |
+ 259
+ 292 |
Gesamt: * Tagespflege ** außerhalb Bedarfsplan ***
in Kitas ohne Standorte Tagespflege und ohne Standorte außerhalb des
Bedarfsplanes |
8.759 9.201
-
150* - 144**
8.907*** |
9.204 9.679
- 150*
- 45**
9.484*** |
+ 445 + 478
+ 577*** |
Der Tabelle ist zu entnehmen:
-
Im Jahr 2006 werden insgesamt 445 Plätze mehr für
Potsdamer Kinder vorgehalten.
- Unter Berücksichtigung von Kindern aus Fremdgemeinden werden 478 Plätze mehr vorgehalten.
- Im Jahr 2005 wurden 144 Kinder in Kindertagesstätten außerhalb des Bedarfsplanes versorgt. Im Jahr 2006 werden davon 99 Kinder in den Bedarfsplan aufgenommen. Somit ergibt sich eine Verschiebung innerhalb der Kindertagesbetreuungsangebote in Richtung der in Anlage 1 aufgelisteten Kindertagesstätten. Im Ergebnis dessen müssen 577 Plätze in den Kindertagesstätten lt. Anlage 1 zusätzlich vorgehalten werden.
Der Bedarf bei Kindern im Alter von 0
– 3 Jahren ist im Jahresvergleich nahezu identisch .
Ursache für
die Steigerung in der Altersgruppe vom 3. Lebensjahr bis zur Einschulung ist
die Erhöhung der Anzahl der lebenden Kinder sowie die teilweise Nichtinanspruchnahme
des veränderten Beginns der Schulpflicht. (§
37 (2) und (3) BbgSchulG)
Die Steigerung des Gesamtbedarfs der Inanspruchnahme im Grundschulalter
wird wie folgt begründet:
- Anstieg
der in dieser Altersgruppe lebenden Kinder
- geringere
Abmeldungen
- veränderter Beginn
der Schulpflicht erstmalig zum Schuljahr 2005/2006 gemäß § 37 (2) und (3)
BbgSchulG
6. Maßnahmen zur Umsetzung des Platzbedarfs unter
Berücksichtigung der Zuwächse
1. Reduzierung
des Platzbedarfs für Kinder im Alter von 0-3 Jahren im Umfang von 4 Plätzen. Diese
Plätze werden in Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung
umgewandelt.
In der Anlage 1 sind diese Plätze berücksichtigt.
2. Erweiterung
des Angebots für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung um
voraussichtlich 186
Plätze im Jahresdurchschnitt.
> Alt Nowawes 100
ab 08/06 28 Plätze
28
Plätze : 12 Monate x 5 Monate =
12 Plätze im Jahresdurchschnitt
> Kita Fridolin
ab 11/05 15
Plätze = 15 Plätze im Jahresdurchschnitt
> Puschkinallee 14 ab 08/06 60 Plätze
60 Plätze : 12 Monate x 5 Monate =
25 Plätze im Jahresdurchschnitt
> Potsdamer Str.
63 ab 04/06 55 Plätze
55 Plätze : 12 Monate x 9 Monate = 41 Plätze im Jahresdurchschnitt
> Pappelallee ab
01/06 93
Plätze = 93 Plätze im Jahresdurchschnitt
--------------------------------------------------- -------------------------------------
Kapazität: 251 Plätze = 186 Plätze im Jahresdurchschnitt
Die
Notwendigkeit der Neuerrichtungen ergibt sich aus den stark frequentierten
Sozialräumen II, III und IV und dienen einer wohnortnahen Versorgung.
3. Der Bedarf
für Kinder im Hortalter wird sich voraussichtlich um 259 Plätze erhöhen.
Gemäß Schulentwicklungsplanung sind erhebliche
Erweiterungen in/an oder in der Nähe folgender Schulstandorte durch
Bereitstellung zusätzlicher Raum- und Gebäudekapazitäten oder Veränderungen der
Altersstruktur in naheliegenden Kitas zu gewährleisten:
GS 2, GS 12, GS 16, GS 25/26
Diese Entwicklung stellt die Stadt vor besondere
Herausforderungen. Gegenwärtig bestehen befristete Ausnahmegenehmigungen zur
Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt den Nachweis
erbringt, wie zukünftig die Bedarfsdeckung in Potsdam dauerhaft (über das Jahr
2006 hinaus) für Kinder im Grundschulalter gelöst wird.
Die Erweiterungen der vorhandenen Kapazitäten für
2006 sind durch folgende Maßnahmen zu realisieren:
1.
Doppelnutzung von Räumen durch Schule und Hort mit
befristeter Ausnahmegenehmigung zur Betriebserlaubnis bis zur Bereitstellung
von geeigneten Räumen
Schwerpunktschulen: 2, 12, 25/26, 56
2. Errichtung neuer Standorte im Umfang von 240
Plätzen - Schulplatz 1, 14469 Potsdam (Entlastung Schule
25/26)
130 Plätze
- Altes Schulhaus, OT Eiche, K.-Friedrich-Str.
106
(Entlastung Schule 2) 60 Plätze
- Evang. Ganztags-Grundschule Babelsberg
(Entlastung Schule 16) 50 Plätze
Für
die Standorte 12 und 56 ist eine vollständige Entlastung nicht möglich, so
dass
die Doppelnutzung Bestand haben muss zur Absicherung der Hortplätze.
3. Beförderung
der Entwicklung von Ganztagsschulen im Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule,
um vorhandene Raumkapazitäten noch effizienter zu nutzen und Investitionen für
Erweiterungen von Kapazitäten einzuwerben.
Zusammenfassung:
Die o.g.
Maßnahmen werden im Rahmen der Anlage 1 dargestellt.
Der
Schwerpunkt liegt bei der Darstellung der Probleme der Hortbetreuung und den
daraus resultierenden Defiziten. Diese können Standortbezogen verstärkt werden
durch die freie Anwahl der Schule und die unterschiedliche Inanspruchnahme des
Stichtages für die Einschulung der Kinder.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt Potsdam ist als
Träger von Einrichtungen für die Finanzierung der eigenen Betreuungsangebote
nach § 16 Kita - Gesetz zuständig.
Die Stadt Potsdam gewährt als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe den freien Trägern von
Kinderbetreuungseinrichtungen auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Kita - Gesetz.
Anwendung findet die jeweils
aktuelle Richtlinie zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten
der freien Jugendhilfe.
Das ausgewiesene Platzangebot
(Anlage 1) ist Grundlage für die Haushaltsplanung 2006.
Vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltssatzung ergibt sich für das Haushaltsjahr 2006 ein Ausgabebedarf zur Betreuung von Kindern in Einrichtungen, Tagespflege und
alternativen Betreuungsformen von 40.490.200 Mio EUR (siehe Anlage 2 und 2.1).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
139,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
25 kB
|