Beschlussvorlage - 05/SVV/0992
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Beschlusses der SVV vom 02.06.2004 (DS 04/SVV/0339) zur Wahrnehmung der Aufgaben der Agrarverwaltung auf dem Gebiet der Agrarförderung - Standort der Anlauf- und Beratungsstelle für die Potsdamer Landwirte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
- Einreicher*:
- FB Umwelt und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.12.2005
| |||
|
25.01.2006
| |||
|
01.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
11.01.2006
| |||
|
08.02.2006
| |||
|
22.02.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
19.01.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Beschluss der SVV vom 02.06.2004
(DS 04/SVV/0339) zum Abschluss der Verwaltungs-vereinbarung mit dem Landkreis
Potsdam-Mittelmark bzgl. der Übertragung von Aufgaben der Agrarverwaltung auf
dem Gebiet der Agrarförderung und der Produktion wird wie folgt geändert:
Der Satz 2 des Beschlusses
04/SVV/0339
„Ab 2006 sollen diese Aufgaben in
Potsdam wahrgenommen werden.“
wird gestrichen.
Darüber hinaus wird der
Oberbürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit dem Landkreis
Potsdam-Mittelmark den Standort Werder/Havel als Anlaufstelle für die Potsdamer
Landwirte für mindestens 10 Jahre zu sichern.
Erläuterung
Begründung:
Im Beschluss der SVV vom 02.06.2004 (DS
04/SVV/0339) zum Abschluss der neuen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem
Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Landeshauptstadt Potsdam zur Übertragung
von Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung auf dem Gebiet Agrarförderung ist
auch die Forderung verankert, diese Aufgaben ab 2006 in Potsdam wahrzunehmen.
Diese Forderung beinhaltet die räumliche Verlagerung der bisherigen
Anlauf-/Beratungsstelle für die Potsdamer Landwirte von Werder/Havel nach
Potsdam unter Beibehaltung der in der Verwaltungsvereinbarung festgeschriebenen
Arbeitsteilung.
Die durch die SVV beschlossene
Verwaltungsvereinbarung sieht im § 4 (2) vor, dass eine Kündigung unter Einhaltung
einer Frist von einem Jahr zum Ende des Kalenderjahres erfolgen kann.
Mit Beschluss der SVV vom 06.09.2004 wurde der
Oberbürgermeister beauftragt, eine entsprechend geänderte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung abzuschließen. Diese wurde am 22.11.2004 vom Innenministerium
genehmigt.
Daraus folgt, dass eine fristgemäße Kündigung
der Vereinbarung zum 01.01.2006 nicht erfolgen konnte.
Leider ist es seitens der Verwaltung versäumt
worden, die Stadtverordnetenversammlung über diesen Sachverhalt rechtzeitig zu
informieren und eine entsprechend geänderte Beschlusslage herbeizuführen.
Unabhängig davon ist von Seiten der
Stadtverwaltung in zahlreichen Gesprächen und Abstimmungsrunden in enger
Zusammenarbeit mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, dem MLUV und dem
Kreisbauernverband die Möglichkeiten der gewünschten Verortung der
Agrarförderung in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam geprüft
worden.
Wie auch schon im Jahr 2004 im Zusammenhang mit
dem Abschluss einer geänderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgeführt,
sind neben der Frage der Bereitstellung von Räumlichkeiten erfordert vor allem
die Schaffung der entsprechenden EDV- und verwaltungstechnischen
Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Aufgaben in der bisher gegebenen guten
Qualität einen hohen materiellen, organisatorischen und auch finanziellen
Aufwand, der im Vergleich mit dem zu erwartenden Ergebnis und vor dem
Hintergrund der Haushaltslage der Stadt nicht gerechtfertigt scheint.
Bei einer Übernahme ist in Anlehnung an die
Gegebenheiten und Erfahrungen der kreisfreien Städte Frankfurt/Oder und Cottbus
ist davon auszugehen, dass für die Wahrnehmung aller Aufgaben einer Agrarverwaltung eine
Personalstärke von 3 Planstellen mit Vergütungen 1 x E11 (IVa) und 2 x E10
(IVb) erforderlich ist (Aufgabenmenge und -vielfalt, gesetzliche Vorschriften
des Vier-Augen-Prinzips, Sicherung von Vertretung u.ä.).
Somit wären neben der bereits bei der
Stadtverwaltung bestehenden Planstelle, welche außer den Aufgaben der Förderung
alle weiteren Aufgaben der Landwirtschaftsbehörde wahrnimmt, zwei weitere
Planstellen einzurichten. Damit ergeben sich zusammen mit den erforderlichen
Sachkosten (20 % der Personalkosten, nach Empfehlung KGST) sowie den Kosten für
die erforderliche Hard- und Software folgende Kostenfaktoren:
Kostenfaktor |
Summe (Euro) |
Bemerkungen |
Personalkosten 1 x E11 (IVa) |
52.800 |
jährlich |
Sachkosten |
10.560 |
|
Personalkosten 1 x E10 (IVb) |
49.200 |
jährlich |
Sachkosten |
9.840 |
|
erforderliche Hard- und Software |
50.000 |
für Erstbeschaffung, danach jährlich eine
etwas geringere Summe |
Summe |
172.400 |
|
|
|
|
abzüglich Jahressumme für PM aus
Verwaltungsvereinbarung |
38.550 |
Jährlich |
Gesamtkostenaufwand |
133.850 |
|
Die Notwendigkeit des Fortbestandes des hohen
qualitativen Niveaus der Betreuung der Landwirte in dem sehr speziellen und
spezialisierten Sachgebiet der EU-Förderung erfordert eine hohe Fachkompetenz.
Diese kann derzeit durch die Mitarbeiterschaft der Landeshauptstadt Potsdam in
keinster Weise zur Verfügung gestellt werden.
Eine Verlagerung der Aufgaben in die
Landeshauptstadt Potsdam hätte somit zur Folge, dass neue Mitarbeiter erst
umfangreich fortgebildet werden müssten.
Ein Einbruch in der kontinuierlichen – und auch
von den Landwirten als fachlich hoch kompetent eingeschätzten Begleitung – wäre
zu befürchten.
Eine möglicherweise anzudenkende Verlagerung der
Mitarbeiterin des Landkreises Potsdam-Mittelmark aus Werder in die
Landeshauptstadt Potsdam scheitert an den unterschiedlichen Dienstherren und
erfordert darüber hinaus die Bereitschaft der betreffenden Mitarbeiterin zum
Dienstherren- und Dienstortwechsel.
In der Sitzung des Arbeitskreises Ländlicher
Raum vom 05.10.2005 sowie der Mitgliederversammlung des Ortsbauernverbandes
Potsdamer Norden vom 18.11.2005 wurden die o.g. Ausführungen ausführlich
kommuniziert.
Im Ergebnis stimmten die Landwirte der bisher
erfolgreich praktizierten Aufgabenwahrnehmung durch die Außenstelle Werder des
Landwirtschaftsamtes Potsdam-Mittelmark mit der ausdrücklichen Bitte zu, für
eine langfristige, möglichst 10jährige Praxis zu sorgen.
Eine Nachfrage beim Landrat des Landkreises
Potsdam-Mittelmark ergab unter dem 02.11.2005 eine Bestätigung, dass die
Außenstelle Werder integraler Bestandteil der zwischen der Landeshauptstadt
Potsdam und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark abgeschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sei und diese ohne Einschränkungen weiter
bestünde.
Aus den aufgeführten Gründen und unter Beachtung
der Effektivitäts- und Effizienzgesichtspunkten spricht sich die Verwaltung,
nicht zuletzt auch unter Beachtung des angespannten Verwaltungshaushaltes, d.h.
zur Vermeidung von Mehrkosten, für eine Beibehaltung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung aus.
Den Wünschen der Landwirte folgend, ist an der
Ansiedlung der Agrarförderung im „potsdamnahen Raum“ für die nächsten 10 Jahre
festzuhalten (siehe auch § 1 (4) der Vereinbarung).