Anfrage - 06/SVV/0139
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, hier: Aktualisierung der Prioritätenfestlegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Holtkamp, Tel. 2515
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.03.2006
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05.04.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.03.2006
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21.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung
(DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse zur Vereinbarung von Prioritäten für
die Verbindliche Bauleitplanung wird für die Jahre 2006 bis 2007 die in der
Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich
Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.
Erläuterung
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der
beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
·
Begründung (4 S.)
·
Kurzübersicht über die
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung (Anlage 1, 2 S.).
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat seit ihrer erstmaligen
Beschlussfassung über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche
Bauleitplanung am 7. März 2001 (DS 01/059/2) kontinuierlich über die Festlegung
von Prioritäten für die Bearbeitung der im Bereich Verbindliche Bauleitplanung
anstehenden Bebauungsplanverfahren entschieden und auf diese Weise eine zügige
Fertigstellung zahlreicher im Aufstellungsprozess befindlicher Bebauungspläne
befördert.
Nach Beschlussfassungen am 3. Juli 2002 (DS 02/SVV/0432), am 31. März
2004 (DS 03/SVV/0897), diversen Beschlüssen zur Prioritätenfestlegung von
einzelnen Bebauungsplanverfahren durch die Stadtverordnetenversammlung und
verschiedenen Sachstandsdarstellungen zum Stand der Umsetzung der
Prioritätenfestlegung im Fachausschuss ist nunmehr erkennbar, dass ein großer
Teil der als vordringlich und daher mit hoher Priorität festgelegter
Bebauungsplanverfahren voraussichtlich in Kürze zum Abschluss gebracht werden
kann. Der Stadtverordnetenversammlung wird daher mit dieser Beschlussvorlage
ein Vorschlag zur Aktualisierung der Prioritätenfestlegung für die Jahre 2006
bis 2007 unterbreitet.
Kurzer statistischer Rückblick und Status Quo
Während zum Zeitpunkt der erstmaligen Beschlussfassung über die
Bearbeitungsprioritäten der Verbindlichen Bauleitplanung etwa 80 Planverfahren
offen waren, die von 4,5 Planstellen zu bearbeiten waren, ist gegenwärtig ein
Status erreicht, nach dem – bedingt durch die mit der Eingemeindung von 2003
erfolgten Verdopplung der im Bereich Verbindliche Bauleitplanung zu
bearbeitenden Bebauungspläne von seinerzeit ca. 70 auf etwa 140 Planungen und
dem damit einhergehenden Personalzuwachs um eine Planstelle – aktuell ca. 130
Bebauungsplanungen zur Bearbeitung im Bereich Verbindliche Bauleitplanung mit
5,5 Planstellen anstehen.
Flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Bearbeitungskapazitäten
Das damit unverändert noch bestehende Missverhältnis, welches sich im
Mittel über die letzten Jahre in einem Anteil von ungefähr 20 % der im
aktuellen Bearbeitungsgang befindlichen an der Gesamtzahl der offenen
Planverfahren wiederspiegelt, ist auch in jüngster Zeit Anlass für verschiedene
Aktivitäten von Politik und Verwaltung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die Bearbeitungskapazitäten in der Verbindlichen Bauleitplanung gewesen.
Ausgelöst durch Anregungen im Fachausschuss über die Möglichkeiten
einer drittmittelfinanzierten Übernahme von Personalkosten in der Verbindlichen
Bauleitplanung, ist Anfang Mai 2005 eine fachbereichsübergreifende
Projektgruppe zur Erhöhung der Kapazitäten zur Erstellung von Bebauungsplänen
gebildet worden, in der verschiedene Modelle der investorenseitigen
Finanzierung der Verwaltungsleistungen bei Bebauungsplanverfahren untersucht
werden.
Der Stadtverordnetenversammlung wurde auf Basis des Beschlusses vom 06.
April 2005 eine Mitteilungsvorlage mit dem Bericht über einen ersten
Arbeitsstand der Projektgruppe vorgelegt, die im Fachausschuss am 11. Oktober
2005 behandelt wurde (Mitteilungsvorlage „Erhöhung der Kapazität zur Erstellung
von Bebauungsplänen“, DS 05/SVV/0756). Der Schlussbericht dieser Projektgruppe
wird voraussichtlich innerhalb der nächsten Monate zu erwarten sein.
Parallel dazu sind verwaltungsseitig verschiedene Verbesserungen in der
technischen Ausstattung und in der organisatorischen Abwicklung von
Planungsprozessen angeschoben worden, wie etwa die schrittweise Einführung von
Planungssoftware für die eigenständige interne Bearbeitung von Bebauungsplänen
oder die stärkere verwaltungsorganisatorische Verzahnung mit dem
Aufgabenbereich Landschaftsplanung/Grünordnungsplanung, die allein aufgrund der
fortan grundsätzlich für jedes Bebauungsplanverfahren durchzuführenden
Umweltprüfung erforderlich ist.
Gegenstand der Beschlussvorlage
Für die hier vorgeschlagene Aktualisierung der Prioritätenfestlegung
sind die noch offenen Bebauungsplanverfahren einer kritischen Wertung
unterzogen worden. Bebauungspläne, zu denen durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung bereits Prioritätenfestlegungen erfolgt sind, sind
mit der entsprechenden Einstufung aufgenommen worden. Eingeflossen sind auch
diejenigen Verfahren, die aus Verwaltungssicht vordringlich sind, für die eine
Beschlussvorlage jedoch aktuell nicht vorliegt. Im Vorfeld der Erarbeitung
dieser Beschlussvorlage wurden auch die Ortsbeiräte um konkrete Vorschläge zu
den aus ihrer Sicht vorrangig zu bearbeitenden Bebauungsplanungen gebeten.
Begrifflichkeiten und
Orientierungswerte, Festlegungen und Kriterien
Den bisherigen Beschlussfassungen zur Prioritätenfestlegung für die
Verbindliche Bauleitplanung liegt folgende Einstufung, die bereits Gegenstand
der erstmaligen Prioritätenfestlegung mit Beschluss vom 07.03.2001 war,
zugrunde:
Mit Priorität
1 werden die vordringlich zu bearbeitenden Planungsverfahren eingestuft.
Ihr Umfang ist entsprechend des tatsächlich vorhandenen personellen und
finanziellen Kapazitätsrahmens festzulegen.
Mit
Priorität 2 werden diejenigen Planverfahren eingestuft, die - bei
Anerkennung der hohen Gewichtigkeit und Dringlichkeit des jeweiligen Verfahrens
- im aktuellen Bearbeitungsprozess nicht mehr untergebracht werden können, aber
als “Nachrücker” bei Fertigstellung eines Planverfahrens aus der
Prioritätenstufe 1 in den aktuellen Bearbeitungsgang überwechseln sollen.
Mit Priorität 3 werden alle Planverfahren eingestuft, bei denen auch eine
mittelfristige Übernahme in den aktuellen Bearbeitungsprozess nicht möglich
ist.
Als Orientierungsrahmen gelten weiterhin eine verfügbare
Personalkapazität von 5,5 Planstellen mit jeweils 4 bis 5 Planverfahren pro
Planer, sodass für die Einstufung in Priorität 1 insgesamt 27 Bebauungspläne
und in Priorität 2 etwa die Hälfte dieser Anzahl vorgeschlagen werden können.
Für die Aktualisierung der Prioritätenfestlegung soll von den bisher
getroffenen Entscheidungen ausgegangen werden, so etwa:
·
Bei Übernahme von
Planverfahren aus der Prioritätenstufe 2 in den aktuellen Bearbeitungsgang ist
die Auswahl des Verfahrens im Fachausschuss zu begründen.
·
Bei der Einbringung
neuer Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung zu
Aufstellungsbeschlüssen von Bebauungsplänen (Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen)
künftig festzulegen und zu begründen ist, mit welcher Priorität das jeweilige
Planverfahren betrieben werden soll. Sollte für ein Bauleitplanverfahren die
Priorität 1 festgelegt werden, muss entsprechend diesem Beschluss zugleich
entschieden werden, welches andere Verfahren der Prioritätenstufe 1 künftig
statt dessen in eine andere Prioritätenstufe einzusortieren ist und welche
Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
·
Die
Prioritätenfestlegung soll ein ausgewogenen Wechselverhältnis derjenigen
Bauleitplanverfahren darstellen, die der Investitionsvorbereitung (der
städtebaulichen Entwicklung) und diejenigen Planungsverfahren, die der
städtebaulichen Steuerung gegen unerwünschte Fehlentwicklungen (der
städtebaulichen Ordnung) dienen, wiederspiegeln.
Der Prioritäteneinstufung sollen die bislang verwendeten Kriterien
zugrundegelegt wurden, nämlich als positive Kriterien diejenigen, die für eine
zügige Fortführung des jeweiligen Planverfahrens sprechen (wie Fristvorgaben
durch eine öffentliche Förderung oder durch eine Veränderungssperre, ein großes
öffentliches oder Eigentümerinteresse an der Planung, die Kostenübernahme durch
den künftigen Investor für die Planung und für die Erschließung des
Plangebietes oder die Verknüpfung mit einem Umlegungsverfahren) und als
negative Kriterien diejenigen, die gegen eine zügige Fortführung des jeweiligen
Planverfahrens sprechen (wie hohe Folgekosten aus der Umsetzung der Planung für
die Stadt, Umsetzungshindernisse beim Eigentümer oder Investor, fehlende
Personal- oder Finanzkapazität für die Planung oder begrenzt verfügbare interne
Bearbeitungskapazität für das Planverfahren).
Überblick über die Kerninhalte der vorgeschlagenen Prioritätenfestlegung
In der beigefügten Kurzübersicht sind Planverfahren, die in Kürze
abgeschlossen werden können, mit grauer Farbe hinterlegt. Mit Fettdruck
gekennzeichnet sind diejenigen Planungen, die neu in die jeweilige Prioritätenstufe
aufgenommen werden sollen. Für alle übrigen Verfahren soll die bisherige
Prioritätenfestlegung beibehalten werden.
Priorität 1
Der weitaus überwiegende Teil der in Priorität 1 verankerten Planungen
ist bereits in jüngster Zeit
(2004/2005) durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in
dieser Einstufung festgelegt worden; die Bedingungen für diese Einstufung sind
nach dem aktuellen Stand der Planungen nicht verändert, sodass
verwaltungsseitig die Beibehaltung der Prioritätenstufe vorgeschlagen wird.
Demgegenüber neu in die Bearbeitungspriorität 1 aufgenommen werden
sollen die im folgenden dargestellten Verfahren, deren Abschluss unter einem
ausgesprochen hohen terminlichen Druck steht.
So ist die vorgesehene 1. (förmliche) Änderung des
Bebauungsplans Nr. 48 „Am Neuen Garten“
im Teilbereich Leistikowstraße 1 allein
aufgrund der unmittelbar bestehenden öffentlichen Förderung der anstehenden
baulichen Veränderungen zu einer Gedenkstätte, die bereits im Fachausschuss
breite Unterstützung gefunden hat, ausgesprochen dringlich.
Ebenfalls sehr zügig in Gang gesetzt werden soll ein
Änderungsverfahren für eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 51-1 „Am
Silbergraben“, mit dem eine möglichst zeitnahe
Sicherung eines vor Ort ansässigen gewerblichen Betriebs und seiner
Arbeitsplätze angestrebt wird.
Aktuelle Entwicklungsperspektiven zeichnen sich
inzwischen auch für die Gesamtentwicklung des Areals der Kaserne
Krampnitz ab, die angestrebte Konzeption ist
aus gesamtstädtischer Sicht so interessant, dass die Verwaltung eine
unmittelbare Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang für geboten hält, um
diese Chance zu unterstützen.
Auch der Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade
10 –12 “, zu dem der Aufstellungsbeschluss
noch unmittelbar vor der Eingemeindung von Groß Glienicke in die Stadt Potsdam
gefasst worden ist, soll nun in die aktuelle Bearbeitung aufgenommen werden, um
die seinerzeitigen gemeindlichen Verpflichtungen zum Ausgleich der
Inanspruchnahme eines privaten Grundstücks umsetzen zu können und somit die
weitere Verwertbarkeit des im Tausch abgegebenen Grundstücks entsprechend der
damaligen Zusagen zu sichern. Aus Sicht der Verwaltung ist zur Vermeidung
rechtlicher Auseinandersetzungen diesem Verfahren der Vorrang einzuräumen
gegenüber dem Bebauungsplan GG 21 „Potsdamer Chaussee“(s.u.) – dies entgegen
dem Votum des Ortsbeirates Groß Glienicke.
Für das Areal Hauptstraße/Haseleck im Ortsteil Marquardt soll mit einem
aufzustellenden Bebauungsplan, der in Einklang mit dem Flächennutzungsplan und
dem Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum steht, eine
städtebaulich sinnvolle Arrondierung des Wohnbestandes erreicht werden und
damit der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauflächen in dieser attraktiven Lage
entsprochen werden.
Ebenfalls mit Zügigkeit anzugehen ist aus Sicht der
Verwaltung die Klärung mit dem Umgang der Baurechte für den noch bestehenden
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“, um auf der bestehenden Brachfläche den Weg in eine
angemessene Folgenutzung zu eröffnen.
Zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im
Bereich des Wohngebietes Am Schlaatz
soll bei Wahrung der maßgeblichen städtischen Ansprüche für die
Wohngebietsstruktur ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan in Kürze erarbeitet
werden, auf dessen Grundlage schon im nächsten Jahr eine Inbetriebnahme des
neuen Lebensmittelmarktes ermöglicht werden könnte.
Priorität 2
Für einen großen Teil der in Priorität 2 verankerten Planverfahren kann
ebenfalls aufgrund der weitgehend unveränderten Rahmenbedingungen die
Beibehaltung der bisherigen Prioritäten-einstufung empfohlen werden.
In Priorität 2 neu aufgenommen werden sollen nach dem Vorschlag der
Verwaltung diejenigen Bebauungspläne, die zwar als vordringlich zu bezeichnen
sind, bei denen die Aufnahme in den aktuellen Arbeitsprozess jedoch gegenüber
den in Priorität 1 vorgeschlagenen Verfahren zurückstehen muss.
So ist für den Bebauungsplan Nr. 26 „Industriegebiet
Potsdam“ auch nach Sicht von im Plangebiet
ansässigen Betrieben ein zwingender Bedarf zur zügigen Weiterführung aktuell
nicht zu verzeichnen, daher wird die Rückstufung von Priorität 1 in die
Priorität 2 vorgeschlagen.
Neu in Priorität 2 aufgenommen werden soll aus
Verwaltungssicht das Verfahren zu einem Bebauungsplan für das Areal „Neuendorfer
Straße/Gerlachstraße“, mit dem auf dem Areal
der Drewitzer Brache eine städtebauliche Neustrukturierung auf der Basis der
hierzu bereits gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet
werden soll.
Auch das Planverfahren für die Entwicklung des
Umfeldes der Potsdamer Chaussee in Groß
Glienicke soll aus der bisherigen Priorität 3 in die Priorität 2 aufgenommen
werden, um eine möglichst zeitnahe Aufnahme in den aktuellen Bearbeitungsgang
zu erreichen. Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat diesem Planverfahren die
höchste Bedeutung im Ortsteil zugemessen.
In der Systematik der Prioritätenfestlegung neu ist
der Vorschlag zur Einstufung der von der Stadtverordnetenversammlung
festgelegten Überprüfung beschlossener Bebauungspläne, für die der personelle Aufwand etwa dem eines
Bebauungsplanverfahrens entspricht, in die Priorität 2. Die Dringlichkeit
hierfür resultiert aus dem Willen der Stadtverordnetenversammlung,
erforderliche Korrekturen an bereits als Satzung beschlossenen Bebauungsplänen,
zu denen im einzelnen möglicherweise heute eine geänderte Gewichtung und
Bewertung der abwägungserheblichen Belange vorherrscht, in Form von Beschlüssen
zur Einleitung von Änderungsverfahren zeitnah veranlassen zu können. Angesichts
der bereits in Priorität 1 eingestuften höchstdringlichen Verfahren muss auch
diese Überprüfung vorerst in der Bearbeitung zurückgestellt werden.
Von den in Priorität 2 vorgesehenen Planungen sind aufgrund der
vergleichsweise hohen Dringlichkeit zur Aufnahme in das aktuelle
Arbeitsprogramm nach Maßgabe der zügigen Aktivität der Projektbeteiligten der Bebauungsplan 36-1 „Speicherstadt“ und der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Zeppelinstraße“ vorgesehen, damit nach Abschluss der laufenden
Klärungsprozesse durch die Grundstückseigentümer das erste dieser Verfahren in
Priorität 1 neu aufgenommen werden kann.
Priorität 3
Für die Priorität 3 besteht aus Verwaltungssicht kein Änderungsbedarf
gegenüber den bisherigen Festlegungen.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern die Stadtverordnetenversammlung dem Vorschlag der Verwaltung
folgt, können die in Anlage 1 aufgeführten Planverfahren in Aktualisierung
der Prioritätenfestlegung für die im Bereich Verbindliche Bauleitplanung
durchzuführenden Bauleitplanverfahren für die Jahre 2006 bis 2007 zur Anwendung
gebracht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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