Antrag - 06/SVV/0156
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage von Abbiegestreifen und eines Radweges an der Potsdamer Straße/Ribbeckstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Jugendhilfeausschuss
- Einreicher*:
- Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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01.03.2006
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05.04.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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21.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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22.03.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Schaffung dringend
notwendiger Betreuungsangebote für Grundschüler der Karl-Foerster-Schule auf
dem Gelände Schulplatz 1 prüfen lassen, inwieweit sich die vom freien Träger zu
erwerbende Fläche reduzieren lässt und die Stadt sich Verkehrsfläche zur Anlage
eines Radweges sichert.
Erläuterung
Begründung:
Dieser
Antrag könnte dem Hortträger und der Stadtverwaltung perspektivisch finanzielle
Entlastung bringen und die Umsetzung des Gesamtvorhabens „Schaffung von
Betreuungsangeboten“ erleichtern.
Das
Objekt Schulplatz 1 grenzt im Bereich Ribbeckstraße an die stark befahrene
Potsdamer Straße. Abbiege- und Querungsbeziehungen könnten durch die Anlage von
Abbiegestreifen und Fahrbahnteiler wesentlich erleichtert werden. Gleichzeitig
ist ein schützenswerter Baumbestand an der Straße vorhanden.
Fahrbahnaufweitungen sind nur ohne Baumverlust möglich, wenn ein Ragweg
komplett hinter die Baumreihe verlegt und der Gehweg entsprechend verschoben
werden.
Wenn
jetzt ein Grundstücksverkauf ansteht und in Folge die Außenanlagen hergerichtet
werden, erscheint es sinnvoll diesen Vorschlag zu prüfen. Der lichte Abstand
zwischen Grundstückseinfriedungen und Baumreihe sollten etwa 5 – 6 m betragen.
Es wäre
schade, wenn jetzt mit viel Aufwand Zäune und angrenzende Flächen hergerichtet
würden, die möglicherweise in naher Zukunft wieder umgebaut und durch die Stadt
entschädigt werden müssten.