Beschlussvorlage - 06/SVV/0388
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35-3 Schwanenallee / Berliner Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.05.2006
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23.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Variante A
- Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der
Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ entsprechend
Anlage 1,1.0,1a und 1b entschieden.
- Der
Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage 2).
- Dem
städtebaulichen Vertrag (s. Anlage 3) wird zugestimmt.
Variante B
1.
Der
Bebauungsplanentwurf ist entsprechend Variante 3 der Anlage 1.0 in der Weise zu
ändern, dass Baurechte lediglich in der Front zur Berliner Straße festgesetzt
werden. Die Abwägungsvorschläge sind unter Berücksichtigung dieser
Entscheidung anzupassen und der Entwurf zum Beschluss für eine erneute
öffentliche Auslegung vorzubereiten.
2.
Drohende
rechtliche Auseinandersetzungen zum Planungsrecht und/oder zu Erhaltungsverpflichtungen
in Bezug auf das Baudenkmal werden hingenommen.
Erläuterung
Begründung
Anlage 1
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
- Kurzeinführung Anlage 1 (3 Seiten)
- Darstellung
der grundsätzlichen Entscheidungs- Anlage
1.0 (2 Seiten)
alternativen und der jeweiligen
Konsequenzen
- Abwägungsvorschlag
zu den während der öffentlichen Anlage
1a (8 Seiten)
Auslegung des Bebauungsplans eingegangenen
Anregungen
- Abwägungsvorschlag
zu den eingegangenen Anlage
1b (11 Seiten)
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
- Bebauungsplan
mit Begründung Anlage
2 (30 Seiten,
1 Plan und 4 Seiten
textl. Festsetzungen)
- Städtebaulicher
Vertrag Anlage
3 ( Seiten)
Kurzeinführung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 02.11.2005 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Die Planungsziele dieses Bebauungsplans sind die Sicherung
des Wohngebietscharakters, die Sicherung der denkmalgeschützten Villa
Schöningen und des Gartens und die Ermöglichung einer dem Denkmalstatus der
Anlage angemessenen Folgenutzung und bauliche Nachverdichtung.
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ mit der Begründung hat in der Zeit vom 09. Dezember 2005 bis zum 13. Januar 2006 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange fand vom 14. Dezember 2005 bis zum 16. Januar 2006 parallel zur öffentlichen Auslegung statt. In diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung berührten Fachbereiche der Stadtverwaltung in das Beteiligungsverfahren einbezogen worden.
Mit der hier zur
abschließenden Entscheidung eingereichten Beschlussvorlage könnte das Verfahren
zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee / Berliner Straße“ abgeschlossen
werden. Die grundsätzlichen Entscheidungsalternativen zu einem
Satzungsbeschluss sind in Anlage 1.0 zu dieser Beschlussvorlage einschließlich
ihrer Konsequenzen dargestellt.
Bereits im Vorfeld der öffentlichen Auslegung ist der
Verwaltung die Problematik einer möglichen Bebauung im hinteren Teil des
Grundstücks sowie zur Schwanenallee bewusst gewesen. Für die abschließende
Entscheidungsfindung bieten sich daher die in Anlage 1.0 dargestellte
grundsätzliche Entscheidungsalternative 1, nach der nach Abwägung der ins
Verfahren eingebrachten öffentlichen und privaten Belange der Bebauungsplan als
Satzung beschlossen werden könnte, oder die grundsätzliche
Entscheidungsalternative 3, nach der die Verwaltung beauftragt wird, eine
veränderte Abwägung auf der Grundlage von Baurechten nur an der Berliner Straße
vorzubereiten und zu einem Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes vorzulegen. Die jeweiligen Konsequenzen aus einer
solchen Entscheidung sowie die Darstellung der weiteren
Entscheidungsalternativen mit deren Konsequenzen können der Anlage 1.0
entnommen werden.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden vom Verein Berliner Vorstadt e.V. und vom Eigentümer des Nachbargrundstücks an der Schwanenallee grundsätzliche Bedenken gegen die auf den Flurstücken 198 und 202 geplante Bebauung vorgebracht. Die vorgebrachten Argumente waren in ihren Grundzügen bereits bekannt und haben daher für die Abwägung keinen neuen Sachverhalt ergeben. Gegenüber dem öffentlichen Belang des denkmalpflegerisch begründeten Zurücktretens einer Bebauung von der Schwanenallee und dem privaten Belang des Ausgleichs für die Streichung von Baurechten an der Schwanenallee soll entsprechend dem beigefügten Abwägungsvorschlag der Verwaltung der private Belang der möglichen Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks zurückgestellt werden.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Von Seiten der
beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken
gegen die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Bebauungskonzeption vorgebracht.
Die von der unteren Denkmalschutzbehörde und der Stiftung Preußische Schlösser
und Gärten vorgebrachten Bedenken gegen die gemäß den textlichen Festsetzungen
3.2 und 3.3 zulässigen Überschreitungen von Baugrenzen sind nach dem Vorschlag
der Verwaltung in der Form berücksichtigt worden, dass diese Überschreitungen
nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplans sind.
Von der für
Immissionsschutz zuständigen Stelle des Landesumweltamtes wurde angeregt, die
Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen für
Gebäude an der Berliner Straße zu überprüfen und die Regelungen des
Bebauungsplans ggf. anzupassen. Im Ergebnis der Prüfung durch die für
Immissionsschutz zuständige Stelle des Bereichs Umwelt und Natur sind geringere
Lärmbelastungen als bisher angenommen festgestellt worden, so dass die
Lärmschutzanforderungen an Außenbauteile reduziert werden konnten.
Dem von der für
Natur-, Landschafts- und Artenschutz zuständigen Stelle des Landesumweltamtes
vorgebrachten Hinweis auf mögliche geschützte Lebensstätten besonders
geschützter Arten wurde von der zuständigen Stelle des Bereichs Umwelt und
Natur durch eine Begutachtung vor Ort nachgegangen. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass die Ausweisung von Baufeldern im Bebauungsplan nicht den als
geschützten Lebensraum besonders geschützter Arten in Betracht kommenden
Altbaumbestand betrifft.
Der Hinweis auf das
Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger
Agrarlandschaft“, das die Schwanenallee einbezieht, wird durch Beantragung
einer Vereinbarkeitserklärung (der Planung mit den Zielen des LSG)
berücksichtigt. Da der Bebauungsplan für die Schwanenallee lediglich die
bestehende Erschließungsfunktion berücksichtigt und keine Ausbaumaßnahmen
vorbereitet, kann von der Erteilung einer Vereinbarkeitserklärung ausgegangen
werden.
Redaktionelle Änderung und Ergänzung
Im Ergebnis der
Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Anregungen ist der Bebauungsplan in der Fassung zum Satzungsbeschluss in
folgenden Punkten redaktionell geändert bzw. ergänzt worden:
-
vollständige
Streichung der Regelzulässigkeit der oberirdischen Überschreitung der
Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile
-
vollständige
Streichung der Regelzulässigkeit der unterirdischen Überschreitung der
Baugrenzen um bis zu 12m durch Tiefgaragenteile
-
Modifizierung und
Konkretisierung der Festsetzungen zum Lärmschutz für Gebäude entlang der
Berliner Straße und Ergänzung durch eine Regelung zur lärmschutzorientierten
Grundrissausrichtung (textliche Festsetzung 6.1)
-
Ergänzung der
Pflanzliste um Säulenpappeln
-
nachrichtliche
Übernahme des Bodendenkmalschutzes für die Flurstücke 198 und 202
Darüber hinaus ist
der Charakter des Verweises auf Erhaltungs-, Gestaltungs- und
Denkmalbereichssatzung als nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs. 6 BauGB und
der Hinweischarakter für geschützte Alleen richtig gestellt worden.
Aufgrund des
redaktionellen Charakters der Änderungen und Ergänzungen ist die Wiederholung
von Verfahrensschritten nicht erforderlich.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürger gefolgt wird, kann die Abwägung der Anregungen und
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee /
Berliner Straße“ zugestimmt und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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27,5 kB
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76 kB
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5,2 MB
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5
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1,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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34 kB
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