Beschlussvorlage - 06/SVV/0406

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam und das Land Brandenburg schließen auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs unter dem Vorbehalt der Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung eine Kooperationsvereinbarung ab.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Land auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs fortzuführen und abzuschließen. Änderungen und Ergänzungen grundsätzlicher Art, insbesondere solche, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Stadt  verbunden sind, bleiben der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.  

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Erläuterung

Begründung:

 

Nach dem Baugesetzbuch hat die Gemeinde (hier: die Landeshauptstadt) in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet (hier: Potsdamer Mitte) die Pflicht, die Voraussetzungen für die Umsetzung der Sanierungsziele dadurch zu schaffen, dass sie baureife Grundstücke zur Verfügung stellt. Den  Eigentümern (bzw. Erwerbern) obliegt es, die Bebauung auf diesen Grundstücken durchzuführen.

 

     Zur Durchführung der Baumaßnahme im Sinne von § 148 (1) BauGB schließt das Land Brandenburg mit der Landeshauptstadt Potsdam eine Kooperationsvereinbarung ab. In dieser Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich das Land Brandenburg, auf dem Grundstück des ehemaligen Stadtschlosses einen Neubau für den Landtag zu errichten oder errichten zu lassen. Das Land wird darüber hinaus auch die beiden Flügelbauten neben dem Fortunaportal im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements errichten lassen, um damit dem Ansehen und der Funktionalität des Landtages zu entsprechen.

 

     Da sich die Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 147 BauGB zur baureifen Übertragung des zu verkaufenden Grundstückes gegenüber dem Land verpflichtet hat, wird mit dem Kooperationsvertrag die Regelung getroffen, rechtzeitig mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde über die im Bereich der Bodendenkmäler notwendigen Arbeiten eine Verständigung zu erzielen. Der Sanierungsträger wird als Treuhänder der Stadt alle nach diesem abgesprochenen Verfahren notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Baureife des Grundstückes unverzüglich in Auftrag geben und im Rahmen der sanierungsrechtlichen Verpflichtungen die Kosten unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verfahrenseinnahmen sowie Förder- und Haushaltsmitteln tragen. Ferner wird mit der Kooperationsvereinbarung geregelt, dass alle Maßnahmen zur Freimachung des Vertragsgegenstandes von den vorhandenen Widmungen und Nutzungen für die Straßenbahn so rechtzeitig vorzunehmen sind, dass das Grundstück entsprechend den Regeln des Kaufvertrags übergeben werden kann.

 

Nach der Kooperationsvereinbarung wird das Land beziehungsweise der von ihm beauftragte Investor die erforderlichen Baugenehmigungen und sonstigen öffentlichrechtlichen Zulassungen bis zum 31.03.2008 beantragen und die entsprechenden Unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam vollständig und genehmigungsfähig vorlegen. Die Stadt wiederum wird die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Verfahren so zügig bearbeiten, dass mit der Baumaßnahme drei Monate nach Abgabe der vollständigen Unterlagen begonnen werden kann.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Zu den Kosten für die Herstellung der Baureife des Grundstückes gehören im Wesentlichen die Aufwendungen für die Untersuchung des Bodendenkmals, der Umverlegung und Neugestaltung der Verkehrsanlagen, einschließlich der Gleistrasse der Straßenbahn, und die Verlegung der sonstigen Medien bzw. unterirdischen Leitungen.

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der städtebaulichen Gesamt­maßnahme Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ zum einen aus Verkaufserlösen und Ausgleichsbeträgen sowie zum anderen aus Fördermitteln des GVFG-Programms und des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz. Die derzeitige Kosten- und Finanzierungs­übersicht des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ ist ausgeglichen. Anhand der aktuellen Planungen erfolgt in den kommenden Monaten eine Anpassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, wobei Einnahmen und Ausgaben der Gesamtmaßnahme ausgeglichen werden.

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Anlagen

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