Beschlussvorlage - 06/SVV/0385
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt - Örtliche Bauvorschrift der Landeshauptstadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Brandenburger Vorstadt – gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), in der geänderten Fassung (s. Anlage 2).
Erläuterung
Begründung:
Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (1
Seite)
Anlage 2: Gestaltungssatzung (28
Seiten)
- zuzüglich Anlage zur Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt:
Räumlicher Geltungsbereich der Satzung (1Plan)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am
31.03.1999 die Aufstellung der Gestaltungssatzung Brandenburger Vorstadt
beschlossen. Die Gestaltungssatzung regelt die zukünftigen Anforderungen an die
äußere Gestaltung baulicher Anlagen und ergänzt auf diese Weise die bereits
rechtskräftige Erhaltungssatzung. Im Satzungstext ist ein Gestaltungsrahmen
formuliert, in den sich die geplanten baulichen Vorhaben einfügen müssen. Im
Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist jede Baumaßnahme
genehmigungspflichtig, die sich auf die Veränderung der äußeren Gestalt eines
Gebäudes richtet. Die in der Gestaltungssatzung formulierten Regelungen werden
bei der Bauberatung bzw. Erteilung von Baugenehmigungen und in sonstigen
bauordnungsrechtlichen Verfahren angewendet.
Die Regelungen der Gestaltungssatzung sind auf der Grundlage
einer ausführlichen Analyse des Stadtbildes in diesem Bereich sowie einer Reihe
von Testentwürfen getroffen worden. Dabei wurde erfasst, welche gestalterischen
Elemente des Stadtbildes, welche baulichen Anlagen und welche Formen, Maßstäbe,
Verhältnisse der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoffe und Farben usw.
das Satzungsgebiet prägen und als gebietstypische gestalterische Merkmale für
eine harmonische, ortsbildprägende Gestaltung eines Gebäudes zu erhalten sind.
Zum Erhalt der Identität und des Charakters des Bereiches durch das Gestaltungsbild
seiner baulichen Anlagen sollen die Errichtung und Änderung von baulichen
Anlagen auf ihre Architekturprägung und ihre äußere Gestaltung überprüft
werden.
Die rechtliche Grundlage soll durch die Gestaltungssatzung
geschaffen werden.
Die Gestaltungssatzung wird vom Fachbereich Stadtplanung und
Bauordnung, Bereich Bauordnung nach Rechtskraft angewendet.
Die Ergebnisse dieser Arbeit dienen über die der Satzung
beigefügten Erläuterungen hinaus als weiterführende Begründung der
Satzungsregelungen.
Aufstellungsverfahren
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.1999 über die Gestaltungssatzung für die Brandenburger Vorstadt ist eine Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt worden.
Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs und die
Beteiligung der betroffenen Fachbereiche der Stadtverwaltung und der
betroffenen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 21.10.2002 bis zum
22.11.2002.
Die geäußerten Empfehlungen wurden berücksichtigt. Von
Bürgern wurden keine Bedenken oder
Anregungen geäußert.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern die Stadtverordnetenversammlung der Beschlussvorlage
zustimmt, kann der Satzungs-beschluss gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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827,8 kB
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