Beschlussvorlage - 06/SVV/0296
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 99 "Horstweg Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.05.2006
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23.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr.
99 „Horstweg Ost“ wird gebilligt.
(siehe Anlage 2)
- der Bebauungsplan Nr. 99
„Horstweg Ost“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und
die dazugehörige Begründung gebilligt. (siehe Anlage 3)
Erläuterung
Begründung:
Billigung des
Abwägungsergebnisses und Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 99 "Horstweg Ost"
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
(2 Seiten)
Anlage 2: Abwägungsergebnis
(22 Seiten)
Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 48 Seiten + 1 Plan)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg - Ost“
1.1. Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Der
Bebauungsplan Nr. 99 “Horstweg - Ost” umfasst eine Fläche von ca. 5,1 ha, die
innerhalb des Entwicklungsbereiches Babelsberg (Entwicklungssatzung
veröffentlicht im Amtsblatt vom 19.04.1996) liegen.
Der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde durch die
Stadtverordnetenversammlung am 22.01.2003 gefasst. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde im November / Dezember 2003, die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im November 2003 durchgeführt.
Ziel der
Planung ist es, am Horstweg Mischbauflächen und Wohnbauflächen überwiegend auf
bisher nicht baulich genutzten Flächen (Kleingärten, Brachfläche) zu entwickeln
und zu sichern. Etwa 40% der bisherigen Kleingartenflächen bleiben erhalten und
werden als Dauerkleingärten gesichert. Weiterhin wird eine vorhandene
Biotopfläche planungsrechtlich gesichert. Das vorhandene Erschließungsnetz wird
durch eine innere Erschließungsstraße sowie durch Geh- und Radwege (Wegerechte)
ergänzt.
Durch die
vorgebrachten Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden teilweise Änderungen in den
Plan eingearbeitet, die Begründung überarbeitet und um Informationen ergänzt.
Die Pflanzfestsetzungen sowie die Eingriffs- Augleichsbilanzierung wurden
überarbeitet. Aufgrund der novellierten Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
wurden weiterhin Änderungen an den Festsetzungen zur Gebäudehöhe vorgenommen,
um die ursprünglich beabsichtigte städtebauliche Wirkung wiederherzustellen.
Nach der neuen Bauordnung ist ein ausgebautes Dachgeschoss als Vollgeschoss zu
zählen. Um die Möglichkeit des Ausbaus von Dachgeschossen weiterhin
beizubehalten, wurde die Zahl der zulässigen Geschosse teilweise heraufgesetzt
und gleichzeitig die zulässige Traufhöhe begrenzt.
Die
Festsetzungen zum Immissionsschutz wurden entsprechend den Ergebnissen und
Empfehlungen der schalltechnischen Untersuchung von Januar 2004 erweitert.
Da das
Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom
22.01.2003 durchgeführt wird, musste gemäß § 25 (2) Ziffer 1 Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden, ob eine UVP-Vorprüfungspflicht
besteht. Diese Pflicht besteht gemäß UVP-Gesetz nicht.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 19. November 2003 bis 03. Dezember
2003 durchgeführt. Zusätzlich fand am 25. November 2003 eine Bürgerinformationsveranstaltung
statt.
- Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter
und die Nachbargemeinden (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange)
wurden im November 2003 an der Planung beteiligt.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurden seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 02.11.2005 bereits gebilligt.
Die öffentliche Auslegung hat in der
Zeit vom 13. Dezember 2005 bis 24. Januar 2006 stattgefunden.
Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden
wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Von seiten betroffener
Bürger, in diesem Falle ausschließlich von Nutzern der Kleingartenanlage wurden
insgesamt 20 schriftliche Stellungnahmen eingereicht, die sich grundsätzlich
gegen die teilweise Überplanung der Kleingärten richteten. Weiterhin wurden von
12 städtischen Ämtern und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen
eingereicht, die jedoch nur Hinweise und kleinere Korrekturanmerkungen
beinhalteten, somit keine wesentliche Änderung der Planung erforderlich
machten.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur öffentlichen Auslegung
gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 99 „Horstweg - Ost“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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273,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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