Beschlussvorlage - 06/SVV/0406
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung Landtagsneubau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.05.2006
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.05.2006
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23.05.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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31.05.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Landeshauptstadt Potsdam und das Land Brandenburg
schließen auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs unter dem Vorbehalt der
Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung
eine Kooperationsvereinbarung ab.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Land auf der
Grundlage des beigefügten Entwurfs fortzuführen und abzuschließen. Änderungen
und Ergänzungen grundsätzlicher Art, insbesondere solche, die mit zusätzlichen
finanziellen Aufwendungen für die Stadt
verbunden sind, bleiben der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
vorbehalten.
Erläuterung
Begründung:
Nach dem Baugesetzbuch hat die Gemeinde (hier: die
Landeshauptstadt) in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet (hier:
Potsdamer Mitte) die Pflicht, die Voraussetzungen für die Umsetzung der
Sanierungsziele dadurch zu schaffen, dass sie baureife Grundstücke zur
Verfügung stellt. Den Eigentümern
(bzw. Erwerbern) obliegt es, die Bebauung auf diesen Grundstücken
durchzuführen.
Zur Durchführung der Baumaßnahme im Sinne
von § 148 (1) BauGB schließt das Land Brandenburg mit der Landeshauptstadt
Potsdam eine Kooperationsvereinbarung ab. In dieser Kooperationsvereinbarung
verpflichtet sich das Land Brandenburg, auf dem Grundstück des ehemaligen
Stadtschlosses einen Neubau für den Landtag zu errichten oder errichten zu
lassen. Das Land wird darüber hinaus auch die beiden Flügelbauten neben dem
Fortunaportal im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements errichten lassen,
um damit dem Ansehen und der Funktionalität des Landtages zu entsprechen.
Da sich die Landeshauptstadt Potsdam gemäß §
147 BauGB zur baureifen Übertragung des zu verkaufenden Grundstückes gegenüber
dem Land verpflichtet hat, wird mit dem Kooperationsvertrag die Regelung
getroffen, rechtzeitig mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde über die im
Bereich der Bodendenkmäler notwendigen Arbeiten eine Verständigung zu erzielen.
Der Sanierungsträger wird als Treuhänder der Stadt alle nach diesem
abgesprochenen Verfahren notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Baureife des
Grundstückes unverzüglich in Auftrag geben und im Rahmen der
sanierungsrechtlichen Verpflichtungen die Kosten unter dem Vorbehalt der
Verfügbarkeit von Verfahrenseinnahmen sowie Förder- und Haushaltsmitteln
tragen. Ferner wird mit der Kooperationsvereinbarung geregelt, dass alle
Maßnahmen zur Freimachung des Vertragsgegenstandes von den vorhandenen
Widmungen und Nutzungen für die Straßenbahn so rechtzeitig vorzunehmen sind,
dass das Grundstück entsprechend den Regeln des Kaufvertrags übergeben werden
kann.
Nach der Kooperationsvereinbarung wird das Land
beziehungsweise der von ihm beauftragte Investor die erforderlichen
Baugenehmigungen und sonstigen öffentlichrechtlichen Zulassungen bis zum
31.03.2008 beantragen und die entsprechenden Unterlagen der Landeshauptstadt
Potsdam vollständig und genehmigungsfähig vorlegen. Die Stadt wiederum wird die
in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Verfahren so zügig bearbeiten, dass
mit der Baumaßnahme drei Monate nach Abgabe der vollständigen Unterlagen
begonnen werden kann.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zu den Kosten für die Herstellung der Baureife des
Grundstückes gehören im Wesentlichen die Aufwendungen für die Untersuchung des
Bodendenkmals, der Umverlegung und Neugestaltung der Verkehrsanlagen,
einschließlich der Gleistrasse der Straßenbahn, und die Verlegung der sonstigen
Medien bzw. unterirdischen Leitungen.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ zum einen aus Verkaufserlösen und Ausgleichsbeträgen sowie zum anderen aus Fördermitteln des GVFG-Programms und des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz. Die derzeitige Kosten- und Finanzierungsübersicht des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ ist ausgeglichen. Anhand der aktuellen Planungen erfolgt in den kommenden Monaten eine Anpassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, wobei Einnahmen und Ausgaben der Gesamtmaßnahme ausgeglichen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50 kB
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14,2 kB
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3
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44,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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282,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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139,2 kB
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