Antrag - 06/SVV/0475
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Familien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.06.2006
| |||
|
30.08.2006
| |||
|
27.09.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
20.06.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
21.06.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
17.08.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
16.08.2006
| |||
|
06.09.2006
| |||
|
20.09.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
29.06.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Landeshauptstadt Potsdam führt zur Förderung und Unterstützung von Familien ab
dem 01.01.2007 einen Familienpass ein.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß der mit diesem Beschluss durch die
Stadtverordnetenversammlung festgelegten Kriterien und Vorgaben bis zur
Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung im September die notwendigen Maßnahmen zur
Beschlussfassung vorzulegen und die dafür notwenigen Mittel in den
Haushaltsentwurf 2007 einzustellen.
Kriterien und Vorgaben für den Potsdamer Familienpass
Alle
Familien / Alleinerziehende mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren können
von der Landeshauptstadt Potsdam im 1. Quartal eines jeden Jahres bei Abholung
im Bürgerbüro einen Familienpass erhalten, der verschiedene
Vergünstigungen anbietet.
Kinder
über 18 Jahre werden bei der Ausstellung des Familienpasses auf Antrag berücksichtigt,
wenn sie noch in der Ausbildung sind und dies durch Vorlage eines Schüler- oder
Studentenausweises oder eines Ausbildungsvertrages nachgewiesen wird oder wenn
die Eltern aus anderen Gründen einen Anspruch auf Kindergeld für mindestens
zwei Kinder haben.
Außerdem
wird auf Antrag ein Familienpass ausgestellt, sofern im Haushalt einer Familie
mindestens ein Kind ständig wohnt, das schwerbehindert ist (Grad der
Behinderung mindestens 50 Prozent).
Schwerbehinderte
werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt, falls diese sich in
Schul- oder Berufsausbildung befinden oder sich aufgrund ihrer Behinderung
nicht selbst unterhalten können (also für sie Kindergeld bezogen wird). Die
Erfüllung der Voraussetzungen ist durch einen Schwerbehindertenausweis und von
Volljährigen zusätzlich durch eine Schulbescheinigung, einen Ausbildungsvertrag
oder Bescheid des Arbeitsamtes - Familienkasse - nachzuweisen.
Der
Familienpass wird für das Kalenderjahr ausgestellt, in dem die Voraussetzungen
vorhanden
sind oder eintreten.
Ändern
sich die Voraussetzungen durch die Geburt eines weiteren Kindes, wird der
Familienpass
durch die Stadtverwaltung automatisch geändert.
Sämtliche
Zahlungen und Vergünstigungen sind freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt
Potsdam, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Leistungen für Familienpassinhaberinnen und –inhaber
Familien
zahlen bei der Geburt des zweiten und jedes weiteren Kindes beim Standesamt
keine Standesamtsgebühren.
Familien
zahlen für die Ausstellung von Kinderausweisen für das zweite
und
jedes weitere Kind keine Gebühren.
Bei
der Teilnahme an Veranstaltungen des städtischen Jugendamtes
werden
im Einzelfall festzusetzende Preisnachlässe gewährt.
Eltern erhalten beim Besuch der Bäder
der Bäderlandschaft Potsdam, bei Vorlage des Familienpasses den geltenden
Ermäßigungstarif (derzeit 1,50 Euro statt 3 Euro). Die Ermäßigungsregelung der
Familienkarte (max. 4 Pers mit max. 2 Erw. für 6 Euro bleibt davon unberührt)
Bei
Karten für den Nikolaisaal und für das Hans-Otto-Theater gilt für Eltern bei
Vorlage des Familienpasses der Ermäßigungstarif. (Nikolaisaal - 3 Euro pro
Karte, HOT - Restkarten à 7 Euro
[alle Spielstätten außer Schlosstheater im Neuen Palais] und à 10 Euro
[Schlosstheater im Neuen Palais])
Kinderreiche
Familien mit drei und mehr Kindern oder Familien mit einem behinderten Kind
erhalten Zuschüsse zu den Abwasserbeseitigungsgebühren und den
Abfallbeseitigungsgebühren von jährlich XXX, sofern die Familie ein
Jahreseinkommen unterhalb der Einkommensgrenzen von 30.000,00 € (Brutto abzügl.
Werbungskosten) hat. Die Einstufung erfolgt bei Vorlage des aktuellen Einkommenssteuerbescheides.
Der Zuschuss wird auch gewährt, wenn anstelle der Benutzung der städtischen
Schmutzwasserkanalisation die Hausabwässer auf andere Art und Weise beseitigt
werden. Der Zuschuss wird auch im Rahmen von Mietverhältnissen gewährt. Der
Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn die entsprechenden Gebühren von der
Landeshauptstadt Potsdam oder von sonstigen Dritten übernommen werden.
Erläuterung
Begründung:
Gerade vor dem Hintergrund der
anhaltenden Diskussion über die geringen Geburtenraten gilt es, auch auf
kommunaler Ebene Möglichkeiten zu suchen, durch die ein Beitrag für die
Förderung von Familien gegeben wird. Ein Weg besteht in der direkten Förderung,
wie es beispielsweise durch das Kinder- bzw. Elterngeld erfolgt. Eine weitere
Möglichkeit, die in einigen deutschen Städten bereits erfolgreich praktiziert
wird, ist die Entlastung der Familien durch die Gewährung von Ermäßigungen auf
Leistungen der Stadt und der kommunalen Unternehmen. Durch die Einführung des
Familienpasses würde die Möglichkeit für eine solche Förderung von Familien
geschaffen werden.