Beschlussvorlage - 06/SVV/0643
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Sport- und Freizeitanlage" (Neu Fahrland)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
30.08.2006
| |||
|
27.09.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
05.09.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 8 „Fußball – Freizeit - Zentrum“ wird mit dem Titel Bebauungsplan Nr. 8 „Sport – und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) fortgeführt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung
(2
Seiten)
Anlage
2: Geltungsbereichsgrenze
des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sport – und Freizeitanlage“
(Neu Fahrland) (1 Seite)
Anlage 3: Entwurf
des Bebauungsplanes mit Begründung (73
Seiten und 1 Plan)
Darstellung
der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung der bis Ende 2003 noch zum Amt
Fahrland gehörenden und seitdem als Ortsteil in die Landeshauptstadt Potsdam
eingegliederten Gemeinde Neu Fahrland hat am 19.12.2002 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ”Fußball-Freizeit-Zentrum” gefasst.
Nach dem Rückzug des Investors für
die Fußballschule wurden die Planungsziele dahingehend geändert, dass der
Bebauungsplan die Ansiedlung eines breiter gefächerten Spektrums an Sport- und
Freizeiteinrichtungen ermöglichen soll. Aus dem genannten Grund soll der Titel
des Bebauungsplans in Bebauungsplan Nr. 8 „Sport – und Freizeitanlage“ (Neu
Fahrland) geändert werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen
vorrangig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für folgende Nutzungen
geschaffen werden:
·
Liegewiese/Badestelle
am Ufer des Weißen Sees;
·
Anlage
eines Kleinspielfeldes für verschiedene Ballspielarten und eines
Kinderspielplatzes;
·
Errichtung
einer Ein-Feld-Sporthalle mit Ergänzungs- / Erweiterungsoption für
den Bau eines Sauna-/Wellnessbereiches und Umkleide- / WC-Bereich für
die Badestelle / Liegewiese;
·
Errichtung
eines Ersatzneubaus für die Feuerwache,
·
Vorhaltung
von Flächen für ergänzende Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Gegenstand des Bebauungsplanes ist
außerdem die Gewährleistung der gesicherten Erschließung, insbesondere der
Erschließung der geplanten Gebäude und Anlagen durch den fließenden und
ruhenden Verkehr. Darin eingeschlossen ist die Schaffung der Voraussetzungen
für die Erschließung der südöstlich an das Plangebiet angrenzenden
Grundstücksfläche des Anglervereins und die rückwärtige Erschließung der
westlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke östlich des Sonnenweges.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist
es erforderlich, Teilflächen des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Kita
Birnenplantage“ zu überplanen (Straßenfläche „Birnenweg“ und eine Teilfläche
des Flurstücks 212 der Flur 4 der Gemarkung Neu Fahrland) – gemäß Anlage 2.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf
des Bebauungsplanes Nr. 8 „Fußball – Freizeit - Zentrum“ wurde vom 03.05. -
17.05.2006 durchgeführt.
Es wurden insgesamt 8 schriftliche Stellungnahmen
fristgerecht eingereicht und ausgewertet. Teilweise wurden seitens der Bürger
identische Stellungnahmen abgegeben.
Alle Äußerungen beinhalten als Schwerpunkt die Kritik an der
Größe und dem festgesetzten Maß der Nutzung im Bereich der Fläche „Sport / Gesundheit / Freizeit“ und
den daraus resultierenden
negativen Umwelteinflüssen, die von dem bisherigen Konzept eines privat
betriebenen Fußball – Freizeit – Zentrums
entsprach.
Die Anregungen wurden geprüft und die Planung dahingehend geändert, dass eine Reduzierung der Maßes der Nutzung erfolgte und in der Begründung Erläuterungen zu den Bedarfszahlen aufgenommen wurde.
Zusammenfassung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 20 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei
den Trägern, die sich nicht geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie
der Planung zustimmen.
Das zuständige Wasserschifffahrtsamt Brandenburg hat mitgeteilt, dass das Bebauungsplangebiet sich im Bereich des Nordufers des Weißen Sees mit dem Plangebiet für das Feststellungsverfahren zum Sacrow – Paretzer - Kanals überschneidet. Es besteht eine Veränderungssperre.
Die Planung wurde dahingehend geändert, dass die Festsetzungen in Verbindung mit der bisher geplanten Steganlage gestrichen wurden, da andernfalls mit einem Normenkonflikt i. V. m. dem Planfeststellungsverfahren des Bundes zum Ausbau des Sacrow – Paretzer – Kanals gerechnet werden müsste und um eine zügige Weiterbearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu gewährleisten.
Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches
Landesmuseum hat auf das Vorhandensein von einem Bodendenkmal im
Geltungsbereich des Bebauungsplans hingewiesen, das nachrichtlich in den
Bebauungsplan übernommen wurde.
Beteiligung der städtischen Fachbereiche als Träger öffentlicher Belange
Während der frühzeitigen Beteiligung der städtischen
Fachbereiche hat sich der Bereich Umwelt und Natur zur Planung geäußert. Seitens des Bereiches Umwelt und Natur
wurden Anregungen zur Genehmigungspflichtigkeit der Errichtung von Steganlagen
gegeben, sowie zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und den Darstellungen im
Umweltbericht. Die Eingriffsbilanzierung, die grünordnerischen Festsetzungen
und der grünordnerische Fachbeitrag / Umweltbericht wurden entsprechend den
Anregungen der UNB überarbeitet.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann dem Beschluss
der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sport – und
Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Das ursprüngliche Planungsziel des Bebauungsplans, die
planungsrechtliche Voraussetzung für ein Fußball-Freizeit-Zentrum in privater
Trägerschaft zu schaffen musste
aufgegeben werden, nachdem der Investor das geplante Projekt aufgegeben hat.
Zur Deckung des örtlichen Bedarfs wird im Bebauungsplan auf
dieser Fläche der Ersatzneubau für die Feuerwehr Neu Fahrland aufgenommen.
Für die Investitionsvorbereitung / Vermessung, Lärmschutz
und Planungsleistungen stehen im Haushaltsjahr 2006 in der HHST 56575.96000
finanzielle Mittel i. H. v. 28.000 EUR zur Verfügung. Die Verwendung unterliegt
dem Haushaltsvorbehalt. Die Realisierung der planungsvorbereitenden Leistungen
sind für das Haushaltsjahr 2006 vorgesehen.
Ebenfalls wurden für das Haushaltsjahr 2006 in der HHST
56575.98800 finanzielle Mittel als Baukostenzuschuss für das Sport- und - Freizeitzentrum
Neu Fahrland veranschlagt.
Diese Mittel gilt es gem. beizubringender Beschlüsse durch die Fachbereiche
21,37 und 47 für die neu definierten Investitionsvorhaben des OT Neu Fahrland
umzuwidmen. Die Verwendung unterliegt dem Haushaltsvorbehalt. Die
Maßnahmenrealisierung beginnt voraussichtlich Ende 2006 / Anfang 2007.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
316,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
318,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|