Antrag - 06/SVV/0652
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungskonzept für die Potsdamer Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.08.2006
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27.09.2006
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31.01.2007
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07.03.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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14.09.2006
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19.10.2006
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18.01.2007
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15.02.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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19.09.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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06.09.2006
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20.09.2006
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10.01.2007
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24.01.2007
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28.02.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Nutzungskonzept für die Potsdamer
Innenstadt zu erstellen, in dem die kulturelle und wirtschaftliche Nutzung der
öffentlichen Flächen in eine angemessene Beziehung zur Wohnfunktion und zum
Geschäftsleben gesetzt wird.
In
dem Konzept sollen die Stadträume und die Art ihrer Nutzbarkeit beschrieben
werden.
Für größere Events ist ein Koordinator/eine Koordinatorin durch die Stadt zu bestimmen, der/die die Abstimmungen zwischen Geschäftsleuten, Veranstaltern und der Stadtverwaltung einvernehmlich regelt. Auf die bestehenden Regelungen zur Begrenzung der Lautstärke ist hinzuweisen.
Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im Dezember vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Die Nutzung öffentlicher Flächen in der Potsdamer Innenstadt hat in den letzten Jahren zugenommen. Es werden mehr Flächen genutzt, die Zahl der Nutzungen hat zugenommen, so dass vor allem die Lautstärke zunehmend als störend empfunden wird.
Neben
der Nutzung öffentlicher Flächen für Veranstaltungen ist aber das Wohnen für
eine lebendige Innenstadt Voraussetzung. Selbst wenn man unterstellen oder
erwarten kann, dass Bewohner eines Stadtzentrums mit höheren Lärmbelästigungen
zu leben bereit sind als Bewohner einer Dorflage, muss es ein Maß dafür geben.
Auch die oftmals widersprüchlichen Interessen der Handelseinrichtungen können
am besten in einer maßvollen Nutzung ausgleichend berücksichtigt werden.