Beschlussvorlage - 06/SVV/0765

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebniss der Stellungnahmender frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 10 "Baufeld Stadtschloss" zu billigen (siehe Anlage 2)

 

  1. sowie für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs SAN-P 10 "Baufeld Stadtschloss" (siehe Anlage 3).
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Erläuterung

Anlage 1

 

 

 

1            Kurzeinführung

 

 

1.1              Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Um Art und Maß der zulässigen Nutzung für den Bereich „Alte Markt“ in der historischen Potsdamer Stadtmitte festzulegen, hat die Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2001 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. SAN-P 10 „Baufeld Stadtschloss“ beschlossen. Mit der Aufstellung sollen für das Plangebiet, das innerhalb des Sanierungsgebiets „Potsdamer Mitte“ liegt, die Sanierungsziele konkretisiert werden. Anlass ist der Beschluss des Landtages vom 20. Mai 2005 zum Landtagsneubau für Berlin-Brandenburg am Potsdamer Standort „Alter Markt“ (Drucksache 4/1092-B), in dessen Folge sich die Landeshauptstadt Potsdam gegenüber dem Land Brandenburg verpflichtet hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass an diesem Standort ein Verfahrensstand erreicht wird, der für den Landtagsneubau eine planungsrechtliche Zulässigkeit gemäß §33 Abs. 1 BauGB ermöglicht.

 

 

1.2              Ziele der Festsetzungen

 

Grundlage sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sowie des Landtages Brandenburg zum Neubau des Landtagsgebäudes am Potsdamer Standort „Alter Markt“ „...in den äußeren Um- und Aufrissen des ursprünglichen historischen Gebäudes (...)[1].“

In enger Abstimmung mit dem Bauherrn des Landtagsneubaus, dem Ministerium der Finanzen (MdF), und nach Auswertung der Stellungnahmen, die in den frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangen sind, wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der vorliegenden Fassung erarbeitet.

 

Dabei wurden für den nördlichen Teil des Baukörpers Baulinien festgesetzt.

Um bei der Ausformung der Baukörper unter Berücksichtigung der neuen Geschossigkeit und der funktionalen Anforderungen die Gestaltung und Maßstäblichkeit der historischen Fassade aufnehmen und weiterentwickeln zu können wurden für den südlichen Teil des Baufeldes Baugrenzen festgesetzt.

Auch dadurch wird der Bau des Landtags in den Umrissen des historischen Baukörpers ermöglicht.

Demgegenüber kann der Innenhof im südlichen Bereich teilweise überbaut werden, sofern das Raumprogramm für den Landtagsneubau dies erfordert.

Im Ergebnis ausführlicher Abstimmungen mit den Denkmalbehörden wurde einer Unterbauung des Landtaggebäudes u.a. für eine Tiefgarage und Technikräume unter Erhalt der Primärschutzbereiche des Bodendenkmals von Seiten der Fachbehörden zugestimmt.

 

 

1.3              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnis

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. SAN-P 10 fand in der Zeit vom 16.06.2006 bis 30.06.2006 statt. Zusätzlich wurde am 26.06.06 im Alten Rathaus – Potsdam Forum Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung bei einer Bürgerversammlung gegeben.

Insgesamt wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden 33 Träger öffentlicher Belange und sieben Bereiche der Stadtverwaltung am Verfahren beteiligt. Von 21 Trägern öffentlicher Belange und sechs Fachbereichen liegen Stellungnahmen vor sowie von 17 Bürgern. Diese Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

 

 

1.4              Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. SAN-P 10 „Baufeld Stadtschloss“ gefasst werden.



[1] Landtag Brandenburg, Drucksache 4/1092-B

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient entsprechend der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ der Schaffung von Baurechten, hier für de geplanten Landtagsneubau.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit dem Land (DS06/SVV/0406) unter dem Vorbehalt der Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung zugestimmt.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den treuhänderischen Sanierungsträger aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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