Beschlussvorlage - 06/SVV/0765
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Abwägungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung für den B-Plan SAN-P 10 "Baufeld Stadtschloss"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
27.09.2006
| |||
|
01.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
17.10.2006
| |||
|
24.10.2006
| |||
|
30.10.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
25.10.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das
Abwägungsergebniss der Stellungnahmender frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 10 "Baufeld
Stadtschloss" zu billigen (siehe Anlage 2)
- sowie
für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs SAN-P 10
"Baufeld Stadtschloss" (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Anlage 1
1 Kurzeinführung
1.1
Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Um Art und
Maß der zulässigen Nutzung für den Bereich „Alte Markt“ in der historischen
Potsdamer Stadtmitte festzulegen, hat die Stadtverordnetenversammlung am 4.
Juli 2001 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. SAN-P 10 „Baufeld
Stadtschloss“ beschlossen. Mit der Aufstellung sollen für das Plangebiet, das
innerhalb des Sanierungsgebiets „Potsdamer Mitte“ liegt, die Sanierungsziele
konkretisiert werden. Anlass ist der Beschluss des Landtages vom 20. Mai 2005
zum Landtagsneubau für Berlin-Brandenburg am Potsdamer Standort „Alter Markt“
(Drucksache 4/1092-B), in dessen Folge sich die Landeshauptstadt Potsdam
gegenüber dem Land Brandenburg verpflichtet hat, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass an diesem Standort ein Verfahrensstand
erreicht wird, der für den Landtagsneubau eine planungsrechtliche Zulässigkeit
gemäß §33 Abs. 1 BauGB ermöglicht.
1.2
Ziele
der Festsetzungen
Grundlage
sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
Potsdam sowie des Landtages Brandenburg zum Neubau des Landtagsgebäudes am
Potsdamer Standort „Alter Markt“ „...in den äußeren Um- und Aufrissen des
ursprünglichen historischen Gebäudes (...)[1].“
In enger
Abstimmung mit dem Bauherrn des Landtagsneubaus, dem Ministerium der Finanzen
(MdF), und nach Auswertung der Stellungnahmen, die in den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren eingegangen sind, wurde der Entwurf des Bebauungsplans in
der vorliegenden Fassung erarbeitet.
Dabei
wurden für den nördlichen Teil des Baukörpers Baulinien festgesetzt.
Um bei der
Ausformung der Baukörper unter Berücksichtigung der neuen Geschossigkeit und
der funktionalen Anforderungen die Gestaltung und Maßstäblichkeit der
historischen Fassade aufnehmen und
weiterentwickeln zu können wurden für den südlichen Teil des Baufeldes
Baugrenzen festgesetzt.
Auch
dadurch wird der Bau des Landtags in den Umrissen des historischen Baukörpers
ermöglicht.
Demgegenüber
kann der Innenhof im südlichen Bereich teilweise überbaut werden, sofern das
Raumprogramm für den Landtagsneubau dies erfordert.
Im Ergebnis
ausführlicher Abstimmungen mit den Denkmalbehörden wurde einer Unterbauung des
Landtaggebäudes u.a. für eine Tiefgarage und Technikräume unter Erhalt der
Primärschutzbereiche des Bodendenkmals von Seiten der Fachbehörden zugestimmt.
1.3
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnis
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf
des Bebauungsplans Nr. SAN-P 10 fand in der Zeit vom 16.06.2006 bis 30.06.2006
statt. Zusätzlich wurde am 26.06.06 im Alten Rathaus – Potsdam Forum
Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung bei einer Bürgerversammlung gegeben.
Insgesamt
wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden 33 Träger öffentlicher Belange
und sieben Bereiche der Stadtverwaltung am Verfahren beteiligt. Von 21 Trägern
öffentlicher Belange und sechs Fachbereichen liegen Stellungnahmen vor sowie
von 17 Bürgern. Diese Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und bei der
weiteren Planung berücksichtigt.
1.4
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gefolgt wird, kann der Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. SAN-P 10
„Baufeld Stadtschloss“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient entsprechend der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ der Schaffung von Baurechten, hier für de geplanten Landtagsneubau.
Die Stadtverordnetenversammlung hat der Unterzeichnung der
Kooperationsvereinbarung mit dem Land (DS06/SVV/0406) unter dem Vorbehalt der
Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung
zugestimmt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den treuhänderischen
Sanierungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
72,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
86 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
164,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
22 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
347,5 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
832,8 kB
|