Beschlussvorlage - 06/SVV/0845

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Zweite Rettungsdienstgebührenänderungssatzung)

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr durchgeführten Kosten-/Leistungsrechnung wurde der neue Gebührentarif zur Satzung im Anhörungsverfahren mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburg abgestimmt.

Die Gebühren wurden bezogen auf Rettungsmittel, getrennt nach Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), Rettungstransportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW), unter Bezug auf die voraussichtlichen Einsatzzahlen für ein Jahr, ermittelt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stadt Potsdam ist entsprechend § 10 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, den Rettungsdienst wirtschaftlich und kostendeckend durchzuführen.

Die vorliegenden Gebühren sichern die vollständige Deckung der Kosten und Aufwendungen des Rettungsdienstes.

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Anlagen

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