Mitteilungsvorlage - 06/SVV/1011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.08.2006 die Verwaltung beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossenen Bebauungspläne unverzüglich öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt werden, sofern und sobald die Möglichkeit der Umsetzung des jeweiligen Bebauungsplans rechtlich und tatsächlich gesichert ist. Sie hat ferner die Verwaltung beauftragt, unverzüglich einen Verfahrensvorschlag zur Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes zu unterbreiten, wenn sich ein Bebauungsplan nach Beschlussfassung als nicht umsetzbar erweist. Zu diesem Zwecke sind gemäß Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in der zweiten Jahreshälfte 2006 Beschlussvorlagen zur Aufhebung der bereits realisierten, aber noch nicht in Kraft gesetzten Bauleitplanungen und zur Aufhebung oder Änderung der nicht umgesetzten Bauleitplanungen vorzulegen. Soweit der als Satzung beschlossene Bebauungsplan fehlerhaft ist, hat der Oberbürgermeister nach diesem Beschluss die Stadtverordnetenversammlung hierüber und über die Gründe unverzüglich zu informieren.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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