Beschlussvorlage - 06/SVV/0924
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufsichtsratsbesetzung bei der Stadtwerke Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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07.03.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.02.2007
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28.02.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Über die Fraktion Die Linke. PDS werden
Frau Dr. Karin Schröter und
Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg;
über die Fraktion SPD wird
Herr/Frau.................;
über die Fraktion CDU wird
Herr Peter Lehmann und
nach Losentscheid zwischen
der Fraktion Grüne/B 90, der Fraktion
BürgerBündnis/FDP und Fraktion
Die Andere wird
Herr/Frau.................
mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat der Stadtwerke
Potsdam GmbH (SWP) entsandt.
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist hundertprozentige
Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP).
Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der SWP hat diese einen
Aufsichtsrat, der aus 9
Mitgliedern besteht.
Die Mitglieder werden, soweit sie nicht als
Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in analoger Anwendung des
Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden, von der Landeshauptstadt Potsdam
entsandt, für deren Auswahl die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich
sind. Die entsandten Mitglieder werden der Gesellschaft schriftlich mitgeteilt.
Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates im Unternehmen
SWP ist mit der Gesellschafterversammlung beendet, die den Jahresabschluss 2005
festgestellt hat. Diese Gesellschafterversammlung fand am 09. Juni 2006 statt.
Der alte Aufsichtsrat der SWP führt die Geschäfte bis zur Bildung des neuen
Aufsichtsrates fort (s. § 9 Abs. 2
des Gesellschaftsvertrages der SWP).
Im Zuge der Anpassung der Gesellschaftsverträge der
Unternehmen, an denen die LHP unmittelbar bzw. mittelbar beteiligt ist, ist
beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag der SWP bezüglich der
Aufsichtsratsbesetzung neu zu fassen.
Vor diesem Hintergrund soll künftig der Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Potsdam als so genanntes geborenes Mitglied im
Aufsichtsrat der SWP als Aufsichtsratsvorsitzender fungieren.
Die Änderung betrifft ausschließlich § 9 und § 10 Abs. 1 des derzeitig gültigen
Gesellschaftsvertrages der SWP. (Siehe hierzu auch die zeitgleich eingebrachte
Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der SWP).
Der Aufsichtsrat der SWP soll gemäß den dann geänderten
Regelungen in § 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWP neu
besetzt werden.
Drei von neun Sitzen im Aufsichtsrat der SWP waren in der
vergangenen Amtsperiode des Aufsichtsrates mit Arbeitnehmervertretern besetzt.
Diese Regelung soll auch für diese Amtsperiode Anwendung finden.
Vorraussetzung für die Anwendbarkeit der
drittelparitätischen Mitbestimmung nach § 1 Drittel-beteiligungsgesetz
(DrittelbG), vormals Betriebsverfassungsgesetz 1952, ist zunächst, dass das
jeweilige Unternehmen regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. In § 2
Abs. 2 DrittelbG ist die Zurechenbarkeit von Arbeitnehmern innerhalb eines
Konzerns zu o. a. Schwellenwert geregelt.
Nach hiesiger Auffassung, untermauert von rechtlichen
Gutachten, ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der
ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat der SWP lediglich die
ArbeitnehmerInnen der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP), der
Bäderlandschaft Potsdam GmbH (BLP) und der SWP zusammenzurechnen sind, da nur
zwischen der SWP und dem ViP und der SWP und der BLP Beherrschungsverträge
bestehen, wobei es auch hier darauf ankommt, wie viele ArbeitnehmerInnen in der
Regel und nicht zu einem bestimmten Stichtag beschäftigt sind.
Die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2005 lag für
die SWP bei 17 zzgl. 53 Auszubildenden, für die BLP bei 38 zzgl. 1
Auszubildenden und für die ViP bei 386, mithin insgesamt 495.
Aufgrund der zum jetzigem Zeitpunkt lediglich minimal unterschrittenen Schwelle, der in der vergangenen Amtsperiode zielführenden Tätigkeit der ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat der SWP und der nicht gefestigten Rechtsprechung, ob die ArbeitnehmerInnen der EWP und STEP tatsächlich nicht hinzuzurechnen sind, wird - wie in der vergangenen Amtsperiode des Aufsichtsrates der SWP - empfohlen, dass auch weiterhin der Aufsichtsrat mit drei ArbeitnehmervertreterInnen besetzt wird.
Unter Berücksichtigung, dass vorgesehen ist, den
Gesellschaftsvertrag der SWP wie oben dargestellt, zu ändern, und unter
Zugrundelegung der auch zukünftigen Mitgliedschaft von drei
ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat der SWP, ergibt sich die
Sitzverteilung der fünf von der SWP bzw. der Landeshauptstadt in den
Aufsichtsrat der SWP neu zu entsendenden Mitglieder gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6
der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) in Verbindung mit § 104 Abs. 1, 2 GO wie folgt:
Sitze der
Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen
Fraktion
Anzahl der Mitglieder in den
Fraktionen
Vorsitzender:
OBM 1
Sitz
Die Linke. PDS = 5x18/49 = 1,83673 = 2
Sitze
SPD = 5x10/49 = 1,02041 = 1 Sitz
CDU = 5x10/49 = 1,02041 = 1 Sitz
Grüne/B
90 = 5x 3/49 = 0,30612
= (1 Sitz) muss ausgelost werden
BürgerBündnis/FDP = 5x 3/49 = 0,30612
= zwischen Grüne/B 90, Die Andere
Die
Andere =
5x 3/49 = 0,30612 = und BürgerBündnis/FDP
Familienpartei = 5x 2/49 = 0,20408 = 0
Sitz
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsbesetzung/-
nachbesetzung sind die Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) und der
Gesellschaftsvertrag der SWP.
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.
Die Gemeindeordnung regelt in § 104 die Vertretung der
Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen. In Verbindung mit § 50 Absätze 2 und
3 GO wird entsprechend dem sog. Hare-Niemeyer-Verfahren die Sitzbeanspruchung
der Fraktionen ermittelt.