Beschlussvorlage - 07/SVV/0019
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- Geschäftsstelle Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
31.01.2007
| |||
|
07.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Stellungnahme des Oberbürgermeisters gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 22 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) zum Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsamtes des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (KPA) vom 29. Mai 2006 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam entsprechend Anlage.
Erläuterung
Wesentliche Prüfungsfeststellungen des Berichtes des
Kommunalen Prüfungsamtes des Landes Brandenburg (KPA) vom 29.05.2006 zum Az
KPA/A-392-1-343
1.
Die Betriebssatzung
besteht bereits seit über zehn Jahren unverändert und enthält die Regelung, dass
die/der Beigeordnete, zu dessen Geschäftsbereich der Eigenbetrieb gehört, dem
Werksausschuss angehört.
2.
Der jährlich vom
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen der Stadtverwaltung bestätigte
Stundenverrechnungssatz ist zwar vom Berechungsmodus richtig, jedoch in
wichtigen Bestandteilen unzutreffend.
3.
Der Eigenbetrieb
missachtete die Vergabeordnung. Vergleichsangebote wurden nur unzureichend eingeholt und
nachvollziehbare Dokumentationen der Vergabeentscheidungen fehlten.
4.
Die Beschaffung des
Dienstwagens für die Werkleitung war weder im Wirtschaftsplan vorgesehen noch
nachträglich durch den gesamten Werksausschuss sanktioniert und erfolgte freihändig.
Ein Fahrtenbuch als Nachweis über die Nutzung des Fahrzeuges wurde
entgegen den
Bestimmungen der Fuhrparkordnung des Eigenbetriebes
nicht geführt.
Der Dienstwagen ist gemessen an den Bestimmungen der Dienstanweisung der
Stadtver-
waltung unverhältnismäßig.
Stellungnahme
des Oberbürgermeisters zu den
Prüfungsfeststellungen
Zu 1.
„Die
Prüfungsfeststellung ist zutreffend. Dem
Werksausschuss können gemäß § 103 Abs. 3 GO nur Gemeindevertreter,
Beschäftigte des Eigenbetriebes
sowie die entsprechend § 50 Abs. 7 GO benannten sachkundigen
Einwohner, nicht jedoch der/ die
Beigeordnete der Gemeinde als Mitglieder angehören.
Seitens der Verwaltung war vorgesehen, die
Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ im Rahmen der
Umstrukturierung des Eigenbetriebes entsprechend anzupassen.
Im Zuge der Ausräumung der Feststellungen des
Prüfberichtes der überörtlichen Prüfung des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung
soll eine Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung
Potsdam“ unter Beachtung der vorgenannten Regelungen der GO nun mehr kurzfristig
erfolgen. Dabei soll dem/ der Beigeordneten für den Geschäftsbereich
Stadtentwicklung und Bauen in der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
„Stadtbeleuchtung Potsdam“ ein Recht zur Teilnahme an
den Sitzungen des Werksausschusses ohne Stimmberechtigung eingeräumt werden.
Zu 2.
Das KPA hat festgestellt, dass der Eigenbetrieb bei der Berechnung der lohngebundenen Kosten als Bestandteil des Stundenverrechnungssatzes nicht die Ist-Kosten für die 15 Arbeiter, sondern die Soll-Kosten für 18 Arbeiter im Wirtschaftsplan in Ansatz gebracht hat und hierdurch die Personalkosten zu hoch berechnet worden sind.
Jeweils rechtzeitig vor Beginn eines Haushaltsjahres bestätigte der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen die Stundenverrechnungssätze als Abrechnungsgrundlage für die Leistungen, die vom Eigenbetrieb im Auftrag der Stadt Potsdam zur Erstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungs- und Lichtzeichenanlagen gegen Erstattung der Kosten ausgeführt werden.
Als plausible Kostenbestandteile wurde vom Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung die Arbeitszeit für den mit den Wirtschaftsplänen korrespondierenden Umsatz für 18 Arbeiter schlüssig dargestellt.
Für die Stadt Potsdam als auch für evtl. Beitragspflichtige entstand bislang durch die Kalkulation
des Stundenverrechnungssatzes kein Schaden, da die
- zum Wirtschaftsplan - geringere Anzahl der tatsächlich beschäftigen 15
Arbeiter eben auch geringere Kosten verursachten.
Dennoch ist die Prüfungsfeststellung
des KPA zutreffend und wird dahingehend
beachtet, dass zur künftigen
Kalkulation der Stundenverrechnungssätze die festgestellten Ist-Personalkosten
der Vorjahre zuzüglich Tarifsteigerung herangezogen werden.
Folgerichtig werden dann auch für
Erlöse und betriebliche Aufwendungen die Ist-Zahlen aus den letzten
Jahresabschlüssen zuzüglich der Steigerungen in Ansatz gebracht und so in den Wirtschaftplänen des
Eigenbetriebes ausgewiesen.
Ferner wird der Fachbereich Grün-
und Verkehrsflächen künftig die Höhe des Stundenverrechnungssatzes durch einen
Wirtschaftsprüfer vor Erteilung der Zustimmung als Abrechnungsgrundlage gutachterlich bestätigen lassen.
Zu 3.
Aufgrund
der zutreffenden Prüfungsfeststellungen des KPA ist nach Auswertung dieser
Ergebnisse in Abstimmung mit dem städtischen
Rechnungsprüfungsamt, dem KPA, dem Bereich Beteiligungsmanagement und dem
Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung das innerbetriebliche Vergabeverfahren des
Eigenbetriebes bezüglich
·
der
Erstellung schriftlicher Leistungsverzeichnisse
·
der
Einholung von vergleichbaren Angeboten
·
der
Aktenkundigen Auswertung der Angebote
·
der
schriftliche Auftragvergabe
detailliert
präzisiert worden.
Ferner
ist der Werkleiter des
Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam bereits am 18. Juli 2006 durch den
Oberbürgermeister gemäß § 9 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung angewiesen
worden, dass Vergaben von Leistungen nach VOL in einem Wert von über
1.000,00
€ und von Leistungen nach
VOB in einem Wert über 5.000,00 € vor Ausgang dem städtischen
Rechnungsprüfungsamt zur
Genehmigung vorzulegen sind.
Diese
Weisung hat zunächst eine Geltungsdauer vom 01. August 2006 bis zum 31. Juli
2007.
Zu 4.
Das KPA hat
zutreffend im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass die Beschaffung des
Dienstwagens Renault Laguna für die Werkleitung weder im Wirtschaftsplan vorgesehen noch nachträglich durch
den gesamten Werksausschuss genehmigt worden ist.
Im Ergebnis
hat die Landeshauptstadt das Vergabeverfahren neu geordnet und, wie unter 3.
beschrieben, insbesondere für das Rechnungsprüfungsamt Genehmigungsvorbehalte
ab einer Wertgrenze von 1.000 EUR eingerichtet.
Die
Notwendigkeit und Angemessenheit des Dienstwagens und dessen Ausstattung für
den Werkleiter wird der Werksausschuss im Ergebnis der Feststellungen des KPA überprüfen und hierzu ggf. neue
Kriterien für die Zukunft aufstellen.