Antrag - 07/SVV/0467
Grunddaten
- Betreff:
-
Fach- und Leistungskunde zur Verhinderung von Niedriglöhnen nutzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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27.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Anpassung der Verträge
mit Serviceunternehmen nötig ist, um durch eine Präzisierung im Punkt der Fach-
und Leistungskunde zu erreichen, dass die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpft,
um durch den Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern Niedriglöhne am
Existenzminimum zu verhindern. Dabei sollen insbesondere die Verträge mit
Reinigungsfirmen sowie Wach- und Schließgesellschaften überprüft werden.
Dabei
sollen auch die Verträge der städtischen Gesellschaften geprüft werden.
Ein
Ergebnis der Prüfung ist der StVV
im September vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Sowohl bei den Gebäudereinigern als auch bei den Wach- und Sicherheitsfirmen gibt es IHK geprüfte Abschlüsse. Um jedoch im Preiskampf bestehen zu können, verzichten Unternehmen häufig auf den Einsatz von IHK zertifiziertem Personal, um so preiswerter anbieten zu können. Leittragende sind die Arbeitnehmer sowohl in der Frage der fachlichen Ausbildung als auch bei der Entlohung.
Da
die Landeshauptstadt neben der Tarifbindung auch die Fach- und Leistungskunde
als Vergabekriterium hat, kann hier ein Beitrag geleistet werden, um über die
Forderung fachlicher Kriterien auch eine Entlohung zu erreichen, der die sozial
regulierenden Möglichkeiten der öffentlichen Hand ausschöpft. Hinzu kommt, dass
dadurch auch die Möglichkeit besteht, Ausbildungsleistungen von Unternehmen,
die für die Stadt tätig werden, zu befördern.
Beispiel:
Gemäß
§11.1 des Tarifvertrages für das Wach- und Schließgewerbe im Land Brandenburg erhalten
Sicherheitsmitarbeiter einen Stundenlohn von 4,82 € . Sicherheitsmitarbeiter,
die einen IHK Abschluss als Werkschutzkraft haben, erhalten 6,61 €.
Gemäß
§2 Gebäudereiniger im Land Brandenburg erhalten Mitarbeiter für Innen- und
Unterhaltsreinigung 7,19 € während Gesellen mit Abschluss einen stündlichen
Tariflohn von 8,94 € erhalten.