Beschlussvorlage - 07/SVV/0477
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung sowie den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN-P 10 "Landtagsneubau"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2007
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04.07.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.06.2007
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26.06.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im Rahmen der Abwägung
gemäß §1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Behörden an der Bauleitplanung für den Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“
entschieden (s. Anlage 2).
2.
Der
Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage 3).
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
1 Kurzeinführung
1.1
Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Um Art
und Maß der zulässigen Nutzung für den Bereich „Alte Markt“ in der historischen
Potsdamer Stadtmitte festzulegen, hat die Stadtverordnetenversammlung am 4.
Juli 2001 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. SAN-P 10 „Baufeld
Stadtschloss“ beschlossen. Mit der Aufstellung sollen für das Plangebiet, das innerhalb
des Sanierungsgebiets „Potsdamer Mitte“ liegt, die Sanierungsziele
konkretisiert werden. Anlass ist der Beschluss des Landtages vom 20. Mai 2005
zum Landtagsneubau für Brandenburg-Berlin am Potsdamer Standort „Alter Markt“
(Drucksache 4/1092-B), in dessen Folge sich die Landeshauptstadt Potsdam
gegenüber dem Land Brandenburg verpflichtet hat, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass an diesem Standort ein Verfahrensstand
erreicht wird, der für den Landtagsneubau eine planungsrechtliche Zulässigkeit
gemäß §33 Abs. 1 BauGB ermöglicht.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer 33.
öffentlichen Sitzung am 31.01.2007 die Billigung des Abwägungsergebnisses der
Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum
Bebauungsplanentwurf SAN-P 10 „Landtagsneubau“ beschlossen, sowie die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans.
1.2
Ziele
der Festsetzungen
Grundlage
sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
Potsdam sowie des Landtages Brandenburg zum Neubau des Landtagsgebäudes am
Potsdamer Standort „Alter Markt“ „...in den äußeren Um- und Aufrissen des
ursprünglichen historischen Gebäudes (...)[1].“
In enger
Abstimmung mit dem Bauherrn des Landtagsneubaus, dem Ministerium der Finanzen
(MdF), und nach Auswertung der Stellungnahmen, die in den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren eingegangen sind, wurde der Entwurf des Bebauungsplans in
der vorliegenden Fassung erarbeitet.
Dabei
wurden für den nördlichen Teil des Baukörpers Baulinien festgesetzt.
Um bei
der Ausformung der Baukörper unter Berücksichtigung der neuen Geschossigkeit
und der funktionalen Anforderungen die Gestaltung und Maßstäblichkeit der
historischen Fassade aufnehmen und
weiterentwickeln zu können wurden für den südlichen Teil des Baufeldes
Baugrenzen festgesetzt.
Auch
dadurch wird der Bau des Landtags in den Umrissen des historischen Baukörpers
ermöglicht.
Demgegenüber
kann der Innenhof im südlichen Bereich teilweise überbaut werden, sofern das
Raumprogramm für den Landtagsneubau dies erfordert.
Im
Ergebnis ausführlicher Abstimmungen mit den Denkmalbehörden wurde einer
Unterbauung des Landtaggebäudes u.a. für eine Tiefgarage und Technikräume unter
Erhalt der Primärschutzbereiche des Bodendenkmals von Seiten der Fachbehörden
zugestimmt.
1.3
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnis
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr. SAN-P 10 fand in der Zeit vom 13.03.2007 bis 13.04.2007
statt.
Insgesamt
wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden 18 Träger öffentlicher Belange
und 16 Fachbereiche des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam am
Verfahren beteiligt. Von 12 Trägern öffentlicher Belange und sieben
Fachbereichen liegen Stellungnahmen vor sowie von 123 Bürgern. Diese
Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.
1.4
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. SAN-P 10
„Landtagsneubau“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient entsprechend der Sanierungsziele im
Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ der Schaffung von Baurechten, hier für den
Landtagsneubau.
Die Stadtverordnetenversammlung hat der Unterzeichnung der
Kooperationsvereinbarung mit dem Land (DS 06/SVV/0406) unter dem Vorbehalt der
Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung
zugestimmt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen
Sanierungsträger aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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