Beschlussvorlage - 07/SVV/0477

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß §1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden an der Bauleitplanung für den Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ entschieden (s. Anlage 2).

 

2.      Der Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                             Anlage 1

 

1            Kurzeinführung

 

 

1.1              Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Um Art und Maß der zulässigen Nutzung für den Bereich „Alte Markt“ in der historischen Potsdamer Stadtmitte festzulegen, hat die Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2001 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. SAN-P 10 „Baufeld Stadtschloss“ beschlossen. Mit der Aufstellung sollen für das Plangebiet, das innerhalb des Sanierungsgebiets „Potsdamer Mitte“ liegt, die Sanierungsziele konkretisiert werden. Anlass ist der Beschluss des Landtages vom 20. Mai 2005 zum Landtagsneubau für Brandenburg-Berlin am Potsdamer Standort „Alter Markt“ (Drucksache 4/1092-B), in dessen Folge sich die Landeshauptstadt Potsdam gegenüber dem Land Brandenburg verpflichtet hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass an diesem Standort ein Verfahrensstand erreicht wird, der für den Landtagsneubau eine planungsrechtliche Zulässigkeit gemäß §33 Abs. 1 BauGB ermöglicht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer 33. öffentlichen Sitzung am 31.01.2007 die Billigung des Abwägungsergebnisses der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf SAN-P 10 „Landtagsneubau“ beschlossen, sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans.

 

 

1.2              Ziele der Festsetzungen

 

Grundlage sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam sowie des Landtages Brandenburg zum Neubau des Landtagsgebäudes am Potsdamer Standort „Alter Markt“ „...in den äußeren Um- und Aufrissen des ursprünglichen historischen Gebäudes (...)[1].“

In enger Abstimmung mit dem Bauherrn des Landtagsneubaus, dem Ministerium der Finanzen (MdF), und nach Auswertung der Stellungnahmen, die in den frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangen sind, wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der vorliegenden Fassung erarbeitet.

 

Dabei wurden für den nördlichen Teil des Baukörpers Baulinien festgesetzt.

Um bei der Ausformung der Baukörper unter Berücksichtigung der neuen Geschossigkeit und der funktionalen Anforderungen die Gestaltung und Maßstäblichkeit der historischen Fassade aufnehmen und weiterentwickeln zu können wurden für den südlichen Teil des Baufeldes Baugrenzen festgesetzt.

Auch dadurch wird der Bau des Landtags in den Umrissen des historischen Baukörpers ermöglicht.

Demgegenüber kann der Innenhof im südlichen Bereich teilweise überbaut werden, sofern das Raumprogramm für den Landtagsneubau dies erfordert.

Im Ergebnis ausführlicher Abstimmungen mit den Denkmalbehörden wurde einer Unterbauung des Landtaggebäudes u.a. für eine Tiefgarage und Technikräume unter Erhalt der Primärschutzbereiche des Bodendenkmals von Seiten der Fachbehörden zugestimmt.

 

 

1.3              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnis

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. SAN-P 10 fand in der Zeit vom 13.03.2007 bis 13.04.2007 statt.

Insgesamt wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden 18 Träger öffentlicher Belange und 16 Fachbereiche des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam am Verfahren beteiligt. Von 12 Trägern öffentlicher Belange und sieben Fachbereichen liegen Stellungnahmen vor sowie von 123 Bürgern. Diese Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

 

1.4              Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. SAN-P 10 „Landtagsneubau“ gefasst werden.

 



 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient entsprechend der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ der Schaffung von Baurechten, hier für den Landtagsneubau.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit dem Land (DS 06/SVV/0406) unter dem Vorbehalt der Gewährung der erwarteten Fördermittel und einer gesicherten Gesamtfinanzierung zugestimmt.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen Sanierungsträger aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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