Antrag - 07/SVV/0467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Anpassung der Verträge mit Serviceunternehmen nötig ist, um durch eine Präzisierung im Punkt der Fach- und Leistungskunde zu erreichen, dass die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpft, um durch den Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern Niedriglöhne am Existenzminimum zu verhindern. Dabei sollen insbesondere die Verträge mit Reinigungsfirmen sowie Wach- und Schließgesellschaften überprüft werden.

 

Dabei sollen auch die Verträge der städtischen Gesellschaften geprüft werden.

 

Ein Ergebnis der Prüfung ist der  StVV im September vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Sowohl bei den Gebäudereinigern als auch bei den Wach- und Sicherheitsfirmen gibt es IHK geprüfte Abschlüsse. Um jedoch im Preiskampf bestehen zu können, verzichten Unternehmen häufig auf den Einsatz von IHK zertifiziertem Personal, um so preiswerter anbieten zu können. Leittragende sind die Arbeitnehmer sowohl in der Frage der fachlichen Ausbildung als auch bei der Entlohung.

 

Da die Landeshauptstadt neben der Tarifbindung auch die Fach- und Leistungskunde als Vergabekriterium hat, kann hier ein Beitrag geleistet werden, um über die Forderung fachlicher Kriterien auch eine Entlohung zu erreichen, der die sozial regulierenden Möglichkeiten der öffentlichen Hand ausschöpft. Hinzu kommt, dass dadurch auch die Möglichkeit besteht, Ausbildungsleistungen von Unternehmen, die für die Stadt tätig werden, zu befördern.

 

Beispiel:

 

Gemäß §11.1 des Tarifvertrages für das Wach- und Schließgewerbe im  Land Brandenburg erhalten Sicherheitsmitarbeiter einen Stundenlohn von 4,82 € . Sicherheitsmitarbeiter, die einen IHK Abschluss als Werkschutzkraft haben, erhalten 6,61 €.

 

Gemäß §2 Gebäudereiniger im Land Brandenburg erhalten Mitarbeiter für Innen- und Unterhaltsreinigung 7,19 € während Gesellen mit Abschluss einen stündlichen Tariflohn von 8,94 € erhalten.   

 

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