Beschlussvorlage - 07/SVV/0672
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen zur Aufhebung des Vorhaben und Erschließungsplans Nr.12 "Freizeitpark Drewitz" und die Erschließung des Vorhabens Einrichtungshaus in Potsdam-Drewitz sowie Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 105 "Neuendorfer Straße/Gerlachstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung-Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2007
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10.10.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.09.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Dem
städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen zur Aufhebung des
Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung des
Vorhabens Einrichtungshaus in Potsdam-Drewitz wird zugestimmt (s. Anlagen
1u.2)
- Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 105 „Neuendorfer Straße/
Gerlachstraße“ wird aufgehoben(s. Anlage 3).
Erläuterung
Anlage
1
Begründung:
Hinweis zur Gliederung
der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage 1: Begründung
( 2 Seiten)
Anlage 2: Städtebaulicher Vertrag über die Voraussetzungen zur Aufhebung des
Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die
Erschließung des Vorhabens Einrichtungshaus in Potsdam-Drewitz ( 13 Seiten mit
5 Anlagen insg. 8 Seiten)
Anlage 3: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 105
„Neuendorfer Straße/Gerlachstraße“ ( 2 Seiten)
Anlass und Gegenstand der vorliegenden
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung
am 4. September 1996 den Satzungsbeschluss über den seinerzeit von der
Freizeitpark Drewitz GmbH & Co. KG vorgelegten Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ gefasst. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan ist am 20. Dezember 1996 ortsüblich bekannt gemacht und damit in
Kraft gesetzt worden.
Der Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ ist nicht realisiert worden.
Das Grundstück ist
zwischenzeitlich für die Hornbach Baumarkt AG erworben worden. Diese hat für
die bauliche Entwicklung des Geländes ein Bebauungskonzept für einen Bau- und
Gartenmarkt vorgelegt, welches keine Zustimmung gefunden hat.
Am 31. Januar 2007 ist der Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 105 „Neuendorfer Straße/Gerlachstraße“ gefasst worden.
Später ist das Grundstück von der Fahrenkamp und
Gärtner Immobilien GmbH & Co. KG für Sachsen erworben worden.
Die Umsetzung des jetzigen Bebauungskonzeptes für ein
Einrichtungshaus und einen Möbeldiscounter, welchem bereits durch die
Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich zugestimmt worden ist, ist mit dem
bestehenden Planungsrecht nicht möglich. Sie setzt eine Aufhebung des Vorhaben-
und Erschließungsplanes und des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr.
105 voraus.
Zur Herbeiführung der städtebaulichen Voraussetzungen für eine solche Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zur Klärung der möglichen Bebauung ohne ein vorlaufendes Bebauungsplanverfahren, ist daher der in Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügte städtebauliche Vertrag erarbeitet worden. Der Vertrag regelt das Spektrum der möglichen Sortimente, die Erschließung der Anlage, die Begrünung sowie die bauliche Gestaltung der Fassaden in Anlehnung an das Stern-Center, sowie ferner einen an der östlichen Grundstücksgrenze verlaufenden städtebaulich gestalteten und begrünten Fußweg, welcher der Öffentlichkeit zur dauernden Nutzung zur Verfügung gestellt werden soll. Regelungen zur äußeren Erschließung sind in der dem Vertrag beigefügten Vorplanung dargestellt und werden in einem Vertrag zur Erschließung präzisiert. Entsprechende Durchführungsfristen, die Verpflichtung zu den erforderlichen Bodenordnungsmaßnahmen sowie Sicherheitsleistungen regeln die Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen.
Der Vertrag bedarf für seine Wirksamkeit der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Mit den in diesem
Vertrag eingegangenen Verpflichtungen können die Voraussetzungen für die
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (s. hierzu die bereits
ausgereichte Beschlussvorlage DS 07/SVV/0472) und des Aufstellungsbeschlusses
(s. Anlage 3) geschaffen werden.
Die Realisierung
des Einrichtungshauses und des Möbeldiscounters kann dann auf der Grundlage des
§ 34 BauGB erfolgen.
Empfehlung der
Verwaltung
Sofern die
Regelungen des in Anlage 2 enthaltenen städtebaulichen Vertrages bestätigt
werden, empfiehlt die Verwaltung, diesem städtebaulichen Vertrag über die
Voraussetzungen zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 12
zuzustimmen und den
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 105 aufzuheben.
Nach dieser
Beschlussfassung ist dann auch die Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 12 „ Freizeitpark Drewitz“ möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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