Beschlussvorlage - 07/SVV/0681
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 "Sport- und Freizeitanlage" (Neu Fahrland)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2007
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10.10.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.09.2007
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25.09.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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19.09.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).
2. Der Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3. Der Satzungsbeschluss stellt keine Freigabe für Investitionen dar; vor der Umsetzung der planungsrechtlich ermöglichten Baumaßnahmen ist eine Minimierung der Folgekosten und deren Deckung sicherzustellen.
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in
der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen,
sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (3 Seiten)
Anlage 1a: Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen
der Öffentlichkeit (22 Seiten)
Anlage 1b:
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (9
Seiten)
Anlage 2: Bebauungsplanes mit Begründung ( 73 Seiten + 1 Plan)
Darstellung
der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der
Verwaltung
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
27.09.2006 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und
Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) beschlossen. Gegenstand des Bebauungsplanes ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Ansiedlung eines
breit gefächerten Spektrums an Sport- und Freizeiteinrichtungen. Diese
Nutzungen umfassen eine Badestelle und Liegewiese am Ufer des Weißen Sees, die
Anlage eines Kleinspielfelds für verschiedene Ballspielarten und eines
Kinderspielplatzes, die Errichtung einer Ein-Feld- Sporthalle mit Ergänzungs-
und Erweiterungsoption für den Bau eines Sauna- / Wellnessbereiches und
Umkleide- / WC-Bereich für die Badestelle/Liegewiese, die Errichtung eines
Ersatzneubaus für die Feuerwache sowie die Vorhaltung von Flächen für
ergänzende Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gewährleistung der
gesicherten Erschließung, insbesondere der Erschließung der geplanten Gebäude
und Anlagen durch den fließenden und ruhenden Verkehr. Darin eingeschlossen ist
die Schaffung der Voraussetzungen für die Erschließung der südöstlich an das
Plangebiet angrenzenden Grundstücksfläche des Anglervereins und die rückwärtige
Erschließung der westlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke östlich
des Sonnenweges.
Die öffentliche Auslegung fand vom 01.11.2006 bis 01.12.2006 statt. Geänderte Planungsziele im Bereich der geplanten Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Feuerwehr“ führten zu Änderungen, die eine erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung erforderlich machten. Diese wurde im Zeitraum vom 10.04. 2007 bis 24.04.2007 durchgeführt.
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 1 BauGB sowie der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
(Anlage 1a)
In der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 01.11.2006 bis zum 01.12.2006 wurden insgesamt 4 schriftliche Stellungnahmen fristgerecht eingereicht. Teilweise wurden seitens der Bürger identische Stellungnahmen abgegeben.
Alle Äußerungen beinhalten als Schwerpunkt die Größe und das festgesetzte Maß der Nutzung im Bereich der Fläche „Sport / Gesundheit / Freizeit“ und den daraus resultierenden Umwelteinflüssen.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung
Die Stellungnahmen wurden geprüft und die Planung dahingehend geändert, dass eine Reduzierung des Maßes der Nutzung erfolgte und in der Begründung Erläuterungen zu den Bedarfszahlen aufgenommen wurden.
In der Zeit vom 10.04 2007 bis 24.04.2007 fand zu der so
geänderten Planung die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Bereich Verbindliche Bauleitplanung statt.
Während dieser Zeit wurden keine Anregungen durch
Bürger zur o. g. Planung vorgebracht.
Zusammenfassung
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Anlage 1b)
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Interessen von den Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf berührt sein können, wurden um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes gebeten. Der vorliegende Abwägungsvorschlag bezieht sich daher auf die Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung vom 01.11.2006 bis 01.12.2006 sowie auf die im Rahmen der eingeschränkten öffentlichen Auslegung vom 10.04 2007 bis 24.04.2007 eingegangenen Stellungnahmen.
Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Teil wiederholten Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Öffentlichen Auslegung 2006 wurden bereits bei der Überarbeitung der Planung zur erneuten öffentlichen Auslegung geprüft und sind in die Planung eingeflossen.
Das Landesumweltamt Brandenburg
Regionalabteilung West – RW 4 (Immissionsschutz) weist darauf hin, dass
vertragliche Regelungen über die Nutzungszeiten der Sportfelder mit einem
Betreiber zu treffen sind, dass das Einschalten des akustischen Sondersignals
der Feuerwehr erst auf der B 2 erfolgen soll sowie die Prüfung einer Bedarfsampel an der Ausfahrt der zur
Straße am Kirchberg erforderlich ist.
Die Forderungen betreffen nicht den Regelungsgehalt eines Bauleitplans und sind im späteren Verfahren zu klären (Bauantragsstellung). Die Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.
Das Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung West – RW 7 (Naturschutz ) weist darauf hin, dass die naturschutzrechtlichen Belange bisher in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die Erläuterungen in der Begründung / im Umweltbericht zum Bebauungsplan wurden hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen und des Kompensationsdefizits überarbeitet.
Das Amt für Forstwirtschaft Belzig – untere Forstbehörde - weist auf die notwendige Berücksichtigung der forstwirtschaftlichen Belange in den anschließenden Planungsphasen hin.
Die Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.
Das zuständige Wasserschifffahrtsamt Brandenburg hat
mitgeteilt, dass das Bebauungsplangebiet sich im Bereich des Nordufers des
Weißen Sees mit dem Plangebiet für das Feststellungsverfahren zum Sacrow –
Paretzer - Kanals überschneidet. Es besteht eine wasserrechtliche
Veränderungssperre.
Die Planung wurde dahingehend geändert, dass die
Festsetzungen in Verbindung mit der bisher geplanten Steganlage gestrichen
wurden, da andernfalls mit einem
Normenkonflikt i. V. m. dem Planfeststellungsverfahren des
Bundes zum Ausbau des Sacrow – Paretzer – Kanals gerechnet werden müsste und um eine zügige Weiterbearbeitung
des Bebauungsplanverfahrens zu gewährleisten.
Das Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologisches Landesmuseum hat auf das Vorhandensein von einem
Bodendenkmal im Geltungsbereich des Bebauungsplans hingewiesen, das bereits
nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen wurde.
Die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess
eingeflossen.
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlages der Verwaltung
Aus dem Abwägungsvorschlag der
Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange ergaben sich folgende Änderungen:
–
nachrichtliche Übernahme
des Bodendenkmals
–
Herausnahme der
Festsetzungen zur Steganlage
–
Ergänzungen in der
Begründung zu o.g. Änderungen und Hinweisen.
Alle übrigen Behörden haben mitgeteilt, dass entweder die
von ihnen zu vertretenden Belange durch die geänderte Planung nicht berührt
werden oder keine Bedenken gegen die geänderte Planung bestehen.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gefolgt
wird, kann der Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) zugestimmt und
der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Investitionsvorbereitung, Planungsleistungen/
Erschließung / Lärmschutz, Bau der freiwilligen Feuerwehr, der Sportanlagen
(Kleinspielfeld, Naturrasenplatz) und des Kinderspielplatzes stehen im
Haushaltsjahr 2007 in der Investitionsnummer 0621000115001 finanzielle Mittel i. H. v. 350.000 EUR
und dem gebildeten Haushaltsrest
2006 von 773.000 EUR zur Verfügung.
Im Haushaltsjahr 2008 werden finanzielle Mittel als
Baukostenzuschlag für die Sport- und Freizeitanlage von 350.000 EUR aus dem
Eingliederungshauhalt gemäß Eingliederungsvertrag des OT Neu Fahrland
veranschlagt.
Diese Mittel gilt es gem. beizubringender Beschlüsse durch
den Ortsbeirat Neu Fahrland zur Verfügung zu stellen.
Die Verwendung unterliegt dem Haushaltsvorbehalt. Die
Realisierung der planungsvorbereitenden Leistungen ist für das Haushaltsjahr
2007 vorgesehen.
Die
Maßnahmenrealisierung beginnt voraussichtlich Ende 2007 / Anfang 2008.
Bevor die
Mittel für die Investition freigegeben werden können, müssen die Folgekosten
ermittelt sein. Ziel ist hier eine kostenminimierende Betreibung z.B. im Rahmen
ehrenamtlicher Arbeit von Vereinen. Hierzu muss ein Betreibungskonzept
vorliegen, das die Deckung der Folgekosten klärt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116 kB
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2
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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631 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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529,4 kB
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