Beschlussvorlage - 07/SVV/0681

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).

 

2.      Der Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

3.      Der Satzungsbeschluss stellt keine Freigabe für Investitionen dar; vor der Umsetzung der planungsrechtlich ermöglichten Baumaßnahmen ist eine Minimierung der Folgekosten und deren Deckung sicherzustellen.

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Erläuterung

Begründung:       Anlage 1

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1:                   Kurzeinführung (3 Seiten)

Anlage 1a:                   Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen

                   der Öffentlichkeit                   (22 Seiten)

Anlage 1b:  Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen der

        Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange      (9 Seiten)

Anlage 2:    Bebauungsplanes mit Begründung   ( 73 Seiten + 1 Plan)

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

 Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.09.2006 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) beschlossen. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Ansiedlung eines breit gefächerten Spektrums an Sport- und Freizeiteinrichtungen. Diese Nutzungen umfassen eine Badestelle und Liegewiese am Ufer des Weißen Sees, die Anlage eines Kleinspielfelds für verschiedene Ballspielarten und eines Kinderspielplatzes, die Errichtung einer Ein-Feld- Sporthalle mit Ergänzungs- und Erweiterungsoption für den Bau eines Sauna- / Wellnessbereiches und Umkleide- / WC-Bereich für die Badestelle/Liegewiese, die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Feuerwache sowie die Vorhaltung von Flächen für ergänzende Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gewährleistung der gesicherten Erschließung, insbesondere der Erschließung der geplanten Gebäude und Anlagen durch den fließenden und ruhenden Verkehr. Darin eingeschlossen ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Erschließung der südöstlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücksfläche des Anglervereins und die rückwärtige Erschließung der westlich an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke östlich des Sonnenweges.

 

Die öffentliche Auslegung fand vom 01.11.2006 bis 01.12.2006 statt. Geänderte Planungsziele im Bereich der geplanten Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Feuerwehr“ führten zu Änderungen, die eine erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung erforderlich machten. Diese wurde im Zeitraum vom 10.04. 2007 bis 24.04.2007 durchgeführt.

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung

 

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 

(Anlage 1a)

 

In der Zeit der öffentlichen Auslegung vom 01.11.2006 bis zum 01.12.2006 wurden insgesamt 4 schriftliche Stellungnahmen fristgerecht eingereicht. Teilweise wurden seitens der Bürger identische Stellungnahmen abgegeben.

Alle Äußerungen beinhalten als Schwerpunkt die Größe und das festgesetzte Maß der Nutzung im Bereich der Fläche „Sport / Gesundheit / Freizeit“ und den daraus resultierenden  Umwelteinflüssen.

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlags der Verwaltung

 

Die Stellungnahmen wurden geprüft und die Planung dahingehend geändert, dass eine Reduzierung des Maßes der Nutzung erfolgte und in der Begründung Erläuterungen zu den Bedarfszahlen aufgenommen wurden.

 

In der Zeit vom 10.04 2007 bis 24.04.2007 fand zu der so geänderten Planung die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Bereich Verbindliche Bauleitplanung statt.

Während dieser Zeit wurden keine Anregungen durch Bürger zur o. g. Planung vorgebracht.

 

Zusammenfassung  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

(Anlage 1b)

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Interessen von den Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf berührt sein können, wurden um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes gebeten. Der vorliegende Abwägungsvorschlag  bezieht sich daher auf die Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung vom 01.11.2006 bis 01.12.2006 sowie auf die im Rahmen der eingeschränkten öffentlichen Auslegung vom 10.04 2007 bis 24.04.2007 eingegangenen Stellungnahmen.

Die von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Teil wiederholten Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Öffentlichen Auslegung 2006 wurden bereits bei der Überarbeitung der Planung zur erneuten öffentlichen Auslegung geprüft und sind in die Planung eingeflossen.

Das Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung West – RW 4 (Immissionsschutz) weist darauf hin, dass vertragliche Regelungen über die Nutzungszeiten der Sportfelder mit einem Betreiber zu treffen sind, dass das Einschalten des akustischen Sondersignals der Feuerwehr erst auf der B 2 erfolgen soll  sowie die Prüfung einer Bedarfsampel an der Ausfahrt der zur Straße am Kirchberg erforderlich ist.

Die Forderungen betreffen nicht den Regelungsgehalt eines Bauleitplans und sind im späteren Verfahren zu klären (Bauantragsstellung). Die Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.

 

Das Landesumweltamt Brandenburg Regionalabteilung West – RW 7 (Naturschutz ) weist darauf hin, dass die naturschutzrechtlichen Belange bisher in der Planung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die Erläuterungen in der Begründung / im Umweltbericht zum Bebauungsplan wurden hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen und des Kompensationsdefizits überarbeitet.

 

Das Amt für Forstwirtschaft Belzig – untere Forstbehörde - weist auf die notwendige Berücksichtigung der forstwirtschaftlichen Belange in den anschließenden Planungsphasen hin.

Die Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.

 

Das zuständige Wasserschifffahrtsamt Brandenburg hat mitgeteilt, dass das Bebauungsplangebiet sich im Bereich des Nordufers des Weißen Sees mit dem Plangebiet für das Feststellungsverfahren zum Sacrow – Paretzer - Kanals überschneidet. Es besteht eine wasserrechtliche Veränderungssperre.

Die Planung wurde dahingehend geändert, dass die Festsetzungen in Verbindung mit der bisher geplanten Steganlage gestrichen wurden, da andernfalls mit  einem Normenkonflikt i. V. m.  dem Planfeststellungsverfahren des Bundes zum Ausbau des Sacrow – Paretzer – Kanals  gerechnet werden müsste und um eine zügige Weiterbearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu gewährleisten.

 

Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum hat auf das Vorhandensein von einem Bodendenkmal im Geltungsbereich des Bebauungsplans hingewiesen, das bereits nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen wurde.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingeflossen.

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung

Aus dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich folgende Änderungen:

         nachrichtliche Übernahme des Bodendenkmals

         Herausnahme der Festsetzungen zur Steganlage

         Ergänzungen in der Begründung zu o.g. Änderungen und Hinweisen.

 

Alle übrigen Behörden haben mitgeteilt, dass entweder die von ihnen zu vertretenden Belange durch die geänderte Planung nicht berührt werden oder keine Bedenken gegen die geänderte Planung bestehen.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gefolgt wird, kann der Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ (Neu Fahrland) zugestimmt und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Investitionsvorbereitung, Planungsleistungen/ Erschließung / Lärmschutz, Bau der freiwilligen Feuerwehr, der Sportanlagen (Kleinspielfeld, Naturrasenplatz) und des Kinderspielplatzes stehen im Haushaltsjahr 2007 in der Investitionsnummer  0621000115001 finanzielle Mittel i. H. v. 350.000 EUR und  dem gebildeten Haushaltsrest 2006 von 773.000 EUR zur Verfügung.

Im Haushaltsjahr 2008 werden finanzielle Mittel als Baukostenzuschlag für die Sport- und Freizeitanlage von  350.000 EUR aus dem Eingliederungshauhalt gemäß Eingliederungsvertrag des OT Neu Fahrland veranschlagt.

Diese Mittel gilt es gem. beizubringender Beschlüsse durch den Ortsbeirat Neu Fahrland zur Verfügung zu stellen.

Die Verwendung unterliegt dem Haushaltsvorbehalt. Die Realisierung der planungsvorbereitenden Leistungen ist für das Haushaltsjahr 2007 vorgesehen.

Die Maßnahmenrealisierung beginnt voraussichtlich Ende 2007 / Anfang 2008.

 

 

Bevor die Mittel für die Investition freigegeben werden können, müssen die Folgekosten ermittelt sein. Ziel ist hier eine kostenminimierende Betreibung z.B. im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit von Vereinen. Hierzu muss ein Betreibungskonzept vorliegen, das die Deckung der Folgekosten klärt.

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Anlagen

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