Antrag - 07/SVV/0968

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im März 2008 einen Satzungsentwurf zur Einführung einer solaren Baupflicht nach dem Vorbild Barcelonas vorzulegen.

Mit dieser Satzung sollen private und gewerbliche Bauherren verpflichtet werden, auf den Dächern von Neubauten im Stadtgebiet in einem Mindestumfang entweder Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen zu errichten. Entsprechende Vorgaben werden zukünftig auch in die Entwürfe der Bebauungspläne aufgenommen.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

 

Seit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2005 verfügen Kommunen über die Möglichkeit, solare Baupflichten einzuführen. Mit der Gewinnung von Solarwärme oder Solarstrom können Kohlendioxidemissionen vermieden werden. Die zusätzlichen Investitionen amortisieren sich in der Regel durch zukünftige Energieeinsparungen bzw. bei Photovoltaikanlagen durch zukünftige Einnahmen. Allerdings werden die dazu nötigen Investitionen all zu oft dennoch nicht durchgeführt, da die meisten Investoren die zunächst höheren Investitionen scheuen. Deswegen macht es Sinn, die Langfristökonomie gegenüber der Kurzfristökonomie ordnungsrechtlich zu befördern.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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