Antrag - 07/SVV/0968
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer solaren Baupflicht für Neubauten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2007
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05.12.2007
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06.02.2008
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05.03.2008
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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15.11.2007
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20.12.2007
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24.01.2008
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21.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im März
2008 einen Satzungsentwurf zur Einführung einer solaren Baupflicht nach dem
Vorbild Barcelonas vorzulegen.
Mit dieser Satzung sollen private und gewerbliche Bauherren verpflichtet werden, auf den Dächern von Neubauten im Stadtgebiet in einem Mindestumfang entweder Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen zu errichten. Entsprechende Vorgaben werden zukünftig auch in die Entwürfe der Bebauungspläne aufgenommen.
Erläuterung
Begründung:
Seit
der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2005 verfügen Kommunen über die Möglichkeit,
solare Baupflichten einzuführen. Mit der Gewinnung von Solarwärme oder
Solarstrom können Kohlendioxidemissionen vermieden werden. Die zusätzlichen
Investitionen amortisieren sich in der Regel durch zukünftige
Energieeinsparungen bzw. bei Photovoltaikanlagen durch zukünftige Einnahmen.
Allerdings werden die dazu nötigen Investitionen all zu oft dennoch nicht
durchgeführt, da die meisten Investoren die zunächst höheren Investitionen
scheuen. Deswegen macht es Sinn, die Langfristökonomie gegenüber der
Kurzfristökonomie ordnungsrechtlich zu befördern.