Beschlussvorlage - 07/SVV/1074
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK): Prioritäre Projekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2007
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06.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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13.12.2007
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17.01.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.12.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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23.01.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.01.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Als Konkretisierung der Schlüsselmaßnahmen aus dem INSEK werden gemäß Anlage folgende Projektprioritäten für die EFRE-Förderung des Landes Brandenburg mit dem Schwerpunkt Nachhaltige Stadtentwicklung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung für 2007 bis 2013 gesetzt.
Erläuterung
Begründung:
Stand des INSEK-Prozesses
Das am 06.06.2007 beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (07/SVV/0141) wurde einer Prüfung durch das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) unterzogen. Aus dem Mitte Oktober erfolgten Auswertungsgespräch ergab sich Ergänzungs-, Konkretisierungs- und Verbesserungsbedarf auf der Konzept-, Maßnahmen- und Umsetzungsebene. Überarbeitet werden sollte insbesondere die Anpassung des INSEK an das operationelle Programm des Landes Brandenburg für den regionalen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE-OP - Genehmigung durch die EU September 2007) und die Priorisierung der Einzelprojekte.
Am 23.11.2007 ist das INSEK in überarbeiteter Form beim MIR vorzulegen. Es wurde vom MIR mitgeteilt, dass von den 40 Städten mit INSEK zur Zeit 22 überarbeitetet werden. Am Ende dieses Prozesses sollen von diesen 22 dann 12-15 Städte für diese EFRE-Förderung ausgewählt werden. Für den gesamten Brandenburger Südwesten stehen 2007-2013 insgesamt 40 Mio. EUR zur Verfügung.
Priorisierung
Der
vorliegende Vorschlag zur Priorisierung sortiert die Einzelprojekte innerhalb
der von der StVV (07/SVV/0141) beschlossenen prioritären Schlüsselmaßnahmen Luftschiffhafen,
Stern-Drewitz-Kirchsteigfeld und der Innenstadt.
Innerhalb
der jeweiligen Gebiete wurden möglichst förderfähige und weit konkretisierte
Projekte ausgewählt.
Die
Entwicklung der Speicherstadt ist bedeutende INSEK-Schlüsselmaßnahme
wird als gesonderte Priorität für die Anwendung eines vom Land noch zu
entwickelnden Stadtentwicklungsfonds vorgeschlagen.
In der
Rangfolge auf Platz 1 steht die Bürgerbeteiligung am INSEK-Prozess. Dafür
werden 2008-2013 jährlich 15 TEU angesetzt, in 2014 5.000 EUR. Mit den Mitteln
sollte die Beteiligung am Gesamtprozess und jährlich mindestens ein
Bürgerworkshop für eine Vertiefung organisiert werden.
Beschluss Prioritäten in der SVV
Die Mitteilung der Prioritätenliste an das MIR erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses durch die Stadtverordneten.
Finanzierung
Der genaue
Förderanteil ist noch nicht bekannt. Die entsprechende Richtlinie sowie die
Konkretisierung des geplanten Stadtentwicklungsfonds (mögliche Anwendung in der
Speicherstadt) wird für Ende 2007 / Anfang 2008 erwartet. Die Berechnung in der
Anlage unterstellt einen maximalen Förderanteil von 75%. Neben der Nennung der
Prioritäten wird vom Ministerium auch eine Aussage zu den kommunalen
Mitleistungsanteilen sowie erwartet.
Teile des
Projektes Wissensspeicher (8,5 Mio. EUR) sowie die Sanierung des Alten
Rathauses (6,2 Mio. EUR) sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2011
enthalten.
Die Finanzierung der weiteren prioritären Projekte ist nur möglich auf Kosten anderer Maßnahmen, die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen sind. Auch die jeweiligen Folgekosten sind in der Finanzplanung zu berücksichtigen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die genauen finanziellen
Auswirkungen können erst nach Bekanntmachung der Förderbedingungen
(insbesondere förderfähige Projektbestandteile, Förderanteile,
Mitleistungsanteile) und der für die
Landeshauptstadt zur Verfügung gestellten EFRE-Mittel festgestellt
werden. Diese Information des Landes wird für Anfang 2008 erwartet.
Die möglichen finanziellen Auswirkungen unter diesem
Vorbehalt sind in Anlage 1 dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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