Mitteilungsvorlage - 08/SVV/0096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Beschluss zu o. Drucksache hat folgenden Inhalt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) spezielle Angebote -  „sogenannter Sonderfahrten“ für Kita-, Schul- und Hortgruppen zu entwickeln.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die kostenlose Beförderung von Kindern (Kita und Hort) und Schülern der Grundschulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam möglich ist.

 

  Über erste Prüfungsergebnisse wird in dieser Mitteilungsvorlage informiert.

 

 

1.                  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) spezielle Angebote – „sogenannte Sonderfahrten“ für Kita-, Hort- und Schulgruppen zu entwickeln.

 

Der Begründung zum Beschlussantrag ist zu entnehmen, dass es insbesondere um eine kostengünstige Beförderung von Kindern sowie von Schülerinnen und Schülern zum Zwecke des Besuchs kultureller Veranstaltungen in der Stadt geht.

 

Grundsätzlich sehen die Finanzierungsmodelle für den ÖPNV in Brandenburg bisher vor, dass sich neben den Fahrgästen, die Kommunen und auch das Land Brandenburg an der Finanzierung des ÖPNV im Land beteiligen. Dies ist im ÖPNV-Gesetz des Landes verankert. Alle Denkansätze dies grundlegend zu verändern, sind bisher nicht umgesetzt worden, da keine ausreichende Quelle für die Gegenfinanzierung einer Entlastung einer der finanzierenden Partner gefunden werden konnte. Daher ist es in aller Regel auch vorzuziehen, für Kita- oder Schülergruppen den vorhandenen Linienverkehr zu nutzen. Für Kita-Gruppen ist dies kostenlos (Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos; dabei kommt es nicht auf die Anzahl der mitfahrenden Kinder an; s.u. zu Ziff. 2).

 

Mit der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH wurde der Auftrag zur Entwicklung spezieller Angebote von „Sonderfahrten“, also Fahrten außerhalb des bestehenden Linienverkehrs, erörtert.

 

Sofern eine Absicherung nicht im Rahmen des angebotenen Linienverkehrs möglich erscheint, können Sonderfahrten dementsprechend bei der ViP beauftragt werden.

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Hierzu wäre erforderlich, diese jeweils mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Leistungstermin mit der Angabe der relevanten Einzelheiten wie Teilnehmerzahl, Einstiegshaltestelle, Ziel, Fahrzeiten etc. anzumelden. Auf dieser Grundlage unterbreitet die ViP ein entsprechendes Angebot. Die Preise werden nach der Einsatzzeit der Fahrzeuge kalkuliert. Im Einzelfall kann die Gegenfinanzierung dieser Sonderfahrten durch Sponsoring einzelner Unternehmen oder auch durch die Landeshauptstadt erfolgen.

 

Da es häufig um den Besuch kultureller Veranstaltungen geht, sei hier noch auf Folgendes hingewiesen:

 

 

 

Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen

 

Immer häufiger wird es durch Kombitickets auf günstige Weise möglich, Besuche von Kulturveranstaltungen durch Kita-, Schul- und Hortgruppen im Rahmen des ÖPNV-Linienverkehrs abzuwickeln.

 

Die ViP sieht ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial in Verbesserungsmöglichkeiten beim Vertrieb von Kombitickets. Diese sehen vor, dass mit dem Kauf der Eintrittskarte zur Veranstaltung die An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort mit dem ÖPNV bereits bezahlt ist. Der dabei zu entrichtende ÖPNV-Anteil liegt auf Grund einer separaten Kalkulation unter dem Preis nach VBB-Tarif.

 

Solche Verträge bestehen heute mit der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH sowie mit der Hans-Otto-Theater GmbH. Mit weiteren Partnern führt die ViP bereits Gespräche mit dem Ziel, das Angebot in diesem Bereich auszuweiten.

 

 

So hatte zum Beispiel das Hans-Otto-Theater in der Vorweihnachtszeit viele Kindergruppen als Besucher, die mit ihrer Eintrittskarte (= Fahrausweis) mittels ÖPNV die Veranstaltungen besuchten. Der im Ticket enthaltene Fahrpreisanteil von 0,93 EUR für die Hin- und Rückfahrt liegt deutlich unter dem nach VBB-Tarif fälligen Fahrpreis von 1,30 EUR je Fahrt (Einzelfahrt ermäßigt,  Potsdam AB).

 

Für geplante zeitlich begrenzte kulturelle Höhepunkte in der Stadt ist ViP bemüht Kombiticketverträge abzuschließen. Zurzeit wird dies vorbereitet für das „Familienkulturfestival“ am 04. und 05. Juli 2008 im Lindenpark.

 

Damit verbunden ist neben der möglichen kostengünstigen Nutzung des ÖPNV für den Besucher für die ViP gleichzeitig die Abschätzung der erforderlichen Kapazitäten für die An- und Abbeförderung mit dem Ziel einer bedarfsgerechten ÖPNV-Bereitstellung möglich.

 

 

 

2.                  Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die kostenlose Beförderung von Kindern (Kita und Hort) und Schülern der Grundschulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet  der Landeshauptstadt Potsdam möglich ist.

 

 

Die im Stadtgebiet der Landeshauptstadt tätigen ÖPNV- Verkehrsunternehmen befinden sich im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.

 

Der VBB-Tarif enthält bereits heute einige spezielle Angebote für Kinder/Schüler bereit.

 

Diese sind für Potsdam:

 

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos. Hierbei gibt es keine Begrenzung der Anzahl der mitfahrenden Kinder pro erwachsenem Fahrausweisinhaber.

 

  • Die Angebote für Schüler im Bartarif als auch im Zeitkartentarif sind ca. 25% günstiger als der Regeltarif für Erwachsene.

Die Altersgrenze für die Ermäßigung im Bartarif wird zum Tarifwechsel am 01. April 2008 von 13 auf 14 Jahre erhöht.

 

  • Kleingruppenkarte (bis zu 5 Personen)                   9,80 pro Fahrausweis

 

  • Schülergruppenkarten (ab 10 Personen)                   1,60 pro Person

 

Kleingruppen- und Schülergruppenkarten gelten als Tagesticket.

 

Eine kostenlose Beförderung aller Grundschüler in Potsdam würde bedeuten, den Einnahmeausfall im Rahmen des VBB-Tarifs durch die LHP in den Tarifpool Potsdam AB einzahlen zu müssen. An diesem sind alle in Potsdam tätigen ÖPNV-Unternehmen beteiligt (ViP, HVG, S-Bahn, DB REGIO AG, weitere Busunternehmen).

 

Gegenwärtig besuchen 6.020 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe 1 bis 6 in unterschiedlichen Schulformen. Davon lernen 4.905 Schülerinnen und Schüler in Grundschulen.

 

Eine ermäßigte Monatskarte kostet zurzeit 25,50 Euro, im Abo kostet diese jährlich 255 Euro (fahre 12 Monate, bezahle 10 Monate). Damit kostet letztere, jeden Tag im Jahr nutzbare Karte knapp 0,70 Euro am Tag.

 

Im Jahr 2007 hat die ViP im Segment der unter 14-jährigen Einnahmen in Höhe von
ca. 450.000 EUR generiert. In diesen Einnahmen sind ermäßigte Einzelfahrausweise für Potsdam AB (Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, Tageskarten, Kleingruppenkarten, Schülergruppenkarten) sowie Zeitkarten (Monatskarten, ABO) enthalten.

 

Würde Freifahrt für alle unter 14-jährigen, ab 1.4.2008 für alle unter 15-jährigen, gewährt, ist festzustellen, dass diese 450.000 EUR nur einen Teilbetrag des im Rahmen des VBB auszugleichenden Einnahmeausfalles ausmachen würden.

 

Bei dieser Betrachtung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die übrigen in der LHP tätigen ÖPNV-Unternehmen, insbesondere die HVG, Einnahmen in ähnlicher Höhe erzielen.

 

In Summe ist von einem geschätzten Zusatzaufwand von deutlich über einer Million Euro pro Jahr auszugehen.

 

Im Rahmen der VBB-Tarifstrukturreform wurde bereits mehrfach darüber diskutiert, gerade für das Segment der Schüler und Jugendlichen besondere Angebote zu entwickeln. Diese Überlegungen haben dabei aber immer den Hintergrund, die Verbundweite von Fahrausweisen zu berücksichtigen. Dabei wurde sowohl aus verkehrspolitischer wie auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht in Betracht gezogen, eine kostenfreie Beförderung für Kinder und Jugendliche zu realisieren.

 

Zusätzlich wird im Hinblick auf die Beschlussfassung des Ortsbeirates Groß Glienicke (DS 07/OBR/0059) und auf die Drucksache 07/SVV/0814, die empfiehlt, eine Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkosten vom 12. Juli 2006 abzulehnen, auf Folgendes hingewiesen:

 

In der  Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten wird geregelt, dass nur Bedürftige das Ticket kostenlos erhalten.

 

Würde der Kreis der Anspruchsberechtigten lt. Schülerbeförderungssatzung auf alle Grundschüler ausgedehnt, müsste die Landeshauptstadt Potsdam rd. 1,5 Mio. Euro (6.020 Schüler x 255 Euro Jahreskarte/Abo) Zuschuss an die Verkehrsunternehmen zahlen. Nach dem Antrag bleibt unberücksichtigt, dass gerade Grundschulkinder mehrheitlich in Schulnähe wohnen und jedenfalls für den Schulbesuch nicht auf eine Fahrkarte angewiesen sind. Auch sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt.

 

Deshalb wird auch hier wie schon in der DS 07/SVV/0814 empfohlen, das Begehren abzulehnen. Das zuständige Ministerium hat die Angemessenheit der Regelung der Landeshauptstadt Potsdam  bestätigt und das Verwaltungsgericht Potsdam hat bereits ähnlich lautende Regelungen als rechtmäßig erkannt.

 

 

 

 

 

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