Beschlussvorlage - 08/SVV/0059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 20 „Am Obelisk“ vom 04.12.1991 (DS Nr. 482 vom 04.12.1991) wird bekräftigt. Er wird zugleich  unter Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches und unter Konkretisierung der Planungsziele gemäß § 2 Abs. 1 BauGB neu beschlossen (s. Anlage 2).

 

2.      Das Verfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 3).

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Erläuterung

     Anlage 1

Begründung

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

 

Anlage 1            Begründung (1 Seite)

Anlage 2          Bekräftigung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 20 „Am Obelisk“, Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und Konkretisierung der Planungsziele (2 Seiten, 1 Übersichtskarte)

Anlage 3          Prioritätenfestlegung für den Bebauungsplan Nr. 20 „Am Obelisk“ (1 Seite)

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.12.1991 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20 „Am Obelisk“ gefasst (DS Nr. 0482 vom 04.12.1991). Im Januar/Februar 1995 wurde eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im August/September 1998 erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das Planverfahren wurde dann aufgrund von Schwierigkeiten, die sich aus der Lage und dem Zuschnitt der Grundstücksgrenzen im Plangebiet ergeben, zunächst nicht weiterverfolgt.

 

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der von der Stadtverordnetenversammlung am 07.07.1999 beschlossenen und am 30.09.1999 in Kraft gesetzten Erhaltungssatzung Jägervorstadt sowie im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Jägervorstadt, die am 07.12.2005 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und am 27.04.2006 in Kraft getreten ist. Mit Beschluss vom 02.06.2004 ist der Bereich „Am Obelisk“ als Sanierungsgebiet festgelegt worden (DS 04/SVV/0340).

 

Die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes konnte auf der Grundlage dieser Instrumentarien für große Teile des Plangebietes bereits angemessen gesteuert werden. Dabei konnte bislang auch sichergestellt werden, dass Neubaumaßnahmen auch entsprechend den Anforderungen, die sich aus den Bindungen des Weltkulturerbes aus dem unmittelbar westlich angrenzenden Park Sanssouci ergeben, in die Umgebung eingefügt werden. So konnte etwa für das Grundstück Hegelallee 25/26 eine städtebauliche Lösung gefunden werden, die den denkmalrechtlichen Anforderungen genügt und sich auch städtebaulich in die Umgebung einfügt.

 

Es muss angenommen werden, dass diese weitere städtebauliche Steuerung mit dem vorliegenden Instrumentarium insbesondere für diejenigen Teilflächen des Plangebietes, die dem Park Sanssouci unmittelbar gegenüberliegen, nur auf der Grundlage des weiterzuführenden Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Obelisk“ möglich ist.

 

Zur Vermeidung möglicher Zweifel an der Aktualität der politischen Willensbildung soll der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan bekräftigt werden. Er soll dabei zugleich auf diejenigen Teilflächen reduziert werden, für die ein Planerfordernis noch besteht. Für diesen reduzierten räumlichen Geltungsbereich soll sodann eine Konkretisierung der Planungsziele erfolgen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Bekräftigung des Aufstellungsbeschlusses, die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs und die Aktualisierung der Planungsziele entstehen aktuell keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

Ob möglicherweise im weiteren Verfahren finanzielle Auswirkungen der Planung zu erwarten sind, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden.

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Anlagen

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