Beschlussvorlage - 08/SVV/0061
Grunddaten
- Betreff:
-
Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.02.2008
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05.03.2008
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02.04.2008
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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12.03.2008
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26.03.2008
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Erläuterung
Begründung:
Der Oberbürgermeister wurde von der
Stadtverordnetenversammlung (DS-Nr.: 06/SVV/0650) beauftragt, den damaligen
Entwurf zum Kodex mit den Fraktionen und mit den Beteiligungen
(Geschäftsführungen und städtischen Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern)
in geeigneter Form zu diskutieren.
Insgesamt ist zu konstatieren, dass der Kodexentwurf
überwiegend positiv aufgenommen wurde. In den Diskussionen gab es keine
grundsätzlich gegenteiligen Auffassungen. Abweichende Anmerkungen wurden
zunächst von REMONDIS sowie der E.ON edis vorgebracht, welche durch fachliche
Gespräche auf ein Minimum reduziert werden konnten.
Die Änderungen im Kodex auf der Basis dieser Gespräche
betreffen im Wesentlichen das weitreichende Prüfrecht durch das
Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam, welches über den Kodex in
die Gesellschaftsverträge verankert werden sollte. Diese Regelung wurde im Kodex
gestrichen, da ein solcher Zusatz i. d. R. bereits in den Gesellschafterverträgen
enthalten ist und bereits über das Haushaltsgrundsätzegesetz eine entsprechende
Regelung existiert.
Darüber hinaus wurde zur Verhinderung von Niedriglöhnen
(Vorlage: 07/SVV/0467) eine Ergänzung der oben benannten Leitlinien unter
folgender Passage eingefügt:
Punkt 3.4.1 Grundsätzliches (Geschäftsführung)
Die Geschäfte des Unternehmens sind durch die
Geschäftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des
Gemeinwohls/ öffentlichen Zwecks zu führen.
Dazu gehört auch, dass die Geschäftsführung ihre
Möglichkeiten ausschöpfen soll, damit die Entlohnung von qualifizierten
Mitarbeitern zu Niedriglöhnen, die am Existenzminimum liegen, verhindert wird;
dies soll sowohl im eigenen Unternehmen als auch bei Unternehmen, mit denen ein
Leistungsaustausch vorliegt, gelten.
Darüber hinaus war der Oberbürgermeister beauftragt worden,
zusätzliche Unterlagen zu erarbeiten.
So sind folgende Anlagen erarbeitet worden, die im Entwurf
vorliegen:
1.
Rechtliche
Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Betätigung
2.
Zielbild/
Zielsystem/ Kennziffern/ Berichtswesen
Verfahrensweise zur Festsetzung von Zielbildern der
Unternehmen und Zielvereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und
den Unternehmen
3.
Aufgaben
und Aufgabenabgrenzung Beteiligungsmanagement organisatorische Regelungen
Fachbereiche (Aufgabenabgrenzung)/ Beteiligungscontrolling
4.
Mustergesellschaftsvertrag/
Mustergeschäftsordnung für Aufsichtsräte
5.
Merkblätter/
rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftsführungen und Aufsichtsräte
6.
Besondere
Regelungen für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Potsdam
Durch die Verabschiedung (18. Dezember 2007) der neuen
Kommunalverfassung durch den Landtag und die damit veränderte Rechtslage, wird
eine Anpassung und Überarbeitung dieser Anlagen erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Gut
geführte Unternehmen im Sinne des vorliegenden Kodex können zur Haushaltskonsolidierung
beitragen. Bei zuschussbedürftigen Unternehmen könnten die städtischen
Zuschüsse minimiert werden. Bei den übrigen Unternehmen soll eine marktübliche
Verzinsung des Eigenkapitals der Landeshauptstadt Potsdam, ohne
Beeinträchtigung der Erfüllung des öffentlichen Zwecks, erwirtschaftet werden
(vgl. § 107 GO (a. F.) und § 92 Abs. 4
BbgKVerf).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,7 kB
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