Beschlussvorlage - 08/SVV/0061

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

„Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kodex).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister wurde von der Stadtverordnetenversammlung (DS-Nr.: 06/SVV/0650) beauftragt, den damaligen Entwurf zum Kodex mit den Fraktionen und mit den Beteiligungen (Geschäftsführungen und städtischen Aufsichtsrats- bzw. Kuratoriumsmitgliedern) in geeigneter Form zu diskutieren.

 

Insgesamt ist zu konstatieren, dass der Kodexentwurf überwiegend positiv aufgenommen wurde. In den Diskussionen gab es keine grundsätzlich gegenteiligen Auffassungen. Abweichende Anmerkungen wurden zunächst von REMONDIS sowie der E.ON edis vorgebracht, welche durch fachliche Gespräche auf ein Minimum reduziert werden konnten.

 

Die Änderungen im Kodex auf der Basis dieser Gespräche betreffen im Wesentlichen das weitreichende Prüfrecht durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam, welches über den Kodex in die Gesellschaftsverträge verankert werden sollte. Diese Regelung wurde im Kodex gestrichen, da ein solcher Zusatz i. d. R. bereits in den Gesellschafterverträgen enthalten ist und bereits über das Haushaltsgrundsätzegesetz eine entsprechende Regelung existiert.

 

Darüber hinaus wurde zur Verhinderung von Niedriglöhnen (Vorlage: 07/SVV/0467) eine Ergänzung der oben benannten Leitlinien unter folgender Passage eingefügt:

 

Punkt 3.4.1 Grundsätzliches (Geschäftsführung)

Die Geschäfte des Unternehmens sind durch die Geschäftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Gemeinwohls/ öffentlichen Zwecks zu führen.

 

Dazu gehört auch, dass die Geschäftsführung ihre Möglichkeiten ausschöpfen soll, damit die Entlohnung von qualifizierten Mitarbeitern zu Niedriglöhnen, die am Existenzminimum liegen, verhindert wird; dies soll sowohl im eigenen Unternehmen als auch bei Unternehmen, mit denen ein Leistungsaustausch vorliegt, gelten.

 

Darüber hinaus war der Oberbürgermeister beauftragt worden, zusätzliche Unterlagen zu erarbeiten.

 

So sind folgende Anlagen erarbeitet worden, die im Entwurf vorliegen:

 

1.                  Rechtliche Rahmenbedingungen zur wirtschaftlichen Betätigung

2.                  Zielbild/ Zielsystem/ Kennziffern/ Berichtswesen

Verfahrensweise zur Festsetzung von Zielbildern der Unternehmen und Zielvereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den Unternehmen

3.                  Aufgaben und Aufgabenabgrenzung Beteiligungsmanagement organisatorische Regelungen Fachbereiche (Aufgabenabgrenzung)/ Beteiligungscontrolling

4.                  Mustergesellschaftsvertrag/ Mustergeschäftsordnung für Aufsichtsräte

5.                  Merkblätter/ rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftsführungen und Aufsichtsräte

6.                  Besondere Regelungen für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Potsdam

 

Durch die Verabschiedung (18. Dezember 2007) der neuen Kommunalverfassung durch den Landtag und die damit veränderte Rechtslage, wird eine Anpassung und Überarbeitung dieser Anlagen erforderlich.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gut geführte Unternehmen im Sinne des vorliegenden Kodex können zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Bei zuschussbedürftigen Unternehmen könnten die städtischen Zuschüsse minimiert werden. Bei den übrigen Unternehmen soll eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals der Landeshauptstadt Potsdam, ohne Beeinträchtigung der Erfüllung des öffentlichen Zwecks, erwirtschaftet werden (vgl. § 107 GO (a. F.) und § 92 Abs. 4 BbgKVerf).

 

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Anlagen

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