Antrag - 08/SVV/0108

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der durchgängigen öffentlichen Nutzbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee vorrangig und mit höchstmöglichem Tempo die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Vorgaben aus dem B-Plan Nr. 8 umzusetzen. Dabei hat die Ausschöpfung einvernehmlicher Regelungen mit den Grundstückseigentümern eindeutigen Vorrang. Dafür sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Für die Fälle, in denen sich die Stadt nicht mit den Grundstückseigentümern einigen kann, sind als letztes Mittel Enteignungsverfahren vorzubereiten und wenn erforderlich nach Zustimmung des Hauptausschusses einzuleiten.

Bei freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von Vorkaufsrechten bzw. im Falle erforderlicher Enteignungen hat der Oberbürgermeister den Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen zu informieren.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Es zeichnet sich ab, dass in einigen Fällen zur Freihaltung des Uferweges am Griebnitzsee als äußerstes Mittel nur die Enteignung der Grundstückseigentümer bleibt. Da es sich hierbei um ein schwieriges Verfahren handelt, bei dem zudem Kosten für die Stadt entstehen, sollten vorausschauend die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Damit verbindet sich die Erwartung, dass es sich hierbei nur um wenige Fälle handelt.

 

 

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