Antrag - 08/SVV/0108
Grunddaten
- Betreff:
-
Enteignung Uferweg Griebnitzsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.03.2008
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02.04.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.03.2008
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09.04.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sicherung der durchgängigen öffentlichen
Nutzbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee vorrangig und mit höchstmöglichem
Tempo die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung der Vorgaben aus dem B-Plan
Nr. 8 umzusetzen. Dabei hat die Ausschöpfung einvernehmlicher Regelungen mit
den Grundstückseigentümern eindeutigen Vorrang. Dafür sind alle Möglichkeiten
auszuschöpfen.
Für die
Fälle, in denen sich die Stadt nicht mit den Grundstückseigentümern einigen
kann, sind als letztes Mittel Enteignungsverfahren vorzubereiten und wenn
erforderlich nach Zustimmung des Hauptausschusses einzuleiten.
Bei
freihändigen Ankäufen von Grundstücken, der Ausübung von Vorkaufsrechten bzw.
im Falle erforderlicher Enteignungen hat der Oberbürgermeister den
Hauptausschuss über die Höhe der damit verbundenen Aufwendungen zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Es zeichnet sich ab, dass in einigen Fällen zur Freihaltung des Uferweges am Griebnitzsee als äußerstes Mittel nur die Enteignung der Grundstückseigentümer bleibt. Da es sich hierbei um ein schwieriges Verfahren handelt, bei dem zudem Kosten für die Stadt entstehen, sollten vorausschauend die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Damit verbindet sich die Erwartung, dass es sich hierbei nur um wenige Fälle handelt.